« <479>wahre Philosophie. » — Friedrich war in diesem Bestreben um so eifriger, als die frühere Justizreform, bei der Schnelligkeit, mit der sie ausgeführt war, noch mancherlei Übelstände zurückgelassen hatte, und als er die Abstufungen der verschiedenen Stände keineswegs bis auf den Spruch des Rechtes ausgedehnt wissen wollte. Im Gegenteil trieb ihn seine landesväterliche Sorgfalt, sich gerade seiner niedrig gestellten Untertanen gegen die höheren, bei denen, möglicherweise, mancherlei Einfluß auf das richterliche Urteil vorausgesetzt werden konnte, vorzugsweise anzunehmen; jedem seiner Untertanen hatte er es somit freigestellt, sich unmittelbar an ihn zu wenden. Dies gab ihm das innigste Zutrauen von seiten des Volkes. Aber auch mancher unbegründete Einspruch gegen die Urteile des Gerichts kam auf diese Weise vor ihn; und da überhaupt im Laufe der Jahre alte und neue Mißbräuche in den Rechtsangelegenheiten sichtbar geworden waren, so dienten jene Klagen der Niederen oft nur dazu, ihn auf gewisse Weise gegen die Richter mit Mißtrauen zu erfüllen. Eine kleine Begebenheit gab den Anlaß, daß dieses Mißtrauen auf eine unerwartet heftige Weise hervorbrach; aber sie bewirkte zugleich eine neue, äußerst wohltätige Reform.

Ein Müller, namens Arnold, besaß in der Neumark eine Mühle, für welche er dem Grafen von Schmettau einen jährlichen Erbpacht zu bezahlen haue. Hiemit blieb er im Rückstand, unter dem Vorwande, daß ihm durch die Anlage eines Teiches, den ein anderer Gutsherr, Landrat von Gersdorff, oberhalb der Mühle graben