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XVII. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.[Titelblatt]

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INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.

Weil Ich bishero zu Meinem besonderen Missvergnügen gesehen habe, dass die Generale nicht allemal dasjenige prästiret, was Ich von ihnen erwartet habe, so bin Ich dadurch endlich vollkommen überzeuget worden, dass die Schuld an Mir gelegen, weil es ihnen an Meiner Instruction gefehlet hat und es ohnmöglich ist, dass ein Mensch des andern Gedanken errathen kann, wenn sie ihm nicht expliciret werden.167-a Dieses nun hat Mich bewogen, gegenwärtige Instruction für sie aufzusetzen, von welcher Ich Mir sowohl in Kriegsals in Friedenszeiten viel Gutes verspreche.

Das Wort General bedeutet einen Officier, der mehr wie die Subalternen, auch mehr wie die Obersten zu befehlen hat, der in das Grosse vom Kriege entriret, dem mehr wie anderen anvertrauet wird und der sich also in allen Sachen, so zum Dienst gehören, diejenige Auctorität geben muss, die ihm bei seinem Character anständig ist.

Bei Friedenszeiten und in Garnisonen ist der General eigentlich nur Oberst; es werden Mir jedoch allemal diejenigen zum angesehensten sein, welche sich auf alle kleine Details befleissigen, indem es besser ist, dass ein Officier bei seinem Handwerke <154>bleibet; denn lässet er solches aus den Augen, so verlernet er es ganz und gar, und kann er nicht eine Compagnie oder ein Bataillon exerciren und abmarschiren lassen, wie will er mit einer Brigade oder mit einem Corps zu recht kommen? In Städten aber, wo grosse Garnisonen liegen, oder aber wo Corps d'armée zusammenkommen, da muss der Oberst bei Seite gesetzet und nur an den General gedacht werden.

Weil aber dieses alles in den Felddienst einschlaget, so werde Ich es unter eine Rubrik setzen.

I. VON DEM DIENSTE IM FELDE.

Wenn die Armee im Felde stehet, so bekommt ein jeder General seine Brigade, sie sei nun von vier, sechs oder mehreren Bataillons. Ein jeder General nun, der solche Brigade bekommt, muss sich vorstellen, dass er für solche eben so responsable ist, als wie er es für sein eigenes Regiment sein muss, denn der König oder der Chef von der Armee hält sich deshalb an ihn, so wie sich ein Oberst an seine Capitains hält, und muss sich der General die Conservation seiner Brigade auf das äusserste angelegen sein lassen; weswegen denn auch ein jeder General bei seiner Brigade campiren und auf alles nachstehende mit vieler Attention Acht haben muss, nämlich auf die Ordnung im Exerciren, und zwar sowohl der alten Leute als der Recruten, imgleichen dass auf den Wachen alles alerte und vigilant ist, dass die Officiere nicht spielen, nicht sonder Urlaub aus ihren Brigaden gehen, auch dass die Bursche nicht ausser den Bataillons, noch ausser den Regimentern laufen, als wodurch nichts wie Unordnung entstehet.

Es ist ein essentielles Devoir von einem jeden General, welcher ein separirtes Corps oder Detachement commandiret, dass er der Desertion vorbeuge. Dieses geschiehet nun : wenn man 1. evitiret nahe an einem Walde oder grossen Holze zu campiren, wofern man sonst nicht wegen der Kriegs-Raison dazu obligiret ist; 2. wenn man die Bursche öfters in ihren Zelten visitiren <155>lässet; 3. dass man Husaren-Patrouillen rund um das Lager gehen lässet; 4. wenn man des Nachts Jäger in das Getreide postiret und gegen den Abend die Feldposten von der Cavallerie doubliren lässet, damit die Chaine von solchen um so viel dichter zusammenkomme; 5. wenn man nicht leidet, dass der Soldat sich debandiret, sondern dass man die Officiere obligiret, wenn Stroh oder Wasser geholet wird, ihre Leute allemal in Reihen und Gliedern zu führen; 6. wenn das Marodiren sehr ernstlich bestrafet wird, als welches die Quelle von den grössesten Desordres ist; 7. wenn an den Marschtagen die Wachen in den Dörfern nicht eher zurückgezogen werden, bis das Corps sich schon völlig formiret hat; 8. wenn man des Nachts nicht marschiret, es sei denn, dass eine importante Ursache solches erfordert; 9. wenn rigoureux verboten wird, dass bei Marschtagen kein Soldat sein Peloton verlassen darf; 10. dass man seitwärts Husaren-Patrouillen gehen lässet, wenn die Infanterie durch ein Holz passiret; 11. dass, wenn Défilés zu passiren sind, man alsdann am Ein- und Ausgang der Défilés Officiere placiret, welche die Truppen gleich wieder formiren müssen; 12. dass, wenn man sich obligiret siehet mit den Truppen ein Mouvement rückwärts zu machen, man ihnen solches sorgfältig cachiret, oder es doch mit einem solchen Prätexte bekleidet, welcher den Soldaten Plaisir machet; 13. wenn man jederzeit aufmerksam ist, damit es den Truppen an keinem Nöthigen fehle, es sei an Brod, Fleisch, Brandwein, Stroh oder dergleichen mehr; 14. dass man sogleich die Ursachen examiniret, wenn die Desertion bei einem Regimente oder bei einer Compagnie einreissen will, um zu wissen, ob der Soldat seine Löhnung und andere ihm ausgemachte Douceurs richtig bekommt, oder ob sein Capitain Malversationes darunter begehet.170-a

Auf dem Marsche muss der General das Auge daraufhaben, dass die Officiere, Regimenter und Bataillons, so ihm untergeben sind, ordentliche Distances halten, derowegen er seine Altention auf alles richten, insonderheit aber, wenn durch Défilés und <156>Wälder marschiret wird, alle ersinnliche Précaution wegen der Desertion haben muss.

Wenn in das Lager gerückt wird, so muss er exact darauf halten, dass allen Ordres wegen Stroh- und Wasserholen und wegen Verhütung des Plünderns genau und stricte nachgelebet werde. Ist es noch Tag, so muss er sogleich das Terrain um das Lager besehen und herumreiten, damit er wisse, was er für ein Terrain bekommet, wenn es mit dem Feinde was zu thun geben sollte.

Was der General, so du jour ist, zu thun hat, stehet im Reglement.170-b

Wenn eine Armee gegen den Feind marschiret um sich zu formiren, so wird der Commandeur der Armee befehlen, wie die Flügel stehen sollen und wie die Position genommen werden muss. Dieses ist alsdann eine der vornehmsten Schuldigkeiten des Generals, solche zu formiren wie es sich gebühret, auch alerte dabei zu sein.

NB. Hierauf müssen sich die Generale bei den General-Revues üben.

Es ist bis Dato ein Fehler bei der Armee gewesen, dass zwar die Regimenter bei dem Formiren gut nach dem rechten Flügel gesehen, aber nicht dieselbige Attention auf den linken Flügel gehabt haben. Da Ich nun besonders darauf arbeite, alles bei der Armee einzuführen, was vor dem Feinde nöthig ist, und dass solches accurat und geschwinde executiret werde, so wird es Mir zu besonders gnädigem Gefallen gereichen, wenn sich die Generale auf das Formiren wohl üben werden; denn es kommt bei einer Bataille viel darauf an, dass man zum geschwindesten formiret sei, und wenn der Chef von der Armee was Rechtes dabei thun soll, so muss sich die Armee so formiren, wie er es den Umständen nach zum vorteilhaftesten findet, es sei nun, dass er mit der ganzen Linie auf einmal attaquiren wolle, oder nur mit dem rechten oder dem linken Flügel und den andern Flügel refusiren wolle. Es kommt deswegen bei einer Bataille viel <157>darauf an, wie die Armee formiret wird, weil dieses der Zuschnitt davon ist.

Eine Armee formiret sich auf dreierlei Art. Sie marschiret linienweise rechts ab; sodann müssen die Pelotons ordentliche Distancen halten und nicht zu nahe und nicht zu weit aus einander sein, worauf ein jeder General bei seiner Brigade halten muss. Wenn es dann an das Aufmarschiren gehet, so wird von dem Chef der Armee das Alignement gegeben; dieses muss in währendem Marschiren genommen weiden, damit, wenn die Armee aufmarschiret, kein Bataillon mehr nöthig hat vorzurücken.

Wenn der rechte Flügel zuerst attaquiren soll, so muss ein jeder Zug drei bis vier Rotten den Unter-Officier vom Vorderzug überflügeln; so kommt der linke Flügel von der Linie gewiss zurück, wobei zu erinnern ist, wie es besser ist, dass derselbe zu weit zurück stehe, als zu weit vor, denn man kann ihn mit einem Worte avanciren machen, aber vor dem Feinde sich zurück zu ziehen gehet nicht wohl an. Dieses ist eben dasselbige wenn eine Armee linienweise links aufmarschiret. Soll alsdann der rechte Flügel zurück sein, so muss ein jeder Zug vier Rotten links über dem andern marschiren.

Die dritte Art eine Armee zu formiren ist mit ganzen Colonnen vorwärts; alsdann halten die Züge ganz enge Distancen, die Bataillons marschiren dicht aufeinander und bleiben in der Ordnung bis dass der Chef der Armee deployiren will. Die Generale, so die Colonnen führen, müssen wohl Acht haben, dass die Colonnen nach der Zahl der Bataillons und Escadrons, so sie in sich hallen, aus einander bleiben, zu sagen, dass, wenn dreissig Escadrons Cavallerie in der Colonne Cavallerie sind, die in das erste Treffen gehöret, so muss die erste Colonne Infanterie, wenn sie bald an den Platz kommet, wo sie sich deployiren soll, so marschiren, dass sie die Distance von dreissig Escadrons aufzumarschiren, zwischen ihrer Tête und der von der Cavallerie frei lässet. Die zweite Colonne Infanterie lässet desgleichen so viel Distance zwischen der ersten von der Infanterie und zwischen ihr, als wie Bataillons davon in das erste Treffen hereinkommen, und dergestalt auch die andern.

<158>Wenn mit Divisions aufmarschiret wird, so ziehen sich alle Bataillons der Colonnen, so zum ersten Treffen gehören, links, bis auf die Tête, welche gerade aus marschiret. Dabei muss wohl observiret werden, dass die linken Flügel der Divisions nicht vorlaufen, und muss der Officier, so bricht, auf den linken Flügel seines Pelotons wohl Acht haben, damit solches nicht vorlaufe. Die Generale müssen insonderheit Acht haben, dass die Armee dergestalt ordentlich aufmarschire.

Alsdann wird commandiret mit halben Bataillons aufzurnarschiren; sodann ziehen sich die Bataillons immer mehr links, da dann wieder bei allen den Sections der Bataillons observiret werden muss, dass der linke Flügel zurückbleibe. Dann wird mit ganzen Bataillons aufmarschiret, und die Armee formiret sich en bataille. So lange als mit Divisions und mit halben Bataillons marschiret wird, bleiben die Divisions fünf Rotten hinter dem linken Flügel der Division, so ihr vor ist, damit sie nicht eher aufmarschiren, als man es nöthig findet. Die halben Bataillons bleiben ungleichen sechs Rotten hinter dem linken Flügel des Bataillons, welches ihnen vor ist. Endlich muss bei dem Aufmarsche das Aligniren sehr wohl observiret werden, auch dass die Bursche den rechten Arm vor haben und nicht so gedrängt stehen, dass sie weder ordentlich avanciren, noch mit dem Gewehre umgehen können.

Wenn die Bataille wirklich angehet, so werden sich diejenigen Generale am meisten recommandiren, die den Feind mit geschultertem Gewehre attaquiren, und die, wenn auch die Leute zu schiessen anlangen, sie wieder stille kriegen, dagegen mit dem Baïonnette auf den Feind gehen und nicht eher schiessen lassen, bis dass der Feind ihnen den Rücken zukehret.

Wenn sich etwa Dörfer oder Häuser auf dem Wahlplatze finden, so müssen die Häuser niemalen besetzet werden, sondern es müssen die Bataillons sich auswärts herum ziehen, dergestalt, dass sie die Häuser im Rücken haben, und sowie die Linie herankommt, so marschiren die Bataillons mit der Linie vorwärts.

Wenn die feindliche Cavallerie von einem Flügel des Feindes weggeschlagen worden, so können die Bataillons, so zwischen <159>beiden Treffen die Flanke decken, oder auch einige aus dem zweiten Treffen vorgenommen werden, um dem Feinde damit in die Flanken zu kommen.

Wenn in dem ersten Treffen Lücken werden sollten, so müssen die Generale aus dem zweiten Treffen, ohne einmal Ordre dazu zu erwarten, in das erste Treffen einrücken lassen.

In Summa, darum heissen sie Generale, damit, wenn sie eine Sache gut überleget haben, sie solche auf ihre Hörner nehmen, denn der Chef kann nicht überall gegenwärtig sein und von den andern Generalen können welche todt geschossen sein.

Findet es sich, dass die feindliche Armee schon postiret stehet, so müssen Berge bestiegen und durch Verhacke oder durch Wälder marschiret werden, um an den Feind heran zu kommen. Weil solches nun nicht anders als mit Confusion geschehen kann, so müssen die Generale, wenn ihre Brigade den Berg herauf, oder durch den Wald passiret ist, solche erst wieder formiren und alsdann mit der ganzen Brigade in Ordnung auf den Feind avanciren.

Wenn die Bataille vorbei ist, so müssen die Generale sowohl für die Kranken und Blessirten von ihren Brigaden, als auch für die verlornen Montirungs-Stücke sorgen.

II. VON DETACHEMENTS.

Es werden bei gewissen Gelegenheiten den General-Majors Detachements anvertrauet. Weil nun dergleichen Corps von Cavallerie, von Infanterie, oder auch von Husaren componiret sind, so erhellet daraus, wie ohnumgänglich nöthig es der Person eines Generals ist, den Dienst und die Verpflegung, auch die Conservation von den differenten Truppen zu verstehen; dahero denn diejenigen sich bei Mir am besten recommandiren, welche sich gleichfalls auf den Dienst der Cavallerie appliciren werden. Bei solchem Commando wird mehrentheils dem Chef die Verpflegung seines Corps aufgetragen, weshalb er denn in allen Proviant-Sachen, die zur Conservation solches Corps gehören, läufig sein <160>muss. Je besser er nun den Burschen zu leben schaffen wird und je besser seine unterhabenden Pferde ausgefüttert sein werden, je mehr wird er sich bei Mir recommandiren.

Bei Detachements ist vornehmlich auf vortheilhafte Läger zu sehen, und eine solche avantageuse Position zu nehmen, damit man von einem starken Feinde, weder von der Fronte, noch in den Flanken etwas zu besorgen hat; desgleichen muss auch gegen Husaren und Panduren der Rücken gedecket sein, jedoch so, dass man allemal aus dem Lager frei und sicher zur Haupt-Armee oder auch zu der festen Stadt, aus welcher man detachiret ist, kommen kann.

Feste Läger sind diejenigen, wenn man nämlich starke Défilés vor sich hat, oder dass man auf steilen Bergen campiret, oder hinter Flüssen stellet, wo der Feind sonder Brücken nicht herüber kommen kann. Wenn man nur Bäche oder kleine Wässer vor sich hat, so muss man solche oberwärts175-a stauen lassen, damit selbige anlaufen und eine Art von Inondation machen. Wo Gués oder Oerter sind, da man durchreiten kann, da schmeisset man grosse Bäume mit ihren Aesten hinein, um das Durchkommen zu verhindern. Wenn man die Flanken mit nichts decken kann, so lässet man Redouten aufwerfen, und zwar nach der Stärke des Corps auf zwei oder mehrere Grenadier-Compagnien. Bleibet man in dem Lager stehen, so pallisadiret man die Redouten und lässet en quinconce Wolfsgruben vor dem Graben machen.

NB. Das Lager, welches man nimmt, muss jederzeit zwei hundert Schritt, auch wohl mehr, hinter dem Posten sein, wo man sich vorgenommen hat sich zu stellen, wenn der Feind ohnvermuthet kommen sollte.

Uebrigens muss ein General, der ein solches Corps commandiret, sich drei oder vier starke Läger ausgesehen haben, damit, wenn er etwa das eine verlassen müsste, er jederzeit schon zum voraus andre wisse, wohin er seine Retraite nehmen kann.

Die Detachements geschehen :

1. Um Convois zu decken. Bei dergleichen Detachement <161>muss man dem Convoi, wenn solches ankommen will, entgegen schicken, insonderheit aber muss man durch die Husaren fleissig patrouilliren lassen, um Nachricht zu bekommen, ob der Feind etwas darauf intendiren möchte. Wo Plaine ist, da schicket man den Convois viele Cavallerie entgegen; sind aber Défilés, so muss man keine Cavallerie, sondern vielmehr Infanterie schicken. Bekommt ein detachirtes Corps Nachricht, dass sich ein feindliches Corps zu sehr nähert, so muss man es recognosciren lassen, darauf des Nachts marschiren und solches bei Anbruch des Tages überfallen; denn es ist allemal eine Hauptregel, dass, wenn man dem Feinde nichts zu thun machet, so machet er einem gewiss alle Hände voll zu thun, wird er aber oft beunruhigt, so denket er an sich, verfällt auf die Defensive und lässet also den andern zufrieden. Es ist hierbei aber nöthig, dass man zuvor wohl informiret sei, mit wie viel Leuten man zu thun haben wird, auch, ob der Feind nicht noch eine Reserve hat, die ihm zum Succurs kommen kann; denn dergleichen Expeditiones wohl überleget werden müssen.

2. Detachirt man seitwärts der feindlichen Armee, um selbiger in ihre Convois zu fallen, oder auch ihr das Fouragiren schwer zu machen. Bei solcher Commission muss man fast gar keine Bagage mit sich nehmen; dabei müssen die Husaren gut patrouilliren, um Nachricht vom Feinde zu bringen, und wenn ein Coup zu machen ist, so muss das Défilé, durch welches das Corps Husaren oder Cavallerie den Feind attaquiren soll, beständig mit Infanterie besetzet sein, damit selbiges sicher wieder zurückkommen könne.

Dasjenige Corps, welches von dem Detachement detachiret wird, muss jederzeit zwei Wege haben, um wieder zurückkommen zu können. Es ist auch nöthig, dass, wenn man dergleichen Project hat, solches auf das äusserste verschwiegen gehalten werde, damit der Feind nichts davon zu erfahren bekommen könne. Die Partien, welche was Gutes ausrichten wollen, müssen des Nachts ausgehen und frühe gegen den Tag ihren Coup machen, auch sodann wiederum zurückeilen.

Ist man gewiss, dass ein starkes feindliches Corps auf das De<162>tachement zukommet, welches dasselbe von dem grossen Corps d'armée, oder aber von der Festung, woher es gekommen ist, abschneiden kann, so muss das Detachement des Nachts zurückmarschiren. Es müssen deshalb die Generale sich alle Wege und Situationes wohl bekannt machen, damit sie überall durchzukommen wissen. Demjenigen Officier, welcher nicht das Terrain kennet, noch von einer Anhöhe, von holen Wegen, von Morästen und von Wäldern zu profitiren weiss, demselben kann niemals ein detachirtes Corps anvertrauet werden. Ueberhaupt, da das detachirte Corps eben so wie des Generals sein eigenes Regiment anzusehen ist, so muss derselbe auch auf selbige Art dafür sorgen.

3. Von Detachements auf Postirungen. Die Postirungen werden des Winters gegen den Feind gemachet und der General, so dazu commandiret, muss immer mit einem Corps, welches auch zugleich zur Reserve dienet, etwas hinter seinem avancirten Posten liegen, damit er überall im Stande sei, sowohl seine Ordres zu geben, als auch, auf den Fall dass sein Posten attaquiret wird, solchen sogleich mit seiner Reserve secundiren zu können. Die Husaren muss er dabei zu accuratem Patrouilliren anhalten und die Officiere, so sich darunter negligiren, nach der grössten Rigueur bestrafen. Er muss ferner in seiner Brigade beständig darauf sehen, dass den gegebenen Ordres stricte nachgelebet werden müsse.

Bei den Husaren-Patrouillen ist zu observiren, dass wo guéable Wässer sind, alsdann die Husaren dicht an dem Ufer oft und von Viertelstunde zu Viertelstunde patrouilliren müssen. Diese Patrouillen dürfen nicht stark sein, indem sie nur patrouilliren um den Feind zu observiren, und gar nicht um sich zu schlagen.

Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefasst sein, damit ein General nicht solche ohnzuverlässige Rapporte erstatte, als zum öftern die Husaren thun. Alles was passiret und was sie gehöret und in Erfahrung gebracht haben, können sie als Zeitungen schreiben, jedennoch aber müssen sie am Ende des Berichtes ihr Raisonnement und ihre Mei<163>nung darüber beifügen, was ihnen nämlich davon wahrscheinlich vorkommet, oder aber was ihnen ihre Spione lügenhaftes berichtet haben möchten; insbesondere müssen sie attent sein zu erfahren, wo die grossen Magasins des Feindes errichtet werden, indem man daraus am füglichsten seine Desseins errathen kann.

Wenn die Armee im Frühjahr in das Feld rücket, so weiden sich diejenigen Generale sehr bei dem Könige recommandiren, die ihre Brigaden oder Detachements in gutem Stande und Ordnung demselben vorführen, und die allen gegebenen Ordres am besten werden nachgelebet haben.

Potsdam, den 14. August 1748.

(L. S.)Fch.


167-a Siehe Bd. XXIX., S. 19.

170-a Das sind dieselben vierzehn Regeln, welche sich auch in des Königs Schrift: Die General-Principia vom Kriege, 1753, S. 7-9, finden. Siehe Band XXVIII., S. 5 und 6.

170-b Reglement vor die Königlich Preussische Infanterie, 1743, S. 298 ff.

175-a Soll wahrscheinlich abwärts heissen.