<141> kann, dass Generale in den Attaquen bleiben, oder deren Pferde todt geschossen werden, und es alsdann die Schuldigkeit der Stabs-Officiere ist, sofort für sich zu agiren und sieh nicht, weder nach dem rechten Flügel, noch nach dem linken Flügel zu ruhten; nur sollen sie alle mit einander die General-Regel observiren, dass sie niemalen das erste Glied ausfallen lassen sollen, bis dass die zwei Treffen des Feindes culbutiret sind, derowegen denn der gemeine Mann hiernach wohl instruirt werden muss. Seine Königliche Majestät erinnern hierbei noch, dass die Commandeurs der Escadrons währender Action Höchstderoselben Ordres wohl observiren und sich niemalen, es sei nach dem ersten oder nach dem zweiten Choc, von dem hier oder da ralliirten Feinde attaquiren lassen sollen, sondern in der Action nach der erstem Attaque soll ein jeder Commandeur von den Regimentern oder Escadrons auctorisiret sein, dem Feinde, wo er sieht, dass er sich versammeln will, auf den Hals zu gehen, um ihn zu verhindern, sich wieder ordentlich zu setzen und zu formiren.

Die Generale, so bei dem zweiten Treffen eingetheilet sind, müssen grosse Attention auf unser erstes Treffen haben, auf dass, wenn wider alles Vermuthen hier oder da eine Escadron des ersten Treffens vom Feinde repoussiret werden sollte, das zweite Treffen immer im Stande sei, solche Escadrons zu souteniren und den Feind wieder zurückzujagen.

Wenn die beiden Treffen des Feindes geschlagen sind, so müssen die Generale vom zweiten Treffen sich in ihrer Attention nicht negligiren, indem der Feind noch seine Reserve zur Disposition behält, mit welcher er dem Flügel, so zum nächsten an der Infanterie ist, leicht in die Flanke kommen könnte. Um nun solches zu verhindern, so sind die drei oder vier Escadrons Dragoner bis hundert fünfzig Schritt gegen das erste Treffen zu vorgerückt, so dass sie es debordiren. Diese Dragoner sind allemal im Stande die Reserve des Feindes, wenn solche dem ersten Treffen in die Flanke fallen wollte, wieder