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Instruktion für die Académie des Nobles in Berlin (1765)251-1

Die Absicht des Königs bei der Gründung dieser Akademie ist die Vorbildung von jungen Edelleuten zum Soldatenstand oder zum Staatsdienst, je nach der Art ihrer Talente. Die Lehrer sollen sich also nicht nur befleißigen, das Gedächtnis ihrer Schüler mit nützlichen Kenntnissen zu erfüllen, sondern vor allem ihrem Geiste Kraft und Regsamkeit geben, damit sie sich in beliebige Gegenstände hineinzuarbeiten vermögen. Vor allem sollen sie ihren Verstand und ihr Urteil ausbilden. Folglich müssen sie ihre Schüler daran gewöhnen, sich von allen Dingen klare und deutliche Begriffe zu machen und sich nicht mit wirren und unbestimmten Vorstellungen zu begnügen.

Da die ökonomische Einrichtung der Anstalt völlig geregelt ist, so beschränkt sich diese Instruktion auf den Unterricht und auf die in jedem Gemeinwesen so nötige Aufsicht.

Unterricht

Seine Majestät will, daß die Schüler die unteren Klassen, den Unterricht in Latein, Katechismus und Religion im Ioachimstalschen Gymnasium durchmachen251-2. In der ersten Klasse sollen sie zugleich Französisch lernen und sich die Grundlagen dieser Sprache in der Akademie erwerben. Nach Absolvierung der ersten Klasse kommen sie in die Hände des Puristen, der ihnen ihre barbarische Mundart abgewöhnen und ihre Stil- und Ausdrucksfehler verbessern soll.

Danach lernen sie bei Herrn Toussaint Rhetorik. Er hat mit dem Unterricht in der Logik zu beginnen, darfaber nicht zuviel Gewicht aufdie verschiedenen schulmäßigen Formen der Beweisführung legen, sondern soll vor allem auf Richtigkeit des Urteils sehen. Er muß sie streng zu klarer Fassung der Begriffe anhalten, darf ihnen keine Zweideutigkeit, keinen falschen Gedanken, keinen schiefen Sinn durchlassen. Er soll sie soviel wie möglich in der Beweisführung üben, sie daran gewöhnen, Schlußfolge, rungen aus gegebenen Voraussetzungen zu ziehen und Gedanken zu verknüpfen. Dann soll er ihnen die Kunstausdrücke erklären und ihnen nach Beendigung des Unterrichts noch eine halbe Stunde Zeit geben, damit sie selbst Bilder, Vergleiche,<252> Anreden, Prosopopöen usw. anfertigen. Hiernach soll er ihnen die Beweisführung des Redners lehren, das Enthymema, das große Argument in fünf Teilen, die verschiedenen Teile der Rede und die Art ihrer Behandlung. Für die gerichtliche Redekunst soll er die Reden Ciceros benutzen, für die beratende Redegattung Demosthenes, für die demonstrative Gattung Fléchier und Bossuet, sämtlich auf Französisch. Ferner kann er einen kleinen Kursus der Poesie mit ihnen durchnehmen, um ihren Geschmack zu bilden. Homer, Birgit, ein paar Oden von Horaz, Voltaire, Boileau und Racine sind die fruchtbaren Quellen, aus denen er schöpfen kann. Das wird den Geist der jungen Leute zieren und ihnen zugleich Geschmack an den schönen Künsten beibringen. Sobald die Schüler einige Fortschritte gemacht haben, soll er sie Reden in allen drei Gattungen verfassen lassen, die sie ohne Hilfe anfettigen müssen. Erst wenn sie ihre Arbeiten vorgelesen haben, soll er sie verbessern.

Der Grammatiker, der dieser Klasse beigegeben ist, soll ihre Sprachfehler ver, bessern und Herr Toussaint ihre Verstöße gegen die Rhetorik. Ferner sollen die jungen Leute die Briefe der Frau von Sevigne, des Grafen d'Esirades252-1 und des Kardinals d'Ossat252-2 lesen und über alle möglichen Gegenstände Briefe verfassen.

Herr Toussaint soll einen Kursus der Kunstgeschichte hinzufügen. Er wird mit Grie, chenland, der Wiege der schönen Künste, beginnen und die Hervorragendsten griechischen Künstler namhaft machen. Dann soll er zu der zweiten Kunstblüte unter Cäsar und Augustus übergehen, zur Wiedergeburt der Künste unter den Medizäern, zu ihrer hohen Vollendung unter Ludwig XIV., und mit den berühmtesten Künstlern unsrer Zeit enden.

Der Geschichts- und Geographielehrer soll einen Auszug der alten Geschichte von Rollin verfassen und den Schülern die großen Zeitalter und die Namen der berühmtesten Männer gut einprägen. Für die römische Geschichte kann er Echard252-3 benutzen, für die Geschichte des Deutschen Reiches einen Auszug aus dem Pater Barre252-4. Das eigentliche Geschichtsstudium soll sich nur von Karl V. bis auf die Gegenwart ersirecken. Diese interessanten Begebenheiten hängen aufs engste mit der Gegenwart zusammen, und ein junger Mann, der in die Welt treten will, darf nicht in Unkennt, nis der Begebenheiten bleiben, die mit den gegenwärtigen Verhältnissen Europas verkettet sind und sie geschassen haben. Der Professor soll nicht nur Geschichte lehren, sondern auch jedesmal nach Beendigung des Unterrichts eine halbe Stunde lang Fragen über den eben behandelten Zeitabschnitt stellen. Dadurch wird er die jungen Leute zu moralischen, politischen und philosophischen Betrachtungen anregen; denn das ist für sie nützlicher als alles, was sie lemen. So wird er sie über den Aberglauben der verschiedenen Völker befragen, z. B.: „Glaubt Ihr, daß Curtius durch seinen<253> Sprung in den Abgrund, der sich in Rom aufgetan hatte, diesen Abgrund schloß? Ihr seht, daß so etwas in unsren Tagen nicht vorkommt; daraus ergibt sich, daß diese Geschichte nur eine alte Fabel ist.“ Die Geschichte des Decius253-1 bietet dem Lehrer eine vorzügliche Gelegenheit, das Herz seiner Schüler zu glühender Vaterlandsliebe zu entstammen, die der fruchtbare Urgrund von Heldentaten ist. Bei Cäsars Geschichte kann er die jungen Leute fragen, was sie von der Handlungsweise dieses Bürgers halten, der sein Vaterland unterjochte. Die Kreuzzüge liefern einen schönen Stoff zur Bekämpfung des Aberglaubens. Die Darstellung der Bartholomäusnacht wird den jungen Leuten Abscheu gegen den Fanatismus einstoßen. Kommt er auf Eincinnatus, Scipio, Ämilius Paulus, so wird er ihnen begreiflich machen, daß ihre Großtaten aus der Liebe zur Tugend entsprangen und daß es ohne Tugend keinen Ruhm, keine wahrhafte Größe gibt. Derart liefert die Geschichte Beispiele zu allem. Ich deute nur die Methode an, ohne den Stoff zu erschöpfen. Ein gescheiter Lehrer wird genug darin finden, um seine Lehrweise nach dem Gesagten einzurichten.

Im Geographieunterricht wird derselbe Professor mit den vier Erdteilen beginnen. Für Asten, Afrika und Amerika genügen die Namen der großen Völker. Europa erheischt genauere Kenntnisse. Da Deutschland das Vaterland der jungen Leute ist, so wird der Professor ausführlich eingehen auf die deutschen Herrscher, die Flüsse Deutschlands, die Hauptstädte jeder Provinz, die Reichsstädte usw. Für diesen Teil seines Unterrichts kann er Hübner253-2 benutzen.

Der Lehrer der Metaphysik wird mit einem kleinen Kursus der Moral beginnen. Er soll von dem Grundsatz ausgehen, daß die Tugend für den, der sie übt, nützlich und förderlich ist253-3. Er wird ohne Mühe beweisen, daß die Gesellschaft ohne Tugend nicht bestehen kann. Als Gipfel der Tugend soll er den Schülern die vollkommenste Selbstlosigkeit hinstellen, kraft deren der Mensch seine Ehre seinem Nutzen, das allgemeine Beste seinem persönlichen Vorteil, das Wohl des Vaterlands seinem eignen Leben vorzieht. Er soll sie zwischen rechtem und falschem Ehrgeiz unterscheiden lehren und ihnen klarmachen, daß der rechtschaffene Ehrgeiz oder Wetteifer die Tugend der großen Seelen ist, die Triebfeder, die uns zu edlen Taten treibt und unbekannte Menschen alles wagen läßt, um ihren Namen im Tempel der Erinnerung zu verewigen. Er soll ihnen einprägen, daß so edler Gesinnung nichts mehr zuwiderläuft, daß nichts uns mehr erniedrigt als Neid und niedrige Scheelsucht. Vor allem soll er den jungen Leuten begreiflich machen, daß, wenn dem menschlichen Herzen ein Gefühl eingeboren ist, es das Gefühl für Recht und Unrecht ist. Insbesondre soll er versuchen, seinen Schülern Begeisterung für die Tugend einzuflößen.

Der metaphysische Kursus soll mit der Geschichte der philosophischen Systeme beginnen, von den Peripathetikern, Epikuräern, Stoikern und Akademikern253-4 bis auf<254> unsre Tage. Der Professor soll den jungen Leuten die Lehrmeinung jeder Sekte genau auseinandersetzen unter Zuhilfenahme der Artikel von Bayle254-1, der „Tuskulanen“ und der Schrift „De natura deorum“ von Cicero in französischer Übersetzung. Dann soll er zu Descartes, Leibniz, Malebranche und schließlich zu Locke übergehen, der sich allein am Faden der Erfahrung durch die Finsternisse der Meta, physik tastet, soweit dieser Faden reicht, und am Rande der für die menschliche Vernunft unzugänglichen Abgründe halt macht. Bei Locke muß der Lehrer also am längsten verweilen.

Indes soll er nach jeder Stunde den jungen Leuten noch eine halbe Stunde Zeit geben, wo sie, durch die Vorschule der Logik und Rhetorik gebildet, die von ihnen geforderten Übungen zu machen imstande sind. Der Professor wird also durch einen der jungen Leute das System des Zeno angreifen und es durch einen andren verteidigen lassen, und so weiter bei jedem System. Danach soll er alles rekapitulieren, was sie über den Gegenstand gesagt haben, sie auf die Schwächen ihrer Angriffe oder Verteidigungen hinweisen, die Gründe ergänzen, die sie nicht angeführt, oder die Folgerungen ziehen, die sie unterlassen haben. Diese Disputationen sollen ohne Vorbereitung stattfinden, erstens, um die jungen Leute zur Aufmerksamkeit im Unterricht anzuhalten, zweitens, damit sie selbständig denken lernen, und drittens, damit sie sich daran gewöhnen, sofort über alle Gegenstände zu reden.

Ich gehe zum Mathematiklehrer über. Herr Sulzer begreift, daß er keine Bernoullis und Newtons heranbilden soll. Trigonometrie und Befestigungslehre sind das, was seinen Schülern am nützlichsten werden kann. Er wird also hierbei und bei allem, was damit zusammenhängt, am längsten verweilen. Daneben wird er einen Kursus der Astronomie abhalten, in dem er alle verschiedenen Systeme bis Newton durchgeht und den Gegenstand mehr historisch als mathematisch behandelt. Auch einen Überblick über die Mechanik wird er hinzufügen, ohne jedoch zu tief auf den Gegenstand einzugehen. Vor allem muß er danach trachten, das Urteil der jungen Leute zu berichtigen und sie nach Möglichkeit daran zu gewöhnen, Schlüsse zu ziehen und die verschiedenen Beziehungen der Wahrheiten untereinander rasch zu erfassen.

Der Rechtslehrer wird Hugo Grotius zur Grundlage seines Unterrichts wählen. Es wird keineswegs verlangt, daß er vollendete Juristen aus ihnen macht. Für einen Mann der großen Welt genügen richtige Begriffe von der Rechtswissenschaft, ohne allzu genaue Detailkenntnisse. Er wird sich also begnügen, seinen Schülern eine Vorsiellung vom bürgerlichen Recht, vom öffentlichen Recht und vom sogenannten Völkerrecht zu geben. Immerhin wird er die jungen Leute darauf hinweisen, daß das Völkerrecht, dem jede Vollstreckungsgewalt fehlt, nur ein leeres Phantom ist, das die Herrscher in ihren Streitschriften und Manifesten heraufbeschwören, selbst dann, wenn sie es selber verletzen. Er wird seinen Unterricht mit der Erläuterung des Codex Fridericianus254-2 beschließen, der als Sammlung der Landesgesetze jedem Untertanen bekannt sein muß.

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Innere Aufsicht

Je drei Schüler haben einen Gouverneur, der bei ihnen schläft und sie zu Sauberteil, Höflichkeit und standesgemäßen Manieren anhält. Er muß ihnen Ungeschliffenheit, gemeine Reden, schlechte und niedrige Manieren, Faulheit usw. abgewöhnen. Einer der fünf Gouverneure soll dem Unterricht regelmäßig beiwohnen, um darauf zu achten, daß die jungen Leute ihre Pflicht tun und dem Lehrgang aufmerksam folgen. Sollen sie nach Beendigung des Unterrichts etwas wiederholen oder aus, wendig lernen oder einen Aufsatz schreiben, so muß der Gouverneur zugegen sein, damit sie ihre Zeit gut anwenden und sie nicht mit Allotria und Torheiten vertun.

Die Zeiteinteilung des Unterrichts soll wie bei andren Schulen geregelt werden. Im Sommer Aufstehen um 6 Uhr, Beginn des Unterrichts um 7. Im Winter Ausstehen um 7 Uhr, Beginn des Unterrichts um 8. Um 12 Uhr gemeinsames Mittagessen der Schüler und Gouverneure. Um 1 Uhr muß alles von Tisch aufgestanden sein. Abendbrot im Sommer um 8 Uhr. Um 9 Uhr muß alles im Bette liegen, im Winter um 10 Uhr.

Unterricht im Katechismus nur dreimal wöchentlich und zwei Stunden beim Pfarrer. Eine Predigt am Sonntag genügt. Mittwoch und Sonntag nachmittag sind frei. Die jungen Leute dürfen die Ansialt nur in Begleitung eines oder zweier Gouverneure verlassen. Will ein Schüler einen nahen Verwandten besuchen, so hat ihn der Gouverneur hinzubringen und wieder abzuholen. Im Sommer dürfen die jungen Leute Ball spielen und spazieren gehen. Im Winter können sie sich in einem der großen Säle der Akademie vergnügen oder kleine Lustspiele aufführen.

Die Gouverneure sollen kleine Streiche und Torheiten durchgehen lassen und nur sireng gegen Charakterfehler einschreiten, als da sind Bosheit, Heftigkeit, Launen, vor allem aber Faulheit, Müßiggang und ähnliche Lasier, die den jungen Leuten schaden. Aber Frohsinn, gute Einfälle, alles, was Geist verrät, dürfen sie ja nicht unterdrücken. Für die Leibesübungen sollen die Schüler einen Tanzmeister erhalten, der ihnen drei Stunden wöchentlich gibt. Zweimal wöchentlich sollen sie in der Reitschule von Zehentner Reitunterricht erhalten. Lassen sich die jungen Leute etwas zuschulden kommen, so sind sie zu bestrafen. Wer schlecht gelernt hat, soll eine Eselsmütze tragen. Wer faul ist, soll am selben Tage fasten. Wer boshaft und frech ist, bekommt Arrest bei Wasser und Brot und muß etwas auswendig lernen. Danach wird er tüchtig ausgescholten, bekommt bei Tisch als letzter serviert, darf beim Ausgehen keinen Degen tragen und muß den, den er beleidigt hat, öffentlich um Verzeihung bitten. Ist er starrköpfig, so trägt er so lange die Scheide ohne Degen, bis er Abbitte getan hat. Bei Arreststrafe wird den Gouverneuren verboten, ihre Schüler zu schlagen. Es sind Leute von Stand, denen man vornehme Gesinnung beibringen muß. Die Strafen sollen ihren Ehrgeiz rege machen, aber den Bestraften nicht demütigen.

Die Professoren und Gouverneure haben gegeneinander keine Strafbefugnis. Ist der Lehrer mit einem Schüler unzufrieden, so zeigt er es dem Gouverneur an, der<256> ihn nach den obigen Vorschriften bestraft. Sollte ein Professor mit einem Gouverneur in Streit geraten, so beschweren sie sich beim Leiter der Anstalt256-1, der die Sache nach Billigkeit schlichtet. Der Leiter hat wöchentlich einmal die Ansialt zu inspizieren. Er beginnt mit dem Unterricht und den Zimmern, dann besichtigt er den ökonomischen Teil, sieht zu, ob jeder seine Pflicht tut und die Instruktion des Königs genau befolgt wird. Er ermahnt die Nachlässigen und zeigt sie nach der zweiten vergehlichen Vorhaltung dem König an. Seine Majestät empfiehlt den Gouverneuren, sich vor allem selbst gut und verständig zu führen; denn das Vorbild wirkt stärker als alle guten Lehren, und es wäre für Leute, die die Jugend erziehen sollen, eine Schande, wenn sie mehr Tadel verdienen als ihre Schüler.

Im allgemeinen wird sich die Zweckmäßigkeit der Grundsätze, nach denen die Akademie eingerichtet ist, von selbst ergeben, da sie dem Staate nützliche Untertanen liefern kann, wenn diese Instruktion in allen Punkten streng befolgt wird. Hingegen wird sie durch Pfiichtversäumnis, Nachlässigkeit und Unachtsamkeit der Lehrer und Gouverneure ihren Hauptzweck verfehlen. Indes hofft Seine Majestät, daß die Lehrer und Gouverneure ihre Ehre darein setzen werden, zur Verwirklichung seiner heilsamen Absichten beizutragen, indem sie die jungen Leute eifrig zu guten Sitten anhalten und ihnen Kenntnisse beibringen. Dann wird ihre Arbeit der Anstalt, ihnen selbst und den Schülern zur Ehre gereichen.


251-1 Die Akademie wurde am 1. März 1765 errichtet. Vgl. Bd. VII, S. 142.

251-2 Der Plan gelangte nicht zur Ausführung; der Unterricht erfolgte vielmehr in der Ritterakademie selbst durch besondere Lehrer.

252-1 Graf Godefroi d'Estrades, französischer Staatsmann und Feldherr († 1686). Vgl. Bd. II, S. 12.

252-2 Arnaud d'Ossat, Kardinal und französischer Staatsmann († 1604).

252-3 Laurent Echard, Histoireromaine depuis la fondation de Rome jusqu'à la translation de l'empire par Constantin (Paris, 1737).

252-4 Joseph Barre, Histoire générale d'Allemagne (Paris, 1748).

253-1 Vgl. S. 50.

253-2 Johann Hübner (1668—1731), Verfasser des 1693 zuerst erschienenen und immer wieder neu aufgelegten Lehrbuches „Kurze Fragen aus der alten und neuen Geographie“.

253-3 Vgl. S. 44 ff.

253-4 Vgl. S. 17.

254-1 Vgl. S.40ff.

254-2 Vgl. Bd. III. S. 8.

256-1 Generalmajor Johann Jobst Heinrich Wilhelm von Buddenbrock, zugleich Chef des Kadettenkorps.