<294>dern zu machen, wo man durch muss; solche muss man auswärts besetzen, da alsdann der Feind nicht weiss was drin ist.

5. Was die Generale auf den Postirungen zu observiren haben, ist ohngefähr eben desgleichen. Erstlich auf ihre Sicherheit. Ist es in Städten, selbige wohl nachzusehen, Redouten aufwerfen zu lassen und sie pallisadiren. Wenn es Dörfer sind, sie ganz pallisadiren zu lassen, Redouten auf den Höhen anzulegen, Verhacke machen zu lassen, die Wege, so nach dem Feinde gehen, wohl zu recognosciren, solche beständig patrouilliren zu lassen, durch Spione und durch andere Mittel, die einem die Lust zum Dienst und der Verstand eingiebet, des Feindes Disposition zu erfahren, weil man keine gute Disposition machen kann um den Feind zu attaquiren, wenn man keine genaue Bekanntschaft hat von des Feindes Umständen und von dem Terrain, so die Grundregeln sind, wenn man den Feind angreifen und repoussiren will. Aus diesem allen ersehen die Generale, dass die Kenntniss des Terrains eines der Hauptstücke ihrer Application sein muss, und dass sie niemalen eine grosse Sache unternehmen können, wo sie sich nicht darauflegen und appliciren, um das, was ihnen noch fehlet, zu erlernen. Uebrigens müssen sie sich allezeit aufs äusserste angelegen sein lassen, wo sie Leute unter ihrem Commando haben, auf scharfe Mannszucht und rigoureuse Disciplin zu halten, welches die Seele vom Dienst ausmachet, und ohne Ansehen vom ersten Stabs-Officiere bis letzten Musketier nichts übersehen, sondern durchgreifen. Nachdem ich auch resolviret habe, vom 1. März an den Regimentern die Löhnung in Golde zu geben, als sollen die Geldwagen der Regimenter nicht mitgenommen werden, sondern die Löhnung soll auf der Commandeurs Chaisen fortgebracht werden. Es müssen daher nicht mehr als zwei Compagnie-Wagen, die Commandeur-Chaise und der Regiments-Feldscheerwagen, mitgehen. Weil Ich auch gesehen, dass die Bursche aus Bären-