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INSTRUCTION.

Seine Königliche Majestät haben in der letzt gemachten Campagne bei der Cavallerie einige Fehler observiret, die nothwendig corrigirt werden müssen und wovon die General-Puncte folgende sind :

1. Bei der Fouragirung kommt es vorzüglich darauf an, dass so viel möglich die im Felde stehende Fourage menagiret, nicht von den Pferden zertreten oder unnützerweise zu nichte gemacht wird.

2. Dass niemals anderswo als an den wirklich angewiesenen Orten fouragiret werde; und sollte es sich hiebei ereignen, dass ein oder anderes Regiment bei dergleichen Anweisung nicht genügsame Fourage erhalten, wie sich solches bei einigen Gelegenheiten zugetragen hat, so wird dieses dadurch abgeändert, dass es sogleich Seiner Königlichen Majestät oder dem commandirenden Generale gemeldet werden soll, damit demjenigen Regimente, welchem Fourage fehlet, ein anderes Stück Feld angewiesen werden kann. Wenn im Felde nicht genügsame Fourage gewesen, so hat gewöhnlich die Schuld an den Officieren und Unter-Officieren gelegen, die zur Fouragirung mit commandiret waren, als welche nicht genügsame Attention bezeigten, noch Acht hatten, dass die Fouragir-Bunde gross genug gemacht und ordentlich auf so viel Tage, als befohlen worden, fouragirt worden.

Dieser Fehler hat sich vornehmlich bei einigen Dragoner-Regimentern gefunden, bei den Husaren aber besonders darin gezeiget, dass sie ihre Packte oder Fouragir-Bunde nicht gross genug machen, um auf drei Tage mit benöthigter Fourage genugsam versehen zu sein. Der zweite Fehler beruhet lediglich auf der Negligence der