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Ich füge als Grundsatz hinzu, daß man in den Winterquartieren nicht einer Stadt oder einem Posten zuliebe eigensinnig sein darf, sofern der Feind Euch von dort aus nicht großen Schaden zufügen kann; denn Eure Hauptsorge muß die sein, Euren Truppen in ihren Quartieren Ruhe zu verschaffen.

Als zweite Grundregel setze ich hinzu, daß man am besten tut, die Regimenter brigadeweise in die Winterquartiere zu schicken, damit die Generale sie unter Aufsicht behalten. Unser Dienst erheischt auch, daß die Regimenter nach Möglichkeit zu den Generalen, die ihre Chefs sind, gelegt werden. Diese Regel duldet jedoch Ausnahmen, und der Heerführer muß beurteilen, wieweit sie berücksichtigt werden kann.

Ich gebe nun an, wie die Truppen in den Winterquartieren verpflegt werden müssen. Sind die Quartiere im eignen Lande, so gebührt den Hauptleuten und Subalternoffizieren eine Gratifikation. Der gemeine Mann erhält Brot und Fleisch umsonst. Sind die Winterquartiere in Feindesland, so erhält der Höchstkomman-dierende 15 000, die Generale der Infanterie und Kavallerie 10 000, die Generalleutnants 7000, die Generalmajore 5 000, die Rittmeister 2 000, die Hauptleute 1 800, die Subalternoffiziere 100 Dukaten. Der gemeine Mann erhält Brot, Fleisch und Bier umsonst, welches das Land liefert, aber kein Geld; denn Geld verlockt zum Desertieren. Der Höchsikommandierende muß sireng darauf halten, daß dies alles ordnungsmäßig geschieht. Plündern ist verboten, dagegen soll er die Offiziere wegen kleiner Prosite, die sie sich machen, nicht allzu sehr schikanieren.

Ist die Armee in Feindesland, so hat der Heerführer sie zu komplettieren. Er verteilt deshalb die Kreise dergestalt, daß z. B. drei Regimenter auf diesen Kreis, vier Regimenter auf jenen usw. angewiesen werden. Jeden Kreis teilt er in Bezirke und weist diese als Kantons an. Wollen die Stände die Rekruten liefern, um so besser; wo nicht, so braucht man Gewalt. Die Rekruten müssen beizeiten gestellt werden, damit die Offiziere Zeit haben, sie einzuexerzieren und bis zum nächsten Frühjahr fertig auszubilden. Außerdem müssen die Hauptleute auf Werbung schicken.

Der Heerführer muß sich um alle diese inneren Angelegenheiten kümmern und also auch dafür sorgen, daß die Pferde für die Artillerie, das Munitions- und Proviantfuhrwerk, die das feindliche Land zu stellen hat, entweder selbst geliefert oder in Geld bezahlt werden. Er muß ferner ein Auge darauf haben, daß die Kontributionen an die Kriegskasse pünktlich gezahlt werden. Alle Feldausrüstungen, Lafetten und was sonst zum Fuhrpark einer Armee gehört, werden auf Kosten des feindlichen Landes wiederhergestellt. Der Heerführer wacht darüber, daß die Kavallerie ihre Sättel, Zaumzeuge, Steigbügel, Stiefel usw. repariert, und daß die Infanterie Vorräte an Schuhen, Strümpfen, Hemden und Gamaschen für den nächsten Feldzug anschafft, ferner daß die Zeltdecken und die Zelte selbst ausgebessert werden, daß die Kavallerie ihre Säbel schleift, die Infanterie ihre sämtlichen Waffen instand setzt und daß die Artillerie für den nächsten Feldzug eine Menge Patronen für die Infanterie und die Husaren anfertigt und ferner einen Vorrat von Kartätschen für die Geschütze herstellt. Auch hat