<31>sind, so sollen in jedem Quartier ein oder zwei Bursche allemal wach sein, die, bei dem geringsten vorfallenden Lärm, die andern Bursche avertiren und ermuntern müssen, damit solche sämmtlich ihr Gewehr ergreifen. Die Bursche, so in einem Hause zusammen liegen, sollen allemal in zwei Pelotons und drei Glieder getheilet sein, auch jedes Glied und Peloton sein Gewehr dergestalt zusammenstellen, die Patrontaschen und Seitengewehre daran hängen, damit auf den ersten Lärm sie gleich fertig ihr Gewehr zu ergreifen und solchergestalt, sogleich formiret aus dem Hause gehen; das erste Glied muss seine Baïonnette schon auf dem Gewehr stecken haben, die andern beiden Glieder aber wie gewöhnlich. Von diesen beiden Pelotons commandiret das eine der Unter-Officier, das andere aber ein guter Gefreiter.

8.

In dergleichen langen Dörfern sollen auch von Viertelstunde zu Viertelstunde Patrouillen in dem ganzen Dorfe auf- und niedergehen, dass nicht das geringste geschehen könne, wovon nicht sogleich Lärm gemacht wird, dass also, wenn alle diese Anstalten richtig und wohl observiret werden, es unmöglich ist, ein Dorf zu surpreniren.

9.

Wenn ein Officier in einer Schanze oder Redoute commandiret ist, da er entweder mit fünfzig oder mit hundert Mann darin lieget, so muss derselbe alerte und fleissig sein, seine Ronden und Patrouillen an die Oerter, so ihm diese angewiesen werden, ordentlich und oft beschicken, wenn er aber feindliche Truppen entweder auf ihn, oder auf die Posten, welche die Schanze oder Redoute bedecken sollen, exempli gratia eine Brücke, Circumvallations-Linie, u. s. w., zukommen siehet, so muss er, sobald die feindlichen Truppen auf ihn oder neben ihn kommen und er solche wirklich für Feinde erkennt,