<12> Menzel zu wählen. Kugler schreibt darüber an Weber: Als denjenigen Künstler, dem die ganze Arbeit zu übertragen sein würde, weiß ich keinen Besseren zu nennen, als Herrn Adolph Menzel. Herr Menzel gehört zwar noch zu den jüngeren Künstlern Berlins und er ist erst seit einigen Jahren öffentlich aufgetreten, gleichwohl hat sich in ihm ein Reichtum der Phantasie, eine Sicherheit in allen Elementen künstlerischer Darstellung, eine gründliche wissenschaftliche (namentlich historische) Bildung, eine belebende poetische Kraft entwickelt, wie alles dies vereinigt, nur selten gefunden werden dürfte.

Die erste Anknüpfung mit Menzel scheint Lorck persönlich in Berlin gemacht zu haben; auch die weitere Behandlung und Durchführung der Unternehmung ist im Wesentlichen wohl von Lorck betrieben worden. Der älteste Brief von Menzel an Weber datiert vom 24. Februar 1839, wo er ihm für die Ankündigung des Werkes eine Zeichnung schickt. Weber hatte es mit der Herstellung des Prospektes vermutlich sehr eilig, um sich die Priorität vor den zu erwartenden Jubiläumsunternehmungen zu sichern. Seine Voranzeige im Buchhändler Börsenblatt vom 14. Februar 1839 erweist das. Der eigentliche Verlagsvertrag zwischen J. J. Weber und Adolph Menzel ist erst am 18. Juni 1839 geschlossen worden. Menzel war 23 Jahre alt, was nach den damaligen Gesetzen noch als minderjährig galt. Deshalb trägt der Kontrakt neben Menzels Namen noch die Unterschrift: Carl Sparfeld als Vormund des (Lithographen) Mentzel. Das hier in der Wiedergabe eingeklammerte Wort ist durchgestrichen, wahrscheinlich von Menzel selbst, der sich als etwas Besseres fühlte, denn als Lithograph. Der Vormund scheint ja auch nur ein Institut gewesen zu sein; er schreibt den Namen seines Mündels noch nicht einmal orthographisch.

In diesem Vertrag wird bestimmt, daß Menzel innerhalb von drei Jahren wenigstens 400 bis 500 Zeichnungen auf dem Holzstock zu liefern habe, wofür er 4000 Taler, zahlbar in vierteljährlichen Raten von 300 Talern, erhalten solle; übersteigt die Ziffer der von ihm gelieferten Holzschnitte 400, so erhält er für jedes überschießende Stück 10 Taler. Der Vertrag ist in den altväterlichen Formen jener Zeit gehalten: der Verleger