<X> und Leute noch als fideikommissarischen Besitz des Hauses betrachteten. Friedrich scheidet vielmehr scharf zwischen dem Vermögen des Fürsten und dem „Eigentum des Staates“, zwischen staatlicher Sukzession und privatrechtlicher Erbfolge: nur auf den Allodialbesitz, aber nicht auf die Regierungsnachfolge bezieht sich die Erbesemsetzung. Zum erstenmal erfolgt damit in den Testamenten eines preußischen Herrschers, wie H. von Caemmerer in seinen Ausführungen über das Testament vom II. Januar 1752 feststellt, „die Anerkennung einer von der Person des Regierenden unterschiedenen Staatsgewalt“ — eine Auffassung, die eben in dem Worte von dem Fürsten als ersien Diener des Staates ihre klassische Prägung erhalten hat.

Die Übertragung des „Antimachiavell“ ist von Eberhard König besorgt worden, die des Politischen Testamentes von 1752, des Jugendbriefes an Natzmer, der Insiruktion für Behnisch, des „Abrisses der preußischen Regierung“ von 1776, sowie der persönlichen Tesiamente siammt von Friedrich von Oppeln-Bronikowski, die der übrigen Abhandlungen dieses Bandes von Willy Rath.

Der französische Text, der den Übersetzungen zugrunde liegt, ist gedruckt in den „Œuvrez de Frédéric le Grand“ (Bd. 6: Testament vom 8. Januar 1769; Bd. 8: Antimachiavell1; Bd. 9: Fürsienspiegel, Instruktion für Borcke, Abriß der preußischen Regierung, Regierungsformen und Herrscherpflichten, die Kritiken der Abhandlung „Über die Vorurteile“ und des „Systems der Natur“; Bd. 16: Schreiben an Natzmer; Bd. 26: das an August Wilhelm von 1741), in der „Politischen Cor-respondenz Friedrichs des Großen“ (Bd. 1: Schreiben an Podewils von 1741; Bd. 14: Instruktion für Finckensiein von 1757; Bd. 16: Testament vor Leuthen; Bd. 17: Schreiben an Prinz Heinrich nebst Ordre an die Generale von 1758), im Hohenzollern-Iahrbuch (Bd. 5: Instruktion für Behnisch; Bd. 15: Testament vom 11. Januar 1752), in der Historischen Zeitschrift (Bd. 60: die „Betrachtungen“ von 1782 und 1784). Für das Politische Testament von 1752 ist zugrunde gelegt die Zusammenstellung von G. Küntzel („Die Politischen Tesiamente der Hohenzollern“, Bd. 2; Leipzig und Berlin 1911), für das von 1768 die von E. Krielke (Konservative Monatsschrift, Jahrgang 69).


1 In Bd. 8 ist abgedruckt unter dem Titel „L' Antimachiavel ou Examen du prince de Machia-vel“ (S. 59 ff.) die van Durensche Ausgabe, sowie unter dem Titel „Réfutation du prince de Machiavel“ (S. 163 ff.) die zweite Fassung der Niederschrift Friedrichs, die auch wir bringen. Der erste Entwurf ist noch unveröffentlicht.