<52>formiret, wie es in der ersten Disposition befohlen, und wird in der Art zu attaquiren nichts geändert.

Das Champ de bataille wird angewiesen werden.

VIERTE DISPOSITION.

Wofern der Feind Miene machen wollte, von Neisse aus über Strehlen gerade nach Breslau zu marschiren, sodann sollen :

1.

Die zwei Bataillons von Grävenitz, das erste Bataillon von Kalckstein und das zweite Bataillon von Alt-Borcke in der Belagerung bleiben.

2.

Die Armee marschiret in fünf Colonnen rechts ab. Die erste Colonne machen die sechs Regimenter Cavallerie vom rechten Flügel, nämlich Prinz Wilhelm, Prinz Friedrich, die Carabiniers, Posadowsky, Bissing und Rothenburg, auch Garde du Corps.

Die zweite Colonne bestehet aus einem Bataillon Bolstern, einem Bataillon Winterfeldt, zwei Bataillons Schwerin, zwei Bataillons Sydow, zwei Bataillons La Motte, zwei Bataillons Jeetze, dem Grenadier-Bataillon von Buddenbrock, dem von Reibitz, dem von Wedell, zwei Bataillons Kleist, zwei Bataillons Truchsess, zwei Bataillons Prinz Dieterich, zwei Bataillons Prinz Heinrich.