<234> Ihre Seele zwischen Bayle und Gassendi auf dem Roste schmoren wird. etc."

B.

27. März 1764

Der Erzherzog Joseph von Oestreich wird in Frankfurt a. M. zum Römischen König erwählt.

29. März 1764

Rescript an den Magistrat von Berlin wegen eingeschränkter Anwendung der Rechtsregel: Kauf bricht Miethe.

29. März 1764

Neues Münzedict, durch welches der Münzfuß vom Jahre 1750, d. i. die Mark sein zu 14 Thlr. oder 21 Fl., mit geringer Veränderung wieder eingeführt wird. Alle Zahlungen sollen vom 1. Juni an in nach diesem Münzfüße ausgeprägtem Gelde geschehen. Es wurde zugleich der in dem Edict vom 21. April 1763 festgesetzte Werth der schlechten, Münzen gegen den alten (nun wieder hergestellten) Münzfuß von 175t) in gegenwärtlgem Edict wieder anders, und zwar geringer, angenommen und festgestellt, so daß nun

 Preuß. Courant von 1750 und 1764 vom 1. Juni 1764 anin schlechten Münzen von 1758, 1759 u. 1763 gelten sollten :
 100 Thlr 166 2/3 Thlr. in1/3, 1/6, 1/12.
 100 alte 1/24 225
 100 alte Friedrichsd'or145
 100 Sächsische 1/3, welche nach dem Münzedict vom 21. Apr. 1763 auf 63 Thlr. herabgesetzt waren, sollten in neuem Courant von 1764 nur 37 1/2 Thl. gelten, und
 100 Sächsische 1/24, die vorher auf 47 1/3 gesetzt worden, galten jetzt nur 26 2/3 Thlr. neues Preuß. Courant von 1764.

Alles dieses nach den Tabellen A. und B im Edict. Die Tabelle E setzt für einige Münzen von gewissen Jahren einen etwas höhern Cours fest.