<395> dieser Einrichtung am sichersten beweisen. Die schlechte Einwendung, welche man machen wollte, daß eine Provinz ganz ruinirt würde, etwa wie im dreißigjährigen Kriege, darauf müssen Sie gar nicht reflectiren, das ist nur lächerlich; denn wenn der Himmel einfällt, so sind alle Vögel gefangen, und wenn der jüngste Tag kommt, so machen wir alle banquerot. Und wenn auch eine Provinz ruinirt würde, so muß alsdann der Herr zutreten, denn dieser und der Staat machen nur Eins aus.

Ich trage daher auch kein Bedenken, wenn Sie es wollen und es zu Ihrer Beruhigung gereicht, die Garantie der Sache zu übernehmen. Recht gern!

Ich will auch übrigens mich in Ihre Landschaft nicht weiter meliren, und Ihnen fernerhin fünf Procent Zinsen geben. Wenn Sie es auch zu mindern Zinsen wieder wegleihen wollen, das überlasse ich Ihnen; oder wenn Sie wollen, daß ich die Kapitalien, die ich habe, wieder zurück gebe, so könnte ich es thun; aber ich denke, daß Manchem darunter gedient ist, wenn er sein Geld bei der Landschaft placiren kann. Ich überlasse es Ihnen, und mein Rath ist nur dieser, daß Sie es machen, wie in Schlesien, wo es excellent gehet, daß sie wie gesagt schon 600000 Thlr. Schulden abbezahlt haben. Wenn Sie also von den Gütern richtige Taxen haben machen lassen, so wie meine Domainen taxirt sind, so wird sich der Valeur der Güter, und wie sie besser zu nutzen sind, zeigen, denn Mancher versieht die Wirtschaft nicht, und kommt daher immer weiter zurück. Und wenn hernach die Hypothekenbücher accurat nachgesehen werden, wie viel mit Consens der Agnaten, auch wohl ohnderselben Consens, Schulden auf dem Gute stehen, so giebt sich daraus der wahre Zustand. Und da Sie die Lohnsconstitution von anno 1723 haben, so rathe ich, daß Sie die bis jetzo vorhandenen Hypothekschulden, welche noch nicht consentirt sind, als valable Schulden annehmen, künftig aber keine andere, als von allen Agnaten nach der Lehnsconstitution consentirte Schulden gültig angenommen werden. Wenn dieses so geschieht, so werden Sie sehen, wie Sie zu verfahren haben; denn durch ordentliche Taxen