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6.

Sobald die Grenadier-Compagnien aufmarschiret sind, so setzet jede Compagnie zwei Unter-Officiere, jeden mit sechs Mann, zwanzig Schritt vorwärts auf ihre Flügel, und müssen selbige nicht eher schiessen, bevor nicht auf sie geschossen wird. Die Bataillons aber detachiren jedes einen Officier, zwei Unter-Officiere und zwölf Mann in die Intervallen und in gleicher Linie wie die Grenadier-Compagnien stehen. Sowohl bei den Bataillons, als auch bei den Grenadier-Compagnien soll kein Tambour mitgenommen werden, sondern solche zurückbleiben.

Die Bursche, Officiere und Unter-Officiere sollen alle die Röcke fest zuknöpfen, die Arbeiter desgleichen. Es soll bei sehr schwerer Strafe verboten werden Taback zu rauchen oder im geringsten zu plaudern, und müssen die sämmtlichen Leute die ganze Nacht über ungemein stille sein.

7.

Sobald eine jede Grenadier-Compagnie, auch ein jedes von den Bataillons aufmarschiret ist, so soll selbiges sich gleich ganz in der Stille mit dem Leibe auf die Erde niederlegen; die Stabs-Officiere, Ober-Officiere, Unter-Officiere und alles übrige muss in seinen Zügen bleiben.

Die Schildwachen setzen sich und haben ihr Gewehr auf der Kolbe stehend beständig bei sich.

8.

Sobald der Oberst Walrave mit dem Traciren fertig, so gehet er an den Ort, wo die Arbeiter sind, und lässet dem commandirenden Obersten sagen, dass er fertig wäre und dass sie zur Arbeit folgen. Es müssen die Leute alsdann von dem Obersten Walrave in der