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3. Vollmacht und Instruktion für General Finck190-1
(August 1759)

Weilen mir eine schwere Krankheit zugestoßen, so übergebe das Commando meiner Armee währender Krankheit bis an meine Besserung an den General Finch, und kann er im Nothfall von des General Kleisten Corps190-2 ingleichen disponieren, nachdem es die Umstände erfordern; ingleichen von denen Magazins in Stettin, Berlin, Küstrin und Magdeburg.

Friderich.

Instruktion vor den General Finck

Der General Finck kriegt eine schwere Commission. Die unglückliche Armee, so ich ihm übergebe, ist nicht mehr im Stande, mit die Russen zu schlagen. Hadik wird nach Berlin eilen190-3, vielleicht Laudon auch. Gehet der General Finck diese beide nach, so kommen die Russen ihm im Rücken. Bleibt er an der Oder stehen, so kriegt er den Hadik diesseit. Indessen so glaube, daß, wann Laudon nach Berlin wollte, solchen könnte er unterwegens attaquiren und schlagen. Solches, wor es gut gehet, giebt dem Ungelück einen Anstand und hält die Sachen auf. Zeit gewonnen, ist sehr viel bei diesen desperaten Umständen.

Die Zeitungen aus Torgau und Dresden wird ihm Cöper190-4, mein Secretär, geben. Er muß meinem Bruder, den ich [zum] Generalissimus bei der Armee declariret, von allem berichten. Dieses Unglück ganz wieder herzustellen, gehet nicht an; in<191>dessen was mein Bruder befehlen wird, das muß geschehen. An meinen Neveu muß die Armee schwören191-1.

Dieses ist der einzige Rath, den ich bei denen unglücklichen Umständen im Stande zu geben bin; hätte ich noch Ressourcen, so wäre ich darbei geblieben.

Friderich.


190-1 Beide Schriftstücke entstanden am Abend des 12. August 1759 nach der Schlacht bei Kunersdorf in Ötscher, wo der König in einer verlassenen Bauernhütte die Nacht zubrachte (vgl. S. 17).

190-2 Das Korps unter Generalmajor Georg Friedrich von Kleist, der den Schweden gegenüberstand.

190-3 Vgl. S. 18.

190-4 Ludwig Ernst Heinrich Cöper.

191-1 Vgl. dazu das Testament des Königs vor der Schlacht bei Leuthen und die Ordre an Prinz Heinrich und an die Generale der Armee vor der Schlacht bei Zorndorf, in denen Friedrich für den Fall seines Todes die sofortige Vereidigung der Truppen auf den Thronfolger befahl und Heinrich zum Vormund seines Neffen, des Thronfolgers Prinz Friedrich Wilhelm, bestimmte (Bd.VII, S. 283 und 284 f.). Die Ernennung des Prinzen Heinrich zum Generalissimus der Armee für den Fall, daß der König stürbe, erfolgte darauf durch Verfügung von 4. Dezember 1758.