<130> habe ich zum Wohle des Staates verwendet, teils für Festungsbauten, für die Artillerie, für die Remontekasse, teils für nützliche Einrichtungen im Lande. Ja, ich habe daraus sogar Zuwendungen an den Staatsschatz gemacht, zur Abrundung seines Bestandes und zum Ersatz für schlechte Münzen.

Die Landschaft

Die „Landschaft“ ist die Gesamtheit der Ritterschaft1. Sie erhielt als Sicherheit für ihre Geldvorschüsse an die alten Kurfürsten die sogenannte Ziese, eine Auflage auf das Bier, nebst einigen anderen ähnlichen Fonds, die sie selbst verwaltet und zu ziemlicher Bedeutung gebracht hat. Während des Krieges von 1744 nahm ich meine Zuflucht zum Kredit dieser Körperschaft, und ich hatte allen Anlaß, den Eifer und die Anhänglichkeit des würdigen Adels zu rühmen. Er gab mir die Mittel zur Weiterführung des Krieges. Ohne ihn war ich bei dem völligen Mangel an Geld und bei der Unmöglichkeit, anderswo Hilfsquellen zu finden, verloren.

Die Schulden der „Landschaft“ an Privatleute belaufen sich alles in allem auf fünf Millionen Taler. Nach meiner Ansicht darf man diese Schuld nicht abtragen. Sonst wüßten die Privatleute nicht, wo sie ihre Kapitalien anlegen sollen, und gingen mit ihrem Vermögen, mit dem sie bei uns nichts anfangen könnten, ins Ausland. Ich würde aber auch nicht zur Vermehrung dieser Schuld raten; denn die Kasse des Herrschers würde durch die dann zu zahlenden Zinsen überlastet. Außerdem muß man bei allen Kreditfragen eine gewisse Mittelstraße innehalten; verläßt man sie, so entsteht Unordnung. Bis jetzt zahlt die „Landschaft“ pünktlich die Zinsen ihrer Schulden und erstattet die Kapitalien bei Verfall der Verschreibungen zurück. Stiege die von ihr zu entrichtende Summe also beträchtlich, wie könnte sie dann die Menge der Kapitalien auszahlen, die sie auf einmal zu erstatten hätte? Und käme sie ihren Verpflichtungen nicht nach, wo bliebe ihr Kredit? Immerhin könnte man im Falle der Not, wie in einem Kriege, bis zu zwei Millionen bei ihr aufnehmen, müßte die Summe aber nach Friedensschluß sofort zurückzahlen.

Dieser würdige und treue Adel, der bei allen Gelegenheiten Beweise seiner Anhänglichkeit an die Regierung gegeben hat, verdient mit besonderer Auszeichnung behandelt zu werden. Deshalb muß ihm die freie Wahl seines Direktors überlassen bleiben. Da der Direktor jederzeit den Charakter eines Staatsministers gehabt hat, ist es Sache des Herrschers, ihm nach der Wahl diesen Titel zu verleihen. Er darf sich aber nicht in die Verwaltung der an die „Landschaft“ verpfändeten Fonds mischen; denn seit die sächsische Regierung an die Verwaltung der Steuerkasse gerührt hat, haben solche Verschreibungen ihren Kredit verloren.


1 In der Kurmark.