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I. Infanterie

I. Aus der Instruction für die Generalmajors von der Infanterie265-1
(14. August 1748)

Von Detachements

Es werden bei gewissen Gelegenheiten den General-Majors Detachements anvertrauet. Weil nun dergleichen Corps von Cavallerie, von Infanterie oder auch von Husaren componiret265-2 sind, so erhellet daraus, wie ohnumgänglich nöthig es der Person eines Generals ist, den Dienst und die Verpflegung, auch die Conservation von den differenten Truppen zu verstehen; dahero denn diejenigen sich bei Mir am besten recommandiren, welche sich gleichfalls auf den Dienst der Cavallerie appliciren werden.

Bei solchem Commando wird mehrentheils dem Chef die Verpflegung seines Corps aufgetragen, weshalb er denn in allen Proviant-Sachen, die zur Conservation solches Corps gehören, läufig sein muß. Je besser er nun den Burschen265-3 zu leben schaffen wird und je besser seine unterhabenden Pferde ausgefüttert sein werden, je mehr wird er sich bei Mir recommandiren.

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Bei Detachements ist vornehmlich auf vortheilhafte Läger zu sehen und eine solche avantageuse Position zu nehmen, damit man von einem starken Feinde, weder von der Fronte, noch in den Flanken etwas zu besorgen hat; desgleichen muß auch gegen Husaren und Panduren der Rücken gedecket sein, jedoch so, daß man allemal ans dem Lager frei und sicher zur Haupt-Armee oder auch zu der festen Stadt, aus welcher man detachiret ist, kommen kann.

Feste Läger sind diejenigen, wenn man nämlich starke Défilés vor sich hat, oder daß man auf steilen Bergen campiret, oder hinter Flüssen stehet, wo der Feind sonder Brücken nicht herüber kommen kann. Wenn man nur Bäche oder kleine Wässer vor sich hat, so muß man solche oberwärts stauen lassen, damit selbige anlaufen und eine Art von Inondation266-1 machen. Wo Gués266-2 oder Derter sind, da man durchreiten kann, da schmeißet man große Bäume mit ihren Aesten hinein, um das Durchkommen zu verhindern. Wenn man die Flanken mit nichts decken kann, so lasset man Redouten aufwerfen, und zwar nach der Stärke des Corps auf 2 oder mehrere Grenadier-Compagnien. Bleibet man in dem Lager stehen, so pallisadiret man die Redouten und lässet en quinconce266-3 Wolfsgruben vor dem Graben machen.

NB. Das Lager, welches man nimmt, muß jederzeit 200 Schritt, auch wohl mehr, hinter dem Posten sein, wo man sich vorgenommen hat, sich zu stellen, wenn der Feind ohnvermuthet kommen sollte.

Uebrigens muß ein General, der ein solches Corps commandiret, sich drei oder vier starke Läger ausgesehen haben, damit, wenn er etwa das eine verlassen müßte, er jederzeit schon zum voraus andre wisse, wohin er seine ssetlaite nehmen kann.

Die Detachements geschehen:

1. Um Convois266-4 zu decken. Bei dergleichen Detachement muß man dem Convoi, wenn solches ankommen will, entgegen schicken, insonderheit aber muß man durch die Husaren fleißig patrouilliren lassen, um Nachricht zu bekommen, ob der Feind etwas darauf intendiren möchte. Wo Plaine266-5 ist, da schicket man den Convois viele Cavallerie entgegen; sind aber Defiles, so muß man keine Cavallerie, sondern vielmehr Infanterie schicken.

Bekommt ein detachirtes Corps Nachricht, daß sich ein feindliches Corps zu sehr nähert, so muß man es recognosciren lassen, darauf des Nachts marschiren und solches bei Anbruch des Tages überfallen; denn es ist allemal eine Hauptregel, daß, wenn man dem Feinde nichts zu thun machet, so machet er einem gewiß alle Hände voll zu thun, wird er aber oft beunruhigt, so denket er an sich, verfällt auf die Desensive und lasset also den andern zufrieden. Es ist hierbei aber nöthig, daß man zuvor wohl informiret sei, mit wie viel Leuten man zu thun haben wird, auch, ob der Feind nicht noch eine Reserve hat, die ihm zum Succurs kommen kann; denn dergleichen Expeditiones wohl überleget werden müssen.

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2. Detachirt man seitwärts der feindlichen Armee, um selbiger in ihre Convois zu fallen oder auch ihr das Fouragiren schwer zu machen. Bei solcher Commission muß man fast gar keine Bagage mit sich nehmen; dabei müssen die Husaren gut patrouilliren, um Nachricht vom Feinde zu bringen, und wenn ein Coup zu machen ist, so muß das Defilé, durch welches das Corps Husaren oder Cavallerie den Feind attaquiren soll, beständig mit Infanterie besetzet sein, damit selbiges sicher wieder zurückkommen könne.

Dasjenige Corps, welches von dem Detachement detachiret wird, muß jederzeit zwei Wege haben, um wieder zurückkommen zu können. Es ist auch nöthig, daß, wenn man dergleichen Project hat, solches auf das äußerste verschwiegen gehalten werde, damit der Feind nichts davon zu erfahren bekommen könne. Die Partien267-1, welche was Gutes ausrichten wollen, müssen des Nachts ausgehen und frühe gegen den Tag ihren Coup machen, auch sodann wiederum zurückeilen.

Ist man gewiß, daß ein starkes feindliches Corps auf das Detachement zukommet, welches dasselbe von dem großen Corps d'armée oder aber von der Festung, woher es gekommen ist, abschneiden kann, so muß das Detachement des Nachts zurückmarschiren. Es müssen deshalb die Generale sich alle Wege und Situationes wohl bekannt machen, damit sie überall durchzukommen wissen. Demjenigen Officier, welcher nicht das Terrain kennet, noch von einer Anhöhe, von holen Wegen, von Morästen und von Wäldern zu profitiren weiß, demselben kann niemals ein detachirtes Corps anvertrauet werden. Ueberhaupt, da das detachirte Corps eben so wie des Generals sein eigenes Regiment anzusehen ist, so muß derselbe auch auf selbige Art dafür sorgen.

3. Von Detachements auf Postirungen267-2. Die Postirungen werden des Winters gegen den Feind gemachet, und der General, so dazu commandiret, muß immer mit einem Corps, welches auch zugleich zur Reserve dienet, etwas hinter seinem avancirten Posten liegen, damit er überall im Stande sei, sowohl seine Ordres zu geben, als auch, auf den Fall daß sein Posten attaquiret wird, solchen sogleich mit seiner Reserve secundiren zu können. Die Husaren muß er dabei zu accuratem Patrouilliren anhalten und die Officiere, so sich darunter negligiren, nach der größten Rigueur bestrafen. Er muß ferner in seiner Brigade beständig daraufsehen, daß den gegebenen Ordres stricte nachgelebet werden müsse.

Bei den Husaren-Patrouillen ist zu observiren, daß wo guéable267-3 Wässer sind, alsdann die Husaren dicht an dem Ufer oft und von Viertelstunde zu Viertelstunde patrouilliren müssen. Diese Patrouillen dürfen nicht stark sein, indem sie nur patrouilliren, um den Feind zu observiren, und gar nicht um sich zu schlagen.

Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefaßt sein, damit ein<268> General nicht solche ohnzuverlässige Rapporte erstatte, als zum öftern die Husaren thun. Alles was passiret und was sie gehöret und in Erfahrung gebracht haben, können sie als Zeitungen268-1 schreiben, jedennoch aber müssen sie am Ende des Berichtes ihr Raisonnement und ihre Meinung darüber beifügen, was ihnen nämlich davon wahrscheinlich vorkommet, oder aber was ihnen ihre Spione lügenhaftes berichtet haben möchten; insbesondere müssen sie attent sein, zu erfahren, wo die großen Magasins des Feindes errichtet werden, indem man daraus am füglichsten seine Desseins268-2 errathen kann.

Wenn die Armee im Frühjahr in das Feld rücket, so werden sich diejenigen Generale sehr bei dem Könige recommandiren, die ihre Brigaden oder Detachements in gutem Stande und Ordnung demselben vorführen, und die allen gegebenen Ordrees am besten werden nachgelebet haben.


265-1 Die Vorlage ist deutsch abgefaßt,

265-2 zusammengesetzt.

265-3 Soldaten,

266-1 Überschwemmung.

266-2 Furten.

266-3 schachbrettförmig,

266-4 Transporte.

266-5 Ebene.

267-1 Streifkorps.

267-2 Die Postenketten der Winterquartiere.

267-3 durchschreitbare.

268-1 Nachrichten.

268-2 Absichten.