"<377>bracht, womit an demselben Abend vor hundert Jahren dem Könige hier geleuchtet worden war."

S. 49, 50. Der König war bereits den 26. Mai 1741 im Lager bei Grotkau.

S. 50, 51, 52. Das was hier von dem Gefechte bei Rothschloß und vom General von Zieten angeführt worden, ist folgendermaßen zu vervollständigen und zu berichtigen.

Das Gefecht fand den 17. Mai 1741 Statt, wie schon aus der S. 51 angeführten Zeitung Nr. 64 vom 30. Mai hervorgeht. Ein "Schreiben eines Preußischen Officiers aus dem Lager bei Mollwitz vom 19. Mai," welches die Spenersche Zeitung Nr. 63 mittheilt, enthält eine kurze Relation von dem Gefecht bei Rothschloß, und in dieser wird Zieten bereits "Oberst-Lieutenant" genannt. Nach einem Parolebuch, in dessen Besitz der Königl. Oberst und Hofmarschall Herr von Schöning sich befindet, ist bereits am 16. Mai 1741 - also vor jenem Gefecht - bei der Parole bekannt gemacht worden: daß Se. Majestät den etc. von Zieten zum Oberst-Lieutenant ernannt haben. Nachher "Lebensbeschreibung Hans Joachim's von Zieten, Berlin, 1800, S. 60" scheint es den 14. Mai geschehen zu sein, und nach S. 62 ist er sogleich nach dem Gefecht bei Rothschloß zum Obersten ernannt worden. Wenn ebendaselbst S. 63 gesagt wird: "Dies (die Ernennung Zieten's zum Chef der nun zu einem Regiment vereinigten 6 Schwadronen Husaren) geschah zwei Tage nach dem Gefecht bei Rothschloß am 24. Juli. Um diese Zeit erhielt er (v. Z.) auch den Orden vom Verdienst, obgleich die Gelegenheit, bei welcher ihm derselbe ertheilt ward, nicht bestimmt angegeben werden kann" etc., so ist beides unrichtig +, denn die Ertheilung des Verdienstordens an


+ S. 61. a. a. O. heißt es eben so unrichtig: "am 22. Juli fand der König für nöthig, den Feind, der in Rothschloß stand etc., aus diesem Ort delogiren zu lassen." Diese unrichtige Angabe des Tages des Gefechts bei Rothschloß befindet sich auch auf dem einen Basrelief an der Marmor-Statue von Zieten auf dem Wilhelmsplatze in Berlin. Es hat die Ueberschrift: Rothschloß, den 22. Juli 1741. (Alle diese falschen Angaben hatten den Irrthum in der ersten Abtheilung veranlaßt).