<184>vallerie doubliren lässet, damit die Chaine von solchen um so viel dichter zusammenkomme; 5. wenn man nicht leidet, dass der Soldat sich debandiret, sondern die Officiere obligiret, dass sie, wenn Stroh oder Wasser geholet wird, ihre Leute allemal in Reihen und Gliedern führen müssen; 6. wenn das Marodiren sehr einstlich bestrafet wird, als welches die Quelle von den grössesten Desordres ist; 7. wenn an den Marschtagen die Wachen in den Dörfern nicht eher zurückgezogen werden, bis das Corps sich schon völlig formiret hat; 8. wenn man des Nachts nicht marschiret, es sei denn, dass eine importante Ursache solches erfordere; 9. wenn rigoureux verboten wird, dass bei Marschtagen kein Soldat sein Peloton verlassen darf; 10. dass man Husaren-Patrouillen seitwärts gehen lässet, wenn die Infanterie durch ein Holz passiret; 11. dass, wenn Défilés zu passiren sind, man am Ein- und Ausgang der Défilés Officiere placiret, welche die Truppen, sowie sie nur aus dem Défilé heraus sind, gleich wieder formiren müssen; 12. dass, wenn man sich obligiret siehet mit den Truppen ein Mouvement rückwärts zu machen, man ihnen solches entweder sorgfältig cachiret, oder es doch mit einem solchen Prätexte bekleidet, welcher den Soldaten Plaisir machet; 13. wenn man jederzeit aufmerksam ist, damit es den Truppen an keinem Nöthigen fehle, es sei an Brod, Fleisch, Brandwein, Stroh oder dergleichen mehr; 14. dass, wenn bei einem Regimente oder bei einer Compagnie die Desertion besonders einreissen will, man sogleich die Ursachen davon examiniret, um zu wissen, ob der Soldat seine Löhnung und andere ihm ausgemachte Douceurs richtig bekommet , oder ob etwa sein Capitain darunter Malversationes begehet.

Auf Märschen muss der General seine unterhabenden Officiere wohl anhalten, dass dieselben bei Passirung von holen Wiegen, Défilés, absonderlich wenn durch Wälder marschiret wird, keinen Kerl aus den Zügen und Gliedern abstreifen lassen, auch dass die Escadrons und die Regimenter ordentlich und wie eine Kette an einander