13. AN DEN GRAFEN VON FINCKENSTEIN.

Berlin, den 11 December 1779.

Mein lieber Etats- und Cabinets-Minister Graf von Finckenstein. Da die Cüstrinsche Regierung eine höchst ungerechte Sentence in Sachen wider den Müller Arnold aus der Pommerziger Krebsmühle abgesprochen,347-b indem sie, ohne im mindesten auf die Umstände Rücksicht zu nehmen, und ohne in Erwägung zu ziehen, dass gedachtem Müller von einem Edelmann, Behufs seiner angelegten Teiche, das Wasser genommen, und er deshalben nicht mahlen, und also seine Pacht nicht abführen können, dennoch darauf erkannt hat, dass die Mühle verkauft werden sollen, damit der Edelmann seinen Zins oder Pacht kriegen könne; so ist es unumgänglich nöthig, dass dieser grossen Ungerechtigkeit wegen ein Exempel statuirt wird. Ich habe daher befohlen, dass die vier ersten Räthe aus gedachter Regierung arretiret werden sollen. Was aber den Präsidenten, als Euren Sohn, betrifft, so wird er seines Postens entsetzet. Ich melde Euch also solches hiemit und thut es Mir leid, dass Ich dazu schreiten<348> müssen; allein er hat seine Sachen bei dieser Gelegenheit so grob gemacht, dass er einer solchen grossen Ungerechtigkeit beigetreten, und nicht vielmehr gesuchet hat, seiner Pflicht und Schuldigkeit gemäss, sie davon zurückzuhalten, und eine unparteiische Justiz zu administriren. Das Exempel was Ich hierunter statuire, ist also höchst nothwendig und unumgänglich nöthig, um alle übrige Justiz-Collegia in sämmtlichen Provinzien dadurch in Attention zu bringen, wie Ihr solches auch selbst anerkennen werdet. Ich bin im Uebrigen

Ew. wohlaffectionirter König Friderich.

Le bandeau de la justice la rend aveugle sur les personnes : elle ne voit que les prévarications.348-a


347-b On trouve dans J.-D.-E. Preuss, Friedrich der Grosse, eine Lebensgeschichte, t. III. p. 381-412, une relation détaillée de ce fameux procès, tirée des actes et suivie, p. 489-526, de trente et une pièces justificatives.

348-a Note marginale de la main du Roi.