12270. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ VON HOLSTEIN-GOTTORP.

[Hauptquartier Gruna, Juli 1760.]

Er wird durch Meine Disposition507-1 sehen, was vor Anstalten] machte, um möglichst zu verhindern, dass der Feind durchkäme. Er möchte aus der Stadt nichts herauslassen, so viel möglich [zusehen,] dass die Corps vom Feinde keine Nachricht kriegten, was in der Stadt passiret. Ich schicke Oberstlieutenant Kleist507-2 herüber und lasse ihm noch durch ihn sagen verschiedene Präcautions, so zu nehmen. Dass die Leute alle morgen 2 Uhr angezogen [sind und] von hier abmarschiren. Im übrigen wüsste er, was Ich von hier thun würde, im Fall was passirte, wo das alles ponctuellement executiret würde, nach der Disposition, so ihm gestern geschickt.

Weisungen [Bleinotizen] für die Antwort; auf der Rückseite des Berichts des Prinzen, d. d. Im Lager vor Dresden 18. Juli.



507-1 Gemeint ist der auf Grund der Weisungen Nr. 12265 aufgesetzte Cabinetserlass, welcher die Maassregeln enthielt, die der König treffen wollte, falls der Feind auf der Seite des Prinzen durchzubrechen versuchen würde.

507-2 Vergl. S. 506.