<358> worin derselbe um 80-90 Thlr. Beyhülfsgelder zum Bau des Hauses, welches er zu Satzkorn für seinen größten Sohn erbauet hatt, ansucht mit dem Befehl zufertigen, den Supplicanten den Umständen gemäß zu bescheiden. Zugleich wird gedachter Cammer hierdurch bekannt gemacht, daß Se. Königliche Majestät für gut gefunden haben, Dero Adjudanten + zu denen Revues nach Schlesien abzuschicken, welche den 14ten dieses Monats von hier abgehen sollen. Es wird dahero die Churmärksche Cammer hierdurch befehligt, die gewöhnlicher Weise, für derselben Wagen erfoderlichen Acht Vorspann-Pferde, dergestalt gehörig zu besorgen, daß sich solche Tags zuvor allhier melden, und auf den gewöhnlichen Relais dergestalt in Bereitschaft gehalten werden, daß die Reise ohne den mindesten Aufenthalt fortgesetzt werden kann. Und da die Rückreise der Adjudanten den 31sten dieses Monats Augustus, von Breslau ab, festgesetzt ist, so muß, obgedachter Maaßen der Vorspann dazu gehörig besorgt, und alles mit der Neumärkschen Cammer concertirt werden.

Potsdam, den 4. August 1786. Friedrich.".

5. August 1786

Kabinetsordre an den Magistrat in Potsdam: "Se. Königliche Majestät von Preußen, Unser allergnädigster Herr, befehlen dem Magistrat allhier, das Vorgeben des hiesigen Bäckers Schröder, daß er Einhundert Wispel Roggen, und fünfzig Wispel Waizen, auf welche er in anliegender Vorstellung einen Frey-Paß nachsucht, zum Betrieb seiner Profession, aus Westpreußen kommen lassen und allda kaufen wolle, näher zu examiniren und darüber pflichtmäßig zu berichten.

Potsdam, den 5. August 1786. Friedrich."

6. August 1786

Der König an den General-Major von Götzen: "Mein lieber General-Major von Götzen. Aus Eurer Anzeige vom 1sten dieses habe Ich die Nachricht ersehen, welche


+ S. unter dem 13. August.