<288> die in Berlin sind, meine Landhäuser, die Bibliothek, das Münzkabinett, die Gemäldegalerie, Gärten usw. Ferner hinterlasse ich ihm den Staatsschatz, so wie er ihn am Tage meines Todes vorfinden wird, als Eigentum des Staates und allein dazu bestimmt, die Völker zu verteidigen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen.

3. Sollte ich irgendwelche kleine Schuld hinterlassen, an deren Bezahlung der Tod mich hindert, so soll mein Neffe gehalten sein, sie zu begleichen: dies ist mein Wille.

4. Der Königin, meiner Gemahlin, hinterlasse ich das Einkommen, das sie genießt und das um jährlich 10 000 Taler erhöht werden soll, zwei Tonnen Wein jährlich, freies Holz und das Wildbret für ihre Tafel. Unter dieser Bedingung hat die Königin sich verpflichtet, meinen Neffen zu ihrem Erben zu ernennen1. Da ferner kein geeigneter Witwensitz für sie vorhanden ist, so begnüge ich mich, der Form halber Stettin zu bestimmen. Zugleich verlange ich von meinem Neffen, daß er ihr eine angemessene Wohnung im Berliner Schlosse überläßt und ihr mit der Ehrerbietung begegnet, die ihr als Witwe seines Onkels und als einer Fürstin zukommt, deren Tugend sich niemals verleugnet hat.

5. Kommen wir auf den Allodialnachlaß. Ich bin niemals geizig oder reich gewesen; ich habe also nicht über viel zu verfügen. Die Einkünfte des Staates habe ich stets als die Bundeslade betrachtet, die keine profane Hand anzutasten wagt. Die öffentlichen Einkünfte sind niemals für meinen eigenen Bedarf in Anspruch genommen. Meine persönlichen Ausgaben haben niemals 220 000 Taler im Jahre überschritten2. Meine Verwaltung läßt mir also ein ruhiges Gewissen, und ich kann der Öffentlichleit ohne Furcht Rechenschaft darüber ablegen.

6. Meinen Neffen Friedrich Wilhelm setze ich zum Universalerben meines Allodialvermögens ein, unter der Bedingung, daß er folgende Legate auszahlt:

7. Meiner Schwester in Ansbach3 eine Dose im Werte von 10 000 Talern, die sich in meiner Schatulle befindet, und eins meiner Porzellanservice aus der Fabrik in Berlin.

8. Meiner Schwester in Braunschweig3 50 000 Taler, wörtlich: fünfzigtausend Taler, mein mit Weinlaub verziertes Silberseroice in Potsdam und eine schöne Kutsche.

9. Meinem Bruder Heinrich 200 000 Taler, wörtlich: zweihunderttausend Taler, 50 Eimer Ungarwein, einen schönen Kronleuchter aus Bergkristall in Potsdam, den grünen Diamanten, den ich am Finger trage, zwei Handpferde mit Zubehör und ein Gespann von sechs preußischen Pferden.

10. Seiner Gemahlin, der Prinzessin Wilhelmine von Hessen4, 6 000 Taler aus den Einkünften, die ich von einem in der Tabakregie angelegten Kapital beziehe.


1 Vgl. S. 277.

2 Vgl. S. 129f.

3 Vgl. S. 278.

4 Vermählt am 25. Juni 1752; seit Ende 1766 lebte sie von dem Prinzen getrennt; sie starb 1808.