<434> mögen nun Wälder, Dörfer oder Feld sein, nicht um diese Posten auf die Länge zu mainteniren, sondern um die Armee zu avertiren und sich so lange zu behaupten, bis die Regimenter complet unter dem Gewehre sein können.

Die erste Eigenschaft, welche die Officiere bei sich erhalten müssen, ist ein immerwährendes Misstrauen gegen den Feind, dass sie sich alle ersinnliche Sachen vorstellen, die dem Feinde zu unternehmen nur möglich sind, um sich dagegen so zu mainteniren, als es die Force von ihrem Corps, das Terrain und die übrigen Umstände nur irgend erlangen wollen.

Stehen sie in Dörfern, so müssen sie, wo sich nur immer Aus- und Eingänge befinden, Posten haben, desgleichen doppelte Schildwachen rings herum; ausserdem muss noch immer eine Reserve in steter Bereitschaft sein, damit dem Feinde im Fall einer Attaque sogleich etwas entgegen rückt, was im Stande ist sich so lange zu wehren, bis die übrigen gleichfalls unter das Gewehr getreten sind und diese Defension souteniren.

Stehen sie hinter Gewässer, so müssen die Schildwachen suchen sich so zu decken, dass sie auf den Feind schiessen, aber nicht von ihm wieder beschossen werden können, es sei nun, dass sie sich hinter einen Baum stellen, oder sich hinter einen Hügel legen und da herüber schiessen. Bei alle diesem ist es aber die vornehmste Schuldigkeit eines Commandeurs, dass, wenn dergleichen vorfällt, er sogleich den General, der die Armee commandiret, ohne allen Verzug avertiren lässt.

Sollen die Frei-Regimenter einen Wald besetzen, so müssen sie nur doppelte Schildwachen am Rande des Waldes haben und einige Posten dahinter zum Soutien; das Corps aber muss drei hundert Schritt hinter den Schildwachen im Walde stehen. Alsdann müssen die Compagnien mit doppelter, auch dreifacher Distance aus einander gezogen werden. Das erste Glied rückt heran gegen den Rand um