« <203>habe. » — Auch in Ostfriesland wurde durch Dämme gegen die Fluten angekämpft und Land wiedergewonnen, das schon seit Jahrhunderten von den Meereswellen überspült war.

Ebenso wurden, um die Flußschiffahrt zu begünstigen, mancherlei Kanalbauten unternommen. Zu Swinemünde, am Ausflusse der Oder in die Ostsee, wurde ein Hafen angelegt und hiedurch Stettin zu einer wichtigen Handelsstadt erhoben; verschiedene andere Einrichtungen dienten vorteilhaft zur Begünstigung des Stettiner Handels. Emden wurde zum Freihafen erklärt und dort eine asiatische und eine bengalische Handelsgesellschaft gestiftet. Mit noch größerem Eifer ward für die Verbesserung und Vermehrung der Fabriken und Manufakturen gesorgt. Durch alle diese Einrichtungen erhöhte sich die Zahl der Einwohner und die Summe der Staatseinkünfte in kurzer Zeit um ein Bedeutendes.

Vorzügliche Sorgfalt wandte Friedrich auf die Verbesserung der Rechtspflege. Die Justizverwaltung war in sehr üblem Zustande; tausend Mißbräuche waren eingerissen, in unendlichen Förmlichkeiten schleppten sich die Prozesse hin, die Erlangung des gebührenden Rechtes stand nur zu oft mit den aufzuwendenden Kosten in schlechtem Einklange. Friedrich hatte diesem Unwesen mit äußerstem Unwillen zugesehen; er entschloß sich jetzt, mit Macht durchzugreifen und schnell Ordnung zu schaffen. An dem Minister Cocceji fand er den Mann, der zu einem solchen Geschäfte Einsicht und Kraft besaß. Durch Cocceji wurde zunächst in der Provinz Pommern, wo vornehmlich die Justizverwaltung in der größten Verwirrung war, der Anfang gemacht, und er brachte es dahin, daß hier in der kurzen Zeit von acht Monaten die ungeheure Summe von 2400 Prozessen, die zum Teil schon lange schwebten zu Ende gebracht ward, so daß kein Prozeß übrigblieb, der älter als ein Jahr war. Hierauf ward eine besondre Prozeßordnung für Pommern ausgearbeitet. Friedrich war mit Coccejis Erfolgen so zufrieden, daß er ihn zu seinem Großkanzler ernannte und ihm die förmliche Justizreform in seinen gesamten Staaten übertrug. Auch dieser neuen, ungleich größeren Arbeit unterzog sich Cocceji, seinem hohen Alter zum Trotz, mit unermüdlichem Eifer, und in einem Jahre schon brachte er es dahin, daß alle untauglichen Richter und Sachwalter aus ihren Stellen entfernt und durch brauchbare und getreue Staatsdiener ersetzt waren. Nach Friedrichs Plane entwarf er ferner eine neue Prozeßordnung, derzufolge alle Prozesse in einem Jahre beendet werden sollten. Endlich ging er auch an die schwierigste Arbeit, die Grundlage des Rechts auf klare und bestimmte Prinzipien zurückzuführen, und schon im Jahre 1749 erschien sein Entwurf eines neuen preußischen Gesetzbuches (« Projekt des Corporis juris Fridericiani »). Friedrich ließ, zum Gedächtnis dieser wohl-