<IX>

VORWORT DES HERAUSGEBERS.

Ehe wir über die acht und dreissig militairischen Instructionen, Dispositionen, Reglements und Ordres dieser Abtheilung das Nöthige sagen, müssen wir unsere Gründe darlegen, weshalb wir einige der Schriften, welche man hier vielleicht suchen möchte, nicht aufgenommen haben. Obenan gehört dahin die dem grossen Könige angeblich entwandte Geheime Instruction, enthaltend die geheimen Befehle an die Officiere seiner Armee, besonders an die von der Cavallerie. Diese Instruction ist ihm seit dem Jahre 1780, und zwar als eine deutsche Original-Schrift, beigelegt worden; Scharnhorst hat sie, 1794, aus einer dem Fürsten von Ligne zugeschriebenen französischen Uebersetzung in das Deutsche übersetzt; der Oberst von Schütz und der Hauptmann Schulz haben die Scharnhorstsche Arbeit, 1819, wieder abdrucken lassen, und die Franzosen geben immer noch neue Ausgaben der französischen Uebersetzung; aber der sogenannte Geheime Unterricht ist eben so wenig jemals geheim gewesen, als er eine, Arbeit des Königs ist.

Wir werden dem Leser am leichtesten zur Einsicht in die Geschichte dieser Schrift verhelfen, wenn wir erst die geheimnissvolle französische Uebersetzung und dann das ehrliche deutsche Original derselben nennen, welches aus seinem Entstehen nie ein Hehl gemacht hat.

Der französische Text also ist betitelt: Instruction secrette dérobée à Sa Majeste le roi de Prusse, contenant les ordres secrets expédié's aux officiers de son armée, particulièrement à ceux de la <X>cavalerie, pour se conduire dans la circonstance présente. Traduite de l'original allemand par le prince de Ligne. Premiere partie. Imprimée en Westphalie, l'an de la guerre 1779, p. 1-60; Seconde partie. Imprimée en Westphalie, l'an de la guerre 1779, p. 63-151, in-8. Eine spätere Ausgabe derselben Schrift, welche aus sechzehn Capiteln besteht, führt auf dem Titel, statt der Worte Imprimée en Westphlalie, u. s. w., das Aushängeschild: A Belœil, et se trouve à Bruxelles, chez F. Hayez, imprimeur-libraire, haute-rue, MDCCLXXXVII, VI und 125 Seiten in 12. Die Herrschaft Belœil, in der Grafschaft Hennegau, gehörte bekanntlich dem fürstlichen Hause Ligne, welches auf dem Schlosse zu Belœil, bei Tournai, residirte. Wir glauben jedoch nicht, dass der Fürst von Ligne an diesem Werke Antheil habe. Auch sind wir überzeugt, dass die Instruction secrette dérobée, u. s. w., trotz der Jahreszahl 1779, späteren Ursprungs sei, als die Regeln und Anmerkungen für Officiers überhaupt, und Husaren-Officiers insbesondere, über den Dienst im Felde, Frankurt und Leipzig, 1780, hundert sechs und vierzig Seiten in 8. Hinter dem Titelblatte dieser Regeln und Anmerkungen folgt Inhalt, und zwar 1. Vorerinnerung; 2. Einleitung; 3. Erstes Capitel, Von den Feldwachen, und so fort alle sechzehn Capitel, wie die französische Ausgabe von 1779 sie auch hat. Natürlich aber findet sich in dieser deutschen (Original-) Ausgabe die Préface du traducteur à ses camarades les officiers autrichiens nicht, welche die sogenannte Prinz Lignesche Ausgabe von 1779 hat; dagegen haben die Regeln und Anmerkungen die folgende Vorerinnerung, welche der französische Uebersetzer ausgelassen hat, obgleich sie die Geschichte des Buchs enthält :

« Vorerinnerung. »

« Jedermann ist von dem Nutzen der Husaren in den Armeen überzeuget, viele auch von der Notwendigkeit, dass sie ungarisch gekleidet sein müssen, ohngeachtet sie an vielen Orten mit der Art Truppen, davon sie eine Nachahmung sind, fast gar nichts gemein haben. Ich kenne hingegen auch verschiedene, welche behaupten können, dass die Nachahmung das Muster übertreffe. Ich werde mich in keine genaue Beschreibung der Werbung und des Berittenmachens der Husaren einlassen, obgleich mehr als zu gewiss ist, dass eine Nachlässigkeit in Beobachtung dessen, was dazu gehöret, nothwendigerweise das Ganze in Gefahr setzt. Ich werde bloss nach Massgebung dessen, was mich Fleiss und Erfahrung gelehret, mit <XI>Ihnen sprechen, den bekannten Tractat : Der Husar im Felde, zur Anleitung nehmen, über jedes Capitel meine Gedanken eröffnen, wobei Sie einige zufällige Beobachtungen und Erläuterungen niederschreiben können. Das was Ihnen dunkel und unverständlich vorkommen könnte, werde ich Ihnen auf dem Tische vormalen. »

« Ehe ich aber damit den Anfang machen will, werde ich Ihnen einige Gedanken von den Officieren mittheilen. »

« Von den Officieren überhaupt. »

« Es ist genugsam bekannt, dass viele Menschen sich zum Befehlen fähig halten, und Andere zu regieren wünschen, ehe sie die dazu nöthige Erfahrung besitzen, u. s. w. »

Was der unbekannte Verfasser der deutschen Originalschrift hier unter dem Titel Von den Officieren überhaupt giebt, ist in dem französischen Texte, gleich nach der Preface du traducteur à ses camarades les officiers autrichiens, als Introduction gegeben.

Der in der obigen Vorerinnerung genannte Tractat ist

Der Husar im Felde, oder kurzgefasste Maximen des Husaren-Metier durch P. J. v. P. (Platen), Leipzig und Berlin, 1762, hundert und neun Seiten in 8., mit einem Plane, dedicirt « dem hochgebornen Grafen und Herrn, Herrn Hans Hinrich von Lieven, Seiner Königlichen Majestät zu Schweden und des Reiches Rath. General, Ritter und Commandeur des Königlichen Schwert-Ordens, u. s. w., Seinem gnädigen Herrn. » Es besteht diese Schrift aus drei und zwanzig Capiteln : Capitel 1. Was ein Officier, der eine Feldwache commandirt, zu beobachten. Capitel II. Was ein Husar auf Schildwache oder Feldwache zu beobachten hat. Capitel III. Wie ein Officier oder Unter-Officier auf Patrull sich zu verhalten. Capitel IV. Wie ein Husar auf der Patrulle und beim Flanquiren sich zu verhalten. Capitel V. Wie ein Officier auf einem verlorenen Commando sich zu verhalten, u. s. w. Eine neue Auflage dieses Buches ist

Der Husar im Felde. Von P. J. von Platen, Major und Commandern des Schwedischen Husaren-Corps. Neue verbesserte Ausgabe mit Anmerkungen vermehrt vom G. M. S. v. d. O.III-a zum Gebrauch der jungen Officiere seines Regiments. Breslau und Leipzig, bei Wilhelm Gottlieb Korn, 1805, hundert acht und zwanzig Seiten in 8., mit einem Plane.

<XII>Die französische Uebersetzung der Platenschen Schrift erschien, ohne des Originals zu gedenken, unter dem Titel:

Le Husard, ou courtes maximes de la petite guerre. A Berlin, 1761, sieben und siebzig Seiten in 8., und drei Seiten Table des chapitres, welche aber nicht paginirt sind. Druckort und Jahreszahl dürften absichtlich falsch sein, so wie das Seite 3 und 4 befindliche Avant-propos eine Abkürzung der Vorrede des deutschen Originals vom Jahre 1762 ist, wie aus folgendem wörtlichen Abdrucke beider leicht zu ersehen.

« Avant-propos. »

« Je n'avais pas le dessein, en composant ce traité, de le donner au public; je le faisais seulement lire à des jeunes gens, pour leur donner quelques instructions. J'ai continué de même à écrire ces maximes, plus pour m'en amuser que pour en faire usage, ce qui est cause que je ne les ai pas proposées dans l'ordre qu'il faut. Mais ayant montré cet ouvrage à quelques amis, leur approbation m'a déterminé à le rendre public. »

« Les apprentis du métier de husard pourront en tirer quelque utilité, mais il ne contient rien de nouveau pour des officiers expérimentés. Si pourtant je suis assez heureux pour gagner l'approbation de ces messieurs, je continuerai ce traité et le rendrai quelque jour plus parfait. » Darauf folgt, Seite 5, die Schrift Le Husard selbst, und zwar in den drei und zwanzig Capiteln des deutschen Werks, nämlich : Chapitre I. De ce que doit observer un officier qui commande une garde avancée. Chapitre II. De ce que doit observer un husard étant de garde, ou faisant le guet. Chapitre III. Comment un officier ou bas-officier doit faire la patrouille. Chapitre IV. Comment un husard se doit conduire faisant la patrouille ou devant flanquer. Chapitre V. Conduite d'un officier commandant un détachement perdu, u. s. w.

Die deutsche Vorrede, von 1762, lautet also: « Da ich dieses aufzuzeichnen den Anfang machte, war nichts weniger meine Meinung, als solches dem Druck zu überlassen. Es geschähe bloss, um es die jungen Leute lesen zu lassen und solche einigermassen zu unterrichten, wie sie sich bei ein und andern Vorkommenheiten zu verhalten hätten. »

« Ich bin in dieser Aufzeichnung fortgefahren, mehr um mich dadurch zu vergnügen, als um Gebrauch davon zu machen, und die<XIII>ses hat verursacht, dass ich nicht einmal eine gebührende Ordnung der Sachen, davon ich geschrieben, beobachtet habe. »

« Da ich aber diese Arbeit verschiedenen meiner Freunde gezeigt, so hat mich deren Beifall bewogen, solche allgemeiner zu machen, bloss als ein Werk, woraus ein Anfänger im Husaren-Metier viel Nützliches lernen kann, nicht aber als ein solches, worin versuchte und erfahrene Officiere etwas Neues finden könnten. Letztere werden es nur aus Neubegierde, erster, aber gewiss nicht ohne Nutzen lesen. »

« Ich habe also bis hieher auch nichts anderes darin abgehandelt, als für solche zuträglich sein möchte. Sollte aber diese Arbeit den Beifall und eine günstige Aufnahme der erfahrenen und wohlversuchten Officiere finden, so werde ich diesen Anfang fortsetzen und dereinsten diese Arbeit vollkommener ausführen. Da wenige oder fast gar keine Werke dieser Art in deutscher Sprache geschrieben sind, so hoffe ich denen, die der französischen Sprache nicht kundig, einen Dienst zu erweisen. Diejenigen aber, welche diese Arbeit zu tadeln belieben möchten, bitte ich gehorsamst, etwas Besseres zu liefern. Ich werde mit Vergnügen von ihnen lernen. »

Der deutsche Husar im Felde des schwedischen Majors von Platen liegt also den deutschen Regeln und Anmerkungen für Officiers überhaupt, und Husaren-Officiers insbesondere, über den Dienst im Felde, deren Verfasser durchaus unbekannt, gewiss aber nicht der König von Preussen, sondern offenbar ein alter Husar ist, zum Grunde, und die französischen Uebersetzungen von beiden haben sich Täuschungen erlaubt. Diesen Täuschungen ist es auch wohl zuzuschreiben, dass Gerhard Scharnhorst die französische Uebersetzung der Regeln und Anmerkungen für echt gehalten und dieselben, deutsch übersetzt, in den Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, Hannover, 1794, Seite 295 bis 390, aufgenommen,V-a unter dem Titel: Sr. Majestät des Königs von Preussen geheimer Unterricht, enthaltend die den Officiers Dero Armee, besonders denen von der Cavallerie, ertheilten geheimen Befehle, wie sie sich bei gegenwärtigen Umständen verhalten sollen, aus dem Französischen des Prinzen von Ligne übersetzt. Scharnhorst hat den Geheimen Unterricht so unbedingt für echt gehalten, dass er, Seite V der Vorrede, <XIV>nur sagt: « Der Unterricht für leichte Truppen in den ersten Ausgaben ist weggefallen und durch den von ihm (dem Könige) über eben diesen Gegenstand vor dem Kriege von 1778 aufgesetzten Unterricht, welcher weit vollständiger und praktischer ist, ersetzt. » Unter dem « Unterricht für leichte Truppen in den ersten Ausgaben » versteht Scharnhorst die von Platensche Schrift : Der Husar im Felde, welche verschiedentlich, auch unter dem Titel : Courtes maximes pour la petite guerre, ou Instructions pour les troupes légères, übersetzt und den französischen Uebersetzungen der General-Principia vom Kriege, schon in den ersten Ausgaben vom Jahre 1761, angehängt wurde. Diese Courtes maximes pour la petite guerre hat Scharnhorst also verschmäht, um den Geheimen Unterricht zu geben.

In Frankreich ist die Instruction secrette, als eine echte, sehr verbreitet. Wir besitzen davon folgende Ausgabe, die eine reine Wiederholung der ersten, vom angeblichen Jahre 1779, ist : Instruction secrète derobée à Frederic II, roi de Prusse, contenant les ordres secrets expédiés aux officiers de son armée, particulièrement à ceux de la cavalerie, pour se conduire dans la guerre. Traduite de l'original allemand par le prince de Ligne. Nouvelle édition, A Paris, chez F.-G. Levrault, et à Strasbourg, 1823, hundert und vier Octavseiten.

Es giebt auch eine Instruction pour les troupes légères et les officiers qui servent aux avant-postes, rédigée sur l'Instruction de Frédéric II a ses officiers de cavalerie,VI-a und davon wieder eine deutsche und eine holländische Uebersetzung. Die deutsche heisst: Instruction für die leichten Truppen und die Officiere bei den Vorposten. Nach der Instruction Friedrichs II. für die Cavallerie-Officiere. Aus dem Französischen übersetzt. Züllichau, bei Darnmann, 1801, hundert und siebzig Gross-Octavseiten. An der Spitze dieses Buchs steht die Instruction für die leichten Truppen und Offciere auf Vorposten, S. 1-160, offenbar bearbeitet nach der Instruction secrette dérobée à Frédéric II, vom Jahre 1779, obgleich die ursprünglichen sechzehn Capitel hier in zwanzig Capitel vertheilt sind. Die drei andern kleinen Nummern der Züllichauer Ausgabe scheinen nicht der Zeit Friedrichs des Grossen anzugehören; auch sind sie diesem Könige von dem Herausgeber nicht zugeschrieben.

Die holländische Arbeit heisst: Onderrigt voor de ligte troepen <XV>en in den Voorposten-dienst volgens het voorschrift van Frederik den II. voor zyne officieren der kavallerij, uit het Fransch met Aanmerkingen en byvoegzels, door C. A. Geistreit van der Netten, Luitenant Kolonel der Kavallerij, etc. In's Gravenhage en te Amsterdam, 1823.

Nachdem wir so die möglichst vollständige Litteratur der Instruction secrette und ihres Entstehens gegeben, bleibt uns nur noch übrig zu sagen, dass wir nie ein deutsches oder französisches Original-Manuscript oder eine beglaubigte Copie derselben zu finden vermocht, dass ihrer in Friedrichs Schriften und Briefen nirgends, auch nur gelegentlich, Erwähnung geschieht, und dass wir die Authenticität dieser Instruction auch aus innern Gründen bezweifeln müssen.

Schliessen wir diese Schrift als absolut unecht aus, so gehören einige andere Abhandlungen eben so wenig hieher, die zwar, wir möchten sagen, relativ echt und zum Theil durch des Königs Unterschrift und Siegel beglaubigt sind, welche aber nur in seinem Auftrage von Special-Sachverständigen verfasst worden, und deshalb seinen selbstständigen Arbeiten nicht zur Seite gestellt werden dürfen. Allerdings blitzen darin jene originellen, scharf treffenden Kraftausdrücke des Monarchen hie und da gleichsam meteorisch auf; aber die technische Ausführung bis in die kleinsten Einzelnheiten ist nicht als das Werk des grossen Königs anzusehen. Wir rechnen dahin namentlich die

General-Observationes eines Commendanten in Neisse (vom 13. Februar 1751).

Das Exemplar dieser General-Observationes, welches sich in dem Archive des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b : Instructionen Friedrichs II. für seine Generale, 1744, 48, 51 und 1759) befindet, von Kanzelleihand geschrieben, acht und zwanzig Folioseiten und eine halbe Seite Nachschrift, scheint nur ein Entwurf zu sein; denn es ist hie und da mit Bleistift corrigirt und von dem Könige nicht vollzogen. Die Nachschrift sagt: « Da Seine Königliche Majestät in Preussen, etc., Unser allergnädigster Herr, vorstehende Instructiones vor einen Commendanten der Vestung Neisse in allen und jeden Stücken allerhöchst approbiret und solche deshalb mit Dero eigenhändiger Unterschrift vollenzogen haben; so befehlen Sie dem jedesmaligen Commendanten gedachter Vestung hierdurch, sich darnach allerunterthänigst zu achten, und in vorkommenden Fällen pflichtmässigen Gebrauch davon zu machen. Im übrigen muss diese Instruction jedesmal auf das alleräusserste secretiret und zu dem Ende bei dem <XVI>dortigen Gouvernement wohl verwahrlich niedergeleget und asserviret werden. Potsdam, den 13. Februarii 1751. »

Der verstorbene General der Infanterie von Aster, welcher das von dem grossen Könige vollzogene Original-Exemplar der General-Observationes im Festungs-Archive von Neisse eingesehen hatte, war auch der Meinung, dass die vielen Details zur Behandlung des Platzes, z. B. der specielle Gebrauch von sechs und zwanzig Be- und Entwässerungs-Schleusen der Festung, an einen Ingenieur von Profession als Verfasser denken lassen.

Eben so wenig gehört in unsere Sammlung

Friedrichs des Grossen practische Instruction im Festungskriege im Jahre 1752,

ein Aufsatz, der von Louis von Malinowsky « nach zuverlässigen Quellen bearbeitet » und abgedruckt ist in dem Archiv für die Offciere der Königlich Preussichen Artillerie- und Ingenieur-Corps, herausgegeben von Major From und Hauptmann Dr. Meyer, Berlin, 1836, Zweiter Jahrgang, Dritter Band, S. 234-242. Diesem Aufsatze, welcher, vom Oberst Tortel ins Französische übersetzt, im Spectateur militaire, Paris, 1839, Band XXVIII., S. 408-418, unter dem Titel : Instruction pratique donnée en 1752 par Frédéric le Grand sur la guerre de siége, par le lieutenant de Malinonsky Ier, d'apres des sources authentiques, erschienen ist, liegt folgender Anlass zum Grunde. Um den Officieren einen klaren Begriff von den verschiedenen, bei der förmlichen Belagerung eines Platzes vorkommenden Operationen zu verschaffen, wurde, 1752, auf Befehl des Königs, unter Leitung des Oberst-Lieutenants von Balbi, vom Ingenieur-Corps, auf dem Exercir-Platze bei Potsdam eine Angriffsfronte erbaut.VIII-a Am 24. Juli, Nachmittags drei Uhr, begab sich der König in die Nähe der zu eröffnenden Tranchéen, woselbst alle in Polsdam anwesende Officiere versammelt waren, und hielt denselben zunächst eine zwar kurze, aber sehr deutliche Instruction, wie und auf welche Art eine Festung angegriffen und vertheidigt werden müsse, und erwähnte zugleich, um sich durch Beispiele deutlich zu machen, mehrerer Fehler, welche verschiedene Commandanten, die Plätze gegen ihn vertheidigt hatten, sich zu Schulden kommen lassen; zugleich wurde bestimmt, dass alle die Arbeiten, welche bei einer wirklichen Belagerung nur des Nachts geschehen müssten, hier am Tage ausgeführt werden sollten, damit ein jeder im Stande wäre, alles mit seinen Augen zu übersehen und <XVII>sich von dem Gange der Arbeiten einen deutlichen Begriff zu verschaffen, was sonst wegen der Dunkelheit nicht möglich sei. Von dem grossen Könige selbst ist bei dieser gewiss sehr lehrreichen und anziehenden Arbeit nichts schriftlich abgefasst oder dictirt worden; deshalb auch gehört die Practische Instruction im Festungskriege nicht in unseren Bereich.

Dasselbe gilt von

Erklärung und genaue Beschreibung der Manœuvres, welche von dem Königlich Preussischen Corps, das zwischen dem Amte Spandow und dem Dorfe Gatow campiret, vorgenommen worden, so nie sie sämmtlich auf einem beigefügten grossen Plan marquiret sind. Mit Königlicher Freiheit. Berlin und Potsdam, bei Christian Friedrich Voss, 1753, zwei und zwanzig Quartseiten.

Diese Schrift ist, nach des Königs Ideen, von dem Oberst-Lieutenant von Balbi, theilweise als Parodie des berühmten Sächsischen Lustlagers vom Jahre 1730, verfasst worden, um die fremden Militairs von den wahren Ideen jener ersten grossen Manœuvres der preussischen Armee abzulenken.VIII-b

Louis von Malinowsky und Robert von Bonin geben in ihrer Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 49 bis 52, unter Nr. II., eine Instruction Friedrichs II. an seine Artillerie, ohne Datum, am Schlüsse Friedrich unterzeichnet; wir haben indess auch diese Instruction nicht aufnehmen dürfen, weil wir die erste grössere Hälfte derselben als Auszüge aus verschiedenen Artikeln der General-Principia vom Kriege, oder vielmehr aus dem ersten Nachdrucke derselben, vom Jahre 1761 (Band XXVIII., S. 85, 87, 88, 89, 90, 24, 30 Note a, und 72 unserer Ausgabe), erkannt haben; woher die andere Hälfte, von dem Satze : « Bei einem Lager, 11. u. s. w. » (S. 51, Zeile 11) an, stamme, ist uns nicht bekannt.

Die Instruction für die Schlesische Infanterie, vom Jahre 1781, welche in G. Scharnhorsts Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 289-292, steht, ist eine blosse Exercir-Vorschrift und gehört in die Sammlung der Reglements, nicht aber in unsere Ausgabe; weshalb die Herren von Schütz und Schulz sie auch nicht in ihre neue Bearbeitung des Scharnhorstschen Buchs <XVIII>aufgenommen haben; dagegen hat die Kriegskunst der Preussen unter König Friedrich dem Grossen, bearbeitet von J. Heilmann, Leipzig und Meissen, 1852, Erste Abtheilung, S. 84-86, sie aufs neue mitgetheilt.IX-a

Die Instruction für den General-Lieutenant von Finck (Oetscher, den 12. August 1709), welche der Leser Band XXVII. in, S. 227, findet, und die Instruction für den General-Lieutenant von Wedell, bei seiner Ernennung zum Dictator (Schmottseiffen, den 20. Juli 1709), welche in dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band II., S. 64 und 65, abgedruckt ist, haben uns zu der Aufnahme unter die militairischen Lehrschriften nicht geeignet geschienen.

Nachdem wir so von den Instructionen gesprochen, welche wir nicht aufgenommen haben, bringen wir das Nöthige über die in diesem Bande abgedruckten echten militairischen Instructionen, Dispositionen, Reglements und Ordres bei.

1. INSTRUCTION FÜR DEN OBERST-LIEUTENANT VOM CORPS CADETS DEN VON OELSNITZ.

Das Original dieser Instruction, vom 30. Juni 1740, von welchem wir, mit Vergünstigung des unlängst verstorbenen Herrn Obersten Carl Gustav Schulz,IX-b unsern Text copirt haben, ist von Eichels Hand geschrieben und von dem Könige unterzeichnet; links neben dem Namen Friderich findet sich das kleine Kammerpetschaft in Trauersiegellack, auf den Enden der schwarzen Heftfäden abgedruckt. Die Abschrift der Cabinets-Ordre an den Oberst-Lieutenant von Oelsnitz, vom 28. Juni 1740, welche wir als Anhang geben, verdanken wir dem Herrn Oberst-Lieutenant von Hahnke, Vorsteher der Geheimen Kriegskanzellei im Kriegsministerium.

<XIX>II. INSTRUCTION, wornach sich des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden bei dem Deroselben aufgetragenen Commando über dasjenige Corps d'armée, welches Seine Königliche Majestät besonders formiren lassen werden, zu achten haben.

Der Text dieser Instruction, vom 12. Februar 1741, welcher von dem Könige selbst unterschrieben und mit dem kleinen Kammerpetschaft besiegelt ist, wird in dem Herzoglichen Haus-Archive zu Dessau aufbewahrt. Unsere Abschrift verdanken wir dem Herrn Major Zabeler.

Ueber den Fürsten von Anhalt siehe Band I., S. 154, 210, 215, 217 und 219; Band II., S. 65, 72 und 127; Band III., S. 81, 82, 87, 88, 167, 168 und 176 ff; Band XVI, S. 92, 159 und 367; Band XX., S. 125 und 147; Band XXV., S. 607; Band XXIX., S. 125. Siehe auch Die militairische Richtung in Friedrichs Jugendleben, von J. D. E. Preuss, S. 34 und 35.

III. UND IV. INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE REGIMENTER CAVALLERIE UND DRAGONER.

Der König sandte diese beiden Instructionen, vom 26. März 1741, an den Fürsten von Anhalt, um dessen « Sentiment » darüber zu vernehmen. Wir verdanken beide Nummern dem Herrn Major Zabeler, der sie im Herzoglichen Haus-Archive zu Dessau copirt hat.

Die Instruction für die Cavallerie ist in der Geschichte des Regiments Garde du Corps, von K. W. von Schöning, Berlin, 1840, in 4., S. 18 und 19, als Ordre an den Rittmeister von Blumenthal (Ottmachau, den 28. März 1741) abgedruckt.

<XX>

V. ORDRE und DISPOSITIONES, wornach sich der General-Lieutenant von Kalckstein bei Eröffnung der Tranchéen vor Brieg achten und alles gehörig disponiren, auch einen jeden, so dazu commandiret wird, wohl instruiren soll, was er zu thun hat.

Das Herzogliche Haus-Archiv in Dessau besitzt von dieser Ordre und von den dazu gehörigen Dispositionen, aus dem Lager bei Bollwitz, den 26. April 1741, nur eine Copie, gewiss aber eine Original-Copie, da sich bei derselben das Begleitschreiben an den Fürsten von Anhalt befindet, in welchem der König sich dessen « Sentiments » über die Dispositionen erbittet. Wir verdanken die Ordre und die Dispositionen sammt Begleitschreiben vom 27. April dem Herrn Major Zabeler.

VI. INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE für den Fall einer Bataille. VII. INSTRUCTION FÜR DIE OBERSTEN UND SÄMMTLICHE OFFICIERE VON DEN REGIMENTERN HUSAREN. VIII. DISPOSITION FÜR DIE SÄMMTLICHEN REGIMENTER INFANTERIE, wie solche sich bei dem vorfallenden Marsche gegen den Feind und bei der darauf folgenden Bataille zu verhalten haben.

Von diesen drei Nummern (alle drei aus Selowitz,XI-a den 17., den 21. und den 25. März 1742 datirt) ist uns nie ein Original-Exemplar vorgekommen, sondern nur Copien und französische Uebersetzungen; doch haben wir an ihrer Echtheit nicht den geringsten Zweifel.

Die erwähnten deutschen Copien finden sich in dem Archive des Königlichen Generalstabes (E. I a), aus dem Manuscripten-Nachlasse des Herzogs Ferdinand von Braunschweig-Lüneburg. Wir wieder<XXI>holen diese drei Texte und berichtigen die, hie und da ungenaue Abschrift nach der etwas freien französischen Uebersetzung, aus welcher auch die beiden Plane entlehnt sind, welche in den deutschen Abschriften zwar genannt, denselben aber nicht beigefügt worden.

In Betreff der französischen Uebersetzung dürfte Folgendes zu merken sein. Die Königliche Bibliothek in Berlin (Ms. Diez. C. Fol. 50) besitzt das Journal du voyage et de la campagne du Roi, depuis le 18 janvier jusqu'au 12 juillet de l'année 1742. Par un officier prussien à un de ses amis à M***. Der siebzehnte Brief dieser Handschrift fängt also an: « Monsieur, voici les Dispositions générales que Sa Majeste fit communiquer aux chefs et commmandeurs de ses régiments lorsque nous étions à Selowitz. » Darauf folgt:

Auf den Schluss dieser dritten Instruction folgt der Schluss der ganzen Schrift also : « Etant persuade que ces Dispositions méritent tout à fait l'attention des gens de notre métier, je crus que je ne pourrais finir mon Journal plus dignement qu'en vous communiquant ces pièces. J'espère au reste que j'aurai entièrement acquitté ma dette et suis, etc. »

« De Berlin, ce 18 juillet 1742. »

Alle drei Dispositionen dürften, nach ihrer unmittelbaren Bestimmung, in deutscher Sprache abgefasst und von dem unbekannten Verfasser des Journals in das Französische übersetzt worden sein, welches auch keinesweges den Charakter von Friedrichs Ausdrucksweise an sich trägt.

Der Abdruck, welchen das Militair-Wochenblatt, 1839, Nr. 27 und 28, von der Disposition für die sämmtlichen Regimenter Infanterie giebt, ist Hauptquartier Chrudim, den 7. Mai 1742 datirt und weicht auch sonst in Kleinigkeiten von unserm Texte ab.

<XXII>IX. INSTRUCTION FÜR DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN, wegen des Deroselben aufgetragenen Commando's in Ober-Schlesien.

Der König schreibt an den Fürsten, Chrudim, den 24. April 1742 : « Ihre Durchlaucht werden das Commando in Ober-Schlesien kriegen,XIII-a und weilen Ich Ihnen derentwegen sowohl mündliche als schriftliche Instructions zu geben habe, als werden Sie belieben bei Mir derentwegen zu kommen und Dero Equipage nur immer den Weg nach Glatz, welches nunmehro capituliret, zu schicken. »XIII-b Das Original dieser schriftlichen Instruction, vom 25. April 1742, wird in dem Herzoglichen Haus-Archive zu Dessau aufbewahrt. Unsere Copie verdanken wir Herrn Major Zabeler.

X. REGLEMENT, was bei dem Campiren der Armee beobachtet werden soll.

Wir haben dieses Reglement, welches Hauptquartier Chrudim, den 9. Mai 1742 datirt ist, aus dem Militair-Wochenblatt, 1839, Nr. 28 und 29, aufgenommen.

XI. REGLEMENT FÜR DIE CAVALLERIE UND DRAGONER, was bei den Exercitien geändert wird.

Das Herzogliche Haus-Archiv in Dessau und das Archiv des Königlichen Generalstabes der Armee (E. Ia) besitzen Copien dieses Reglements (Lager bei Kuttenberg, den 17. Juni 1742). Wir haben <XXIII>beide Texte mit einander verglichen und den Dessauischen, welchen wir Herrn Major Zabeler verdanken, durch den Berliner in Kleinigkeiten verbessern können.

XII. INSTRUCTION FÜR DIE INFANTERIE.

Wir verdanken unsern Text dieser Instruction (Lager bei Kuttenberg, den 20. Juni 1742) einer Copie im Archive des Königlichen Generalstabes der Armee (E. Ia).

XIII. ORDRES für die sämmtlichen Generale von der Infanterie und Cavallerie, wie auch Husaren, desgleichen für die Stabs-Officiere und Commandeurs der Bataillons.

Von dieser Schrift, welche Berlin, den 23. Juli 1744 datirt und von dem Könige unterzeichnet ist, giebt es zwei gedruckte Texte:

Diese beiden Texte folgen Original-Manuscripten und stimmen wesentlich mit einander überein. Wir legen unserem Abdrucke den Zabelerschen Text zum Grunde.

XIV. DISPOSITION, wie sich die Officiere von der Cavallerie, und zwar die Generale sowohl als die Commandeurs der Escadrons, in einem Treffen gegen den Feind zu verhalten haben.

Das bisher unbekannte (deutsche) Autograph dieser Schrift befindet sich im Königlichen Geheimen Staats-Archive (F. 94. B), zwölf <XXIV>Quartseiten, ohne Ort und Datum, aber von dem Verfasser (Frch) unterzeichnet. Auf dem Titelblatte stehen die Worte Disposition pour la cavalerie. Seite 3 beginnt der mit deutschen Buchstaben, weitläuftig und sehr leserlich geschriebene Text, mit der Aufschrift : Disposition, wie sich die Officiers von der Cavallerie, sowohl Generals als Commandeurs der Escadrons, im Treffen gegen den Feind zu verhalten hoben.

Ein Original-Exemplar der vollendeten und in Gebrauch gegebenen Disposition, geschrieben von Kanzelleihand, am Schlusse Berlin, den 25. Juli 1744 datirt und von dem Könige (Fch) unterzeichnet, aber nicht untersiegelt, befindet sich in dem Archive des Generalstabes der Armee, in dem Manuscript-Bande, welcher auf der ersten Seite betitelt ist: Instructionen Friedrichs II. für seine Generale. 1744, 48, 51 und 1759; signirt Litt. M. Nr. 10 b.

Diese Disposition ist dem Publicum zuerst bekannt geworden durch (des damaligen Majors im Generalstabe Barons von Canitz und Dallwitz) Nachrichten und Betrachtungen über die Thaten und Schicksale der Meuterei in den Feldzügen Friedrichs II. und in denen neuerer Zeit, Berlin, bei Mittler, 1823, Band I., S. 337-344. Baron von Canitz, welcher als General-Lieutenant und Commandeur der fünften Division, den 20. April 1850, in Berlin verstorben ist,XV-a sagt, a. a. O., S. 39, von dieser Instruction : « Der Kern davon wird, so lange es Reuterei giebt, seinen Werth behalten. »

Dieselbe Schrift findet sich auch in dem Militärischen Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck, Theil I., Abtheilung I., S. 6-10.

Wir geben von dieser wichtigen Schrift zwei Abdrücke, nämlich eine Copie des ausgetheilten Original-Exemplars und eine Copie des bisher unbekannten Autographs.

<XXV>XV. DISPOSITION, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat.

Das Archiv des Generalstabes der Armee besitzt (f. Nr. 1.) einen Manuscript-Band in Folio, welcher allerlei Aufsätze zur Geschichte der Artillerie enthält und als Tagebuch des Obersten von Holtzmann aus dem ersten und zweiten Schlesischen Kriege bekannt ist. Auf der Kehrseite des hundert und vierten Blattes dieser Collectaneen findet sich die oben genannte Disposition, von der Hand des damaligen Hauptmanns von Holtzmann, mit folgendem Vermerke: « Den 30. Juni 1745 communicirte mir der Oberst-Lieutenant von Merkatz eine Disposition für die Artillerie bei einem vorfallenden Treffen, von Sr. Königlichen Majestät in Preussen zu Berlin gegeben zu vorhergegangener Campagne in Böhmen 1744 im Augusto. » Diesen Holtzmannschen Text, welchen schon die Herrn von Malinowsky und von Bonin in ihrer Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 47-49, abgedruckt haben, haben auch wir aufgenommen.

Johann Heinrich von Holtzmann, im Bürgerstande geboren, diente seit 1720 in der Artillerie, ward 1741 als Premier-Lieutenant geadelt, und starb den 28. September 1776, im siebzigsten Lebensjahre, zu Neisse, als Oberst und Commandeur der schlesischen Artillerie-Garnison-Compagnien.

XVI. DISPOSITION, wie es bei vorgehender Bataille bei Seiner Königlichen Majestät in Preussen Armee unveränderlich soll gehalten werden, wornach sich auch sowohl die Generalität, als andere commandirende Officiere stricte zu achten und solches zu observiren haben.

Diese Disposition, aus dem Lager bei Schweidnitz, den 1. Juni 1745, ist zuerst durch die Preussische Wehrzeitung vom 27. November 1853, Nr. 551, bekannt geworden. Da uns dieser Abdruck aber <XXVI>nicht genügte, so haben wir uns die dabei benutzte Copie des Königlich Niederländischen Premier-Lieutenants im Genie-Corps Herrn van Sypestein, im Haag, erbeten.XVI-a Ein anderer Text ist uns niemals vorgekommen; auch wissen wir nur, dass der vierzehnte Artikel der Disposition sonst schon gedruckt ist, und zwar in einer bald nach der Schlacht bei Jena, anonym und ohne Druckort, erschienenen kleinen Schrift, betitelt: Mondstein-Würfe, von Zebedaeus Kukuk dem jüngern,XVII-a erschlagenen Feldhauptmann der geschlagenen Reichsstadt Eulenhausen, im ersten Jahre des ewigen Friedens, S. 101 und 102.

XVII. und XVIII. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE UND INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE.

Der König hat diese beiden Instructionen eigenhändig, in deutscher Sprache und mit deutschen Buchstaben, geschrieben; auch hat er die von Kanzelleihand besorgten Abschriften reichlich am Rande durch Zusätze vermehrt. Von Eichels Hand finden sich in diesen Abschriften allerlei Sprachverbesserungen. Beide Autographen und beide Abschriften sind von dem Verfasser unterzeichnet; Datum und Siegel aber haben sie nicht. Die Instruction für die Infanterie hat der König vollständig geschrieben; in der Instruction für die CavallerieXVII-b hat er Lücken gelassen für drei Stellen, welche der Abschreiber aus der Infanterie-Instruction wörtlich aufnehmen sollte. Bei der ersten Lücke, gleich zu Anfange, unter dem Titel, sagt der Verfasser, zur Nachricht für den Abschreiber: « Das Introitum ist dasselbe; » bei der zweiten, gegen Ende des Artikels Von den Detachements sagt er : « NB. Das Uebrige von diesem Artikel wird aus dem andern nachgeschrieben; » bei der dritten endlich: « NB. Was von der Postirung in der Infanterie-Instruction gesagt ist, wird hier wiederholet. »

<XXVII>Am Schlusse des Autographs der Instruction für die Infanterie finden sich noch, vor der Namens-Unterschrift des Königs, die in den Abschriften fehlenden Worte: « Diese Instruction soll eisern bei demjenigen General bleiben, der das Regiment hat, an den sie jetzo geschicket wird. » In der abgeschriebenen Instruction für die Infanterie hat der Verfasser unter seinem Namenszuge (Fch) eigenhändig noch hinzugefügt: « Es muss dabei zugesetzet werden, dass denen Generals auf ihren Eid verboten wird, zu niemand als zu Generals von dieser Instruction zu reden, geschweige vielmehr mit Fremden. Fch. »

Auf den Grund der von dem Könige eigenhändig verbesserten Abschriften sind endlich diejenigen Exemplare ausgefertigt worden, welche die Generale zu ihrer Belehrung bekommen haben.

Die Autographen und die Abschriften beider Instructionen befinden sich in dem Königlichen Geheimen Staats-Archive (F. 94. B); dagegen werden mehrere Exemplare beider Lehrschriften, wie sie ausgegeben und nach dem Tode der Empfänger wieder eingesandt worden, bei dem Generalstabe der Armee (M. Nr. 10 b) aufbewahrt. Diese von Kanzelleihand geschriebenen Original-Exemplare, nach welchen wir unsern Text drucken, sind alle Potsdam, den 14. August 1748 datirt und mit dem kleinen königlichen Petschaft besiegelt, hinter welchem sich der eigenhändige Namenszug des Königs (Fch) befindet.

Die Feldmarschälle, die Generale und die General-Lieutenants bekamen beide Instructionen auf einmal, ohne Rücksicht auf ihre specielle Waffe; dagegen bekamen die General-Majors nur die Instruction für diejenige Waffe, zu der sie gehörten, und erst wenn sie die General-Lieutenants-Würde erreichten, auch die Instruction für die andere Waffe.

Zwar finden sich die beiden Lehrschriften vom 14. August 1748 in französischer Sprache im Geheimen Staats-Archive (F. 94. E), unter dem Briefwechsel des Königs mit dem Feldmarschall Keith; diese französische Abfassung scheint aber nicht die ursprüngliche des Verfassers, sondern eine zur Bequemlichkeit des Feldmarschalls Keith gemachte Uebersetzung aus dem Deutschen zu sein. Für diese Vermuthung spricht die ganze deutsche Haltung des Französischen in diesem Keithschen Exemplare, noch mehr aber der Umstand, dass die Stellen, welche aus den General-Principia in die beiden Instructionen aufgenommen worden, in dem französischen Keithschen Exemplare dem Inhalte nach zwar genau mit unserm französischen Texte der Ge<XXVIII>neral-Principia stimmen, in der Sprache aber davon in so weit abweichen, als eine französische Uebersetzung, nach der deutschen Uebersetzung des Originals gemacht, von der Original-Fassung in den General-Principia abweichen musste. Die aus den General-Principia in die beiden Lehrschriften vom 14. August 1748 aufgenommenen Stellen sind die vierzehn Regeln, wie der Desertion vorzubeugen, Band XXVIII., S. 5 und 6 unserer Ausgabe.

Der im Jahre 1838 verstorbene General-Lieutenant Georg von Pirch besass das Original-Exemplar der Instruction vom 14. August 1748, welches der König dem General-Major von der Infanterie Wilhelm von Saldern,XIX-a den 29. Juli 1756, sammt der Cabinets-Ordre vom 14. August 1748, über die Benutzung dieser Schrift, zugeschickt; ein Beweis, dass der König ihr auch nach dem Erscheinen der General-Principia (im Jahre 1753) noch einen eigenen Werth beilegte.

Der Baron de La Motte Fouque, welcher 1748, als General-Major, die Instruction für die Infanterie bekommen hatte, bekam den 27. December 1751, als General-Lieutenant, auch die Instruction für die Cavallerie. Diese beiden Exemplare fielen, durch Fouque's Unglück bei Landeshut, in österreichische Hände; sie sind es auch, welche in der Neuen Militairischen Zeitschrift, Wien, 1811, Band 1., abgedruckt worden, und zwar S. 74-98 die Instruction für die General-Majors von der Cavallerie, und S. 99-106 die Instruction für die General-Majors von der Infanterie. Durch diesen Abdruck sind die beiden Instructionen zuerst Gemeingut der Kriegswissenschaft geworden. In neuesten Zeiten hat Herr General von Gansauge von der Instruction für die General-Majors von der Infanterie, in seinem Buche Das brandenburgisch-preussische Kriegswesen um die Jahre 1440, 1640 und 1740, Berlin, 1839, S. 252-262, einen Abdruck gegeben, und zwar nach demjenigen Original-Exemplare, welches dem General-Lieutenant von Münchow, 1748, zugefertigt worden, und welches in dem Archive des ehemaligen General-Directoriums in Berlin aufbewahrt wird.

In dem oben genannten Manuscript-Bande des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b) befinden sich zwei officielle Verzeichnisse über die Vertheilung der beiden Instructionen vom 14. August 1748, aus welchen erhellet, dass der König diese seine militairischen Lehrschriften <XXIX>auch den General-Feldmarschällen gegeben. Das vollständigere der genannten beiden Verzeichnisse lautet also :

Liste derer Generals, welche beide Instructiones erhalten haben :

Diese Mittheilungen an die genannten General-Feldmarschälle und Generale erfolgten unter dem ausdrücklichen Befehle, dass sie die Instructionen wohl und mit allem Bedacht durchlesen und sich deren Einhalt auf das genaueste bekannt machen sollten, um in Kriegeszeiten sowohl als in Friedenszeiten den gehörigen Gebrauch davon machen zu können.

XIX. INSTRUCTION FÜR DEN OBERSTEN LATTORFF, als Commandanten in Cosel.

Der König hat diese Instruction, zehn Quartseiten auf Goldschnittpapier, ohne alle Correcturen, mit deutschen Buchstaben geschrieben und (Fch) unterzeichnet; Datum und Siegel sind nicht beigefügt; aber auf dem Umschlage befindet sich ein Vermerk von Eichels Hand, aus welchem zu ersehen, dass das für den Obersten von Lattorff bestimmte Exemplar in Potsdam den 9. December 1753 vollzogen worden. Unser Text ist der Handschrift des Königs entnommen, welche in dem Geheimen Staats-Archive (F. 94. B) aufbewahrt wird.

Christoph Friedrich von Lattorff, den 7. September 1696 in Gross-Salze geboren, ist den 10. December 1753 zum General-Major ernannt worden. Für die erste Vertheidigung von Cosel wurde er, den <XXX>24. December 1758, General-Lieutenant, und für die andere, im Jahre 1760 (Band V., S. 105 und 106), gab der König ihm eine lebenslängliche Pension. Er ist den 3. April 1762 in Cosel gestorben.

XX. INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, als Gouverneur der Festung Magdeburg.

Von dieser Instruction bewahrt das Königliche Staats-Archiv (F. 94. B) zwei Exemplare : das eine, von der Hand des Königs, vier Quartseiten auf Goldschnittpapier, mit deutschen Buchslaben geschrieben, ist betitelt : Instruction vor den Prinz Ferdinand von Braunschweig. Am Ende der Schrift stehen die Worte : « Diesses ordentlich abzuschreiben vor den Printz Ferdinand, » worauf der Name des Königs (Fch) folgt. Siegel und Datum sind nicht beigefügt. Bei diesem Exemplare liegt eine von Eichel (Potsdam, den 1. November 1755) angefertigte Reinschrift, von welcher wir unsern Text genommen haben.

XXI. INSTRUCTIONEN FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat.

Die Militärische Instruction (Potsdam, den 23. Juni 1756) ist von einer Oekonomischen Instruction, von dem nämlichen Tage, für denselben commandirenden General, begleitet. Beide, von Kanzelleihand geschrieben, sind besiegelt und von dem Könige unterzeichnet, welcher zu der Militärischen Instruction sechs Randbemerkungen mit eigener Hand hinzugefügt hat. Die Oekonomische Instruction bezieht sich auf die administrativen Verhältnisse der ganzen Provinz und macht den Feldmarschall, ohne es ausdrücklich zu sagen, zum General-Gouverneur derselben. Diese Instructionen erscheinen hier zum ersten Male, abgedruckt nach den in dem Königlichen Staats-Archive <XXXI>(F. 94. P) aufbewahrten Originalen. Die Cabinets-Ordre an den Feldmarschall von Lehwaldt, vom 10. Juli 1757, haben wir aus F. W. von Mauvillon Militärischen Blättern, Dritter Jahrgang, Essen und Duisburg, 1822, Band II., S. 538, als eine Ergänzung der Militärischen Instruction vom 23. Juni 1756, aufgenommen.

Lehwaldt hatte sich im zweiten Schlesischen Kriege die volle Anerkennung des Königs verdient (Band HL, S. 146. 147, 158 und 186); auch bei der Verteidigung von Berlin im Jahre 1760 zeichnete er sich aus (Band XIX., S. 221). In Bezug auf die Instructionen vom Jahre 1756 ist Band IV., S. 40, 41, 45, 125 und 193-198 einzusehen.

XXII. INSTRUCTION DES KÖNIGS FÜR SEINE QUARTIERMEISTER. APHORISMEN DES KÖNIGS über die Befestigungs-, Lager- und Gefechtskunst.

Friedrich hat diese Instruction dem Ingenieur-Lieutenant Freund, nach der Schlacht bei Kolin, wahrscheinlich in Leitmeritz, wo vom 27. Juni bis 20. Juli 1757 das Hauptquartier war, in die Feder dictirt. Den 15. December 1793 hat der damalige Oberst Freund, aus Neisse, einem befreundeten, aber nicht genannten Generale einen Auszug derselben übersandt, welcher, von einer ungeübten Hand, kalligraphisch und orthographisch schlecht ausgeführt, sammt dem Original-Begleitschreiben sich in dem Besitze des verstorbenen Generals der Infanterie von Reiche befand. Wir haben die dankenswerthe Vergünstigung bekommen, diese Handschrift und den Brief des Obersten Freund copiren zu dürfen.

In dem Archiv für die Officiere der Königlich Preussischen Artillerie- und Ingenieur-Corps, herausgegeben von From und Meyer, Berlin, 1836, Zweiter Jahrgang, Band III., S. 243-251, findet sich ein Auszug aus obiger Handschrift der Instruction für die Quartiermeister. Herr From vermuthet, dass der von ihm theilweise, von uns vollständig benutzte Text dem General-Major Grafen d'Heinze sei geschenkt worden : das können wir aber nicht annehmen, weil der <XXXII>Oberst Freund diesen in seinem Anschreiben nicht mit Hochwohlgeboren, sondern mit Hochgeboren angeredet haben würde.

Johann Anton Freund hat sich zwar unter seinem Briefe vom 10. December 1793 (nicht 1785, wie in dem Archiv steht) ganz deutlich v. Freund unterschrieben; es ist aber nicht bekannt, dass er je geadelt worden; auch wird er in den gesammten Listen der Geheimen Kriegskanzellei als Bürgerlicher geführt. Er ist 1750 Ingenieur-Lieutenant geworden, 1762 Capitain, 1777 Major, 1787 Oberst-Lieutenant, 1791 Oberst, 1798 General-Major; den 8. October 1804 ist er pensionirt worden. Gestorben ist er den 3. Juni 1809.

Da der Oberst Freund dem unbekannten Generale, wie er in dem Begleitschreiben sagt, nur einen Auszug aus der Instruction mittheilt, und da wir diesen Auszug, den wir aber vollständig geben, hie und da unleserlich, ungenau und lückenhaft gefunden haben, so fügen wir unserm Abdrucke desselben die Aphorismen Friedrichs des Zweiten über die Befestigungs-, Lager- und Gefechtskunst hinzu, unter welchem Titel der Oberst Rogalla von Bieberstein eine andere Copie dieser Instruction in seiner anonymen Schrift: Beiträge zur Taktik und Strategie, von dem Verfasser des Versuchs einer Anweisung zur Logistik, Glogau, 1803, Erste Abtheilung, S. 128-163, bekannt gemacht hat. Seite 128 und 129 sagt der Herausgeber, dass er den Stil des Aufsatzes, wo und so viel er gekonnt, verbessert, ohne den Sinn des Königs auch nur im geringsten zu entstellen.

Durch den Abdruck des Auszugs und der Aphorismen hoffen wir dem echten Texte einer wichtigen Lehrschrift des Königs näher zu kommen.

Der Text des Obersten von Bieberstein zählt sieben und achtzig Aphorismen; der Auszug des Obersten Freund, welcher gegen das Ende die Aphorismen an Vollständigkeit übertrifft, hat nur die neun ersten Sätze numerirt; der übrige Text folgt ohne Zählung in kleineren oder grösseren Absätzen, wie unser Druck sie giebt, auf einander.

Der Oberst von Bieberstein sagt in seiner Vorrede zu den Beiträgen, S. V und VI : « Die Aphorismen Friedrichs des Zweiten über die Befestigungs-, Lager- und Gefechtskunst waren ursprünglich zum Unterrichte der Quartiermeister-Lieutenants bestimmt,XXIII-a und wurden von dem grossen Könige mündlich mehr ausgeführt. Der Anfang <XXXIII>derselben ist zwar schon in den, 1790, bei Christian Friedrich Gutsch in Brieg und Breslau herausgekommenen Militärischen Briefen und Aufsätzen abgedruckt; da aber dieses Institut mit seiner Entstehung zugleich auch sein Ende, folglich gar keine Tendenz erreichte, so habe ich es für zweckmässiger gehalten, statt nur die Fortsetzung dieser Aphorismen, lieber das Ganze derselben dem militärischen Publico mitzutheilen. »

XXIII. ORDRE AN DEN GENERAL-LIEUTENANT GRAFEN ZU DOHNA.XXIII-b

Das Original dieser Ordre, Opolschna, den 20. Juli 1758, wird in dem Archive des Generalstabes der Armee (Litt. H. IV. Nr. 4) aufbewahrt. Ein Fragment derselben, sammt dem Facsimile des dazu gehörigen Schema's von der Hand des Königs, findet sich im Militair-Wochenblatt, 1842, Nr. 26, S. 204. Unser Text ist eine vollständige Copie des Originals, welches von einem Cabinetsrathe geschrieben und zum Theil chiffrirt ist; die französische Nachschrift hat der König hinzugefügt. Unser Schema ist eine Copie des Facsimile des Militair-Wochenblattes.

XXIV. INSTRUCTION. welche der König im Breslauer Winterquartier in seinem Zimmer den Feld-Ingenieurs dictirt hat.

Die Hauptpuncte dieser Instruction (Breslau, den 13. December 1758) finden sich in der National-Zeitschrift für Wissenschaft, Kunst und Gewerbe in den Preussischen Staaten, Berlin, bei Braun, 1801, in 8., Band I., S. 523-526: vollständig erschien sie in Ludwig Müller's, Königl. Preuss. Ingenieur-Majors, Nachgelassenen militairischen Schriften, Berlin, bei Frölich, 1807, in 4-, Band I., S. 8 bis 10, erläutert durch fünf Figuren, welche der König, in Gegenwart der Ingenieur-Officiere, auf einen vor ihm ausgebreiteten Bogen Papier <XXXIV>flüchtig mit der Feder hingeworfen. Diesen Abdruck nebst den Figuren geben wir mit den einleitenden und erklärenden Worten des Majors Müller genau wieder; auch fügen wir desselben Officiers Bericht hinzu über den mündlichen Unterricht des Königs bei Gelegenheit der Wahl des ersten Lagers, welches seine Armee bei Roth-Schönberg, drei Meilen unterhalb Dresden, den 6. September 1756, beziehen sollte. Nach dieser practischen Instruction, welche wir aus Müller's Nachgelassenen Schriften, Band I., S. 6-8, aufnehmen, sollte den Regimentern künftighin das Lager gegeben werden.

Ludwig Müller ist zu Gross-Breese bei Perleberg, 1734, geboren und 1804 in Berlin gestorben.

XXV. INSTRUCTION FÜR DIE GENERAL-MAJORS VON DER INFANTERIE.

Der Manuscript-Band in dem Archive des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b) enthält sieben Original-Exemplare dieser Instruction für die General-Majors von der Infanterie, welche am Ende Breslau, den 12. Februar 1759 datirt und von des Königs Hand (Fch) unterzeichnet, aber nicht besiegelt ist. Die Instruction selbst ist von Kanzelleihand geschrieben, sechs und eine halbe Quartseite.

Eine Copie dieser Instruction befindet sich in der, im Archive des Generalstabes der Armee in Berlin aufbewahrten Correspondenz Friedrichs II. mit dem Herzog Ferdinand von Braunschweig, Jahrgang 1759, Nr. 334, S. 219-227, in Folio. Oben, S. 219, hat der Herzog Ferdinand eigenhändig bemerkt: Pres. du Pr. Charles de Bevern, ce 30 mai 1759. Diese Abschrift weicht in mehreren Stellen von dem Texte der officiellen Original-Exemplare ab.

Unsere Copie ist von einem Original-Exemplare genommen, welches, sieben Quartseiten, von dem Geheimen Cabinetsrathe Eichel geschrieben, und von dem Könige unterzeichnet ist.

Wir haben in unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, 1837, S. 241-243, zuerst auf diese Instruction aufmerksam gemacht und den dritten Artikel daraus abdrucken lassen. Darauf hat Herr General von Gansauge in seinem Buche Das brandenburgisch-preussische Kriegswesen, S. 263-268, die vollständige Abhandlung gegeben. Ein Abdruck findet sich auch in dem Militärischen Nach<XXXV>lasse des General-Lieutenants Victor Amadeus Grafen Henckel von Donnersmarck, herausgegeben von Karl Zabeler, Zerbst, 1846, Theil II., S. 108-112.

Es scheint, als ob die Instruction vom 12. Februar 1709 eben so das Gegenstück zu der Instruction pour les generaux-majors de cavalerie, vom 16. März 1769, sei,XXV-a wie mehrere andere gleichzeitig für die verschiedenen Waffen gegebene Instructionen paarweise zusammengehören.

XXVI. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben.

Ein Original-Exemplar dieser Instruction, vom 11. Mai 1763, zwölf Folioseiten, untersiegelt und vom Könige unterzeichnet, befindet sich in dem Archive des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin) zu Pasewalk und ist adressirt: « An den Commandeur des Dragoner-Regiments von Baireuth. » Der 1846 in Neisse verstorbene General-Lieutenant Ulrich von Barner hat uns Gelegenheit verschafft, eine Copie davon zu nehmen. In unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, S. 234-240, haben wir die Eintheilung der Instruction angegeben und den ganzen vierten Artikel derselben mitgetheilt. Einen vollständigen Abdruck hat Herr Rittmeister Heinrich Ravenstein in seiner Geschichte des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin), zweite Auflage, Minden, 1842, in 8., S. 301-317, gegeben. Unserm neuen Abdrucke liegt die Copie zum Grunde, welche wir von dem genannten Original-Exemplare genommen haben.

<XXXVI>XXVII. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER INFANTERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und der Oekonomie zu verhalten haben.

Wir verdanken diese Instruction, vom 11. Mai 1763, dem Herrn Major Zabeler, welcher sie in dem Nachlasse des Grafen Henckel von Donnersmarck gefunden hat, und geben sie ganz so, wie wir sie empfangen haben, also auch ohne die neben den Artikeln I., II. und III. genannten Beilagen. Ohnehin finden diese sich in dem Anhange zu dem Reglement, gegeben 1779, als Artikel I., II. und III.

XXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE ARTILLERIE.

Diese Instruction, vom 3. Mai 1768, ist durch die Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, von L. von Malinowsky und R. von Bonin, Band III., S. 53-76, zuerst bekannt geworden. Unser Text ist ein genauer Abdruck des Original-Exemplars, welches in der Geheimen Registratur der Artillerie-Abtheilung des Königlichen Allgemeinen Kriegs-Departements aufbewahrt wird. Dasselbe zählt sechs und zwanzig Seiten in Folio, ist von Kanzelleihand geschrieben und von dem Könige (Fch) unterzeichnet. Neun colorirte Plane, von welchen wir treue Nachbildungen, ohne Farben, geben, sind als besondere Blätter eingeklebt.

<XXXVII>XXIX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER REGIMENTER UND BATAILLONS.

Diese Instruction ist zuerst bekannt geworden durch (des Majors von Seidl) Versuch einer militärischen Geschichte des Baierschen Erbfolgekrieges, Königsberg, 1781, Theil 1., S. 79-84, wo sich, unter dem ungenauen Titel: Instruction für die Commandeurs und Bataillons, die Zeitangabe findet: Erhalten den 12. April 1778. G. Scharnhorst hat diese Instruction aus dem von Seidlschen Werke in den Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 277-282, aufgenommen; sie findet sich auch in der neuen Ausgabe dieses Buchs, besorgt « von einigen deutschen Officieren » (von Schütz und Schulz), Leipzig, in der Baumgärtnerschen Buchhandlung, 1819, Theil II., S. 287-293. Das einzige uns bekannte Original-Exemplar der Instruction für die Commandeurs (Potsdam, den 5. Februar 1778 datirt) befindet sich in dem Nachlasse des Grafen Henckel von Donnersmarck; Herr Major Zabeler hat uns davon eine genaue Abschrift gegeben, welche unser Text wiederholet.

Diese Instruction erinnert an die Règles de ce q'uon exige d'un bon commandeur de bataillon en temps de guerre, Band XXIX., S. 61-73.

XXX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER- UND HUSAREN-REGIMENTER.

Diese Instruction, welche der Major von Seidl in der Geschichte des Baierschen Erbfolgekrieges, Theil I., S. 74-79, zuerst bekannt gemacht hat, und welche daraus in beide Ausgaben des Scharnhorstschen Buchs übergegangen ist,XXVII-a findet sich auch in W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, Breslau, 1841, S. 319-322. Beide Texte, der von Seidlsche und <XXXVIII>der Förstersche, stimmen bis auf unbedeutende sprachliche Verschiedenheiten, welche in Correcturen der Ausgabe von 1841 ihren Grund zu haben scheinen, genau überein. Unter dem Försterschen Abdrucke steht der Name des Königs; über der Instruction selbst ist bemerkt, dass sie den 14. April 1778, während der Cantonnirungen, bei dem Regimente von Arnim, dem damaligen vierten, jetzigen ersten Cuirassier-Regimente, eingegangen. Unsere Ausgabe wiederholt den von Seidlschen Text.

XXXI. INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-MAJOR VON BUDDENBROCK, was bei Schweidnitz zu thun ist.

Wir verdanken diese Instruction, vom 7. Mai 1778, sammt Zubehör, dem verstorbenen General-Feldmarschall von Boyen, welcher uns dieselbe, den 6. Juni 1846, in Abschrift geschenkt hat. Sechs Jahre später hat uns der Herr General der Infanterie von Weyrach die Originale zur Vergleichung geliehen.

Die Instruction und die Cabinets-Ordres sind von Kanzelleihand geschrieben und von dem Könige vollzogen. Der Instruction hat derselbe einen mit eigener Hand gezeichneten Plan der Festung Schweidnitz beigelegt, von welchem wir ein Facsimile geben.

Ludwig von Buddenbrock, geboren zu Gurnen in (Ost-) Preussen den 18. Februar 1720, diente in allen vier Kriegen des Königs, ward Anfangs Januar 1777 General-Major und Chef des Infanterie-Regiments Nr. 16, in Braunsberg, jetzt Nr. 5, in Danzig, welches er zum Baierschen Erbfolgekriege nach Schlesien führte. Hier wurde er zum Commandanten der Festung Schweidnitz ernannt und mit der Instruction vom 7. Mai 1778 versehen. Er starb in Königsberg, den 20. April 1782.

<XXXIX>XXXII. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE, welche sie allen Commandeurs der Cavallerie communiciren sollen.

Der Text dieser Instruction, vom 20. Juli 1779, mitgetheilt von Herrn Major Zabeler, stammt aus dem Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck.

Die Instruction für die Officiere von der Infanterie, absonderlich für die Commandeurs der Regimenter und Bataillone, gegeben Potsdam, den 16. Juli 1779, deren in dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band IV., S. 228, Nr. 47, gedacht wird, haben wir nicht aufgenommen. Sie findet sich in dem Anhang zu dem Reglement, welchen der König, Potsdam, den 1. October 1779, ausgegeben, S. 55-65, als Articul VI. und ist betitelt: Von dem Dienst im Felde.

XXXIII. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER INFANTERIE.

Diese Instruction (Potsdam, den 25. Juli 1781) ist am frühesten von G. Scharnhorst veröffentlicht worden, zuerst in seinem Neuen Militairischen Journal, Hannover, 1791, Neuntes Stück, S. 313-319, dann, minder genau, in dem Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 282-288, welcher Text in der Bearbeitung von Schütz und Schulz, Band II., S. 293-300, wiederholt ist. Alle drei Abdrücke setzen die Instruction für die Inspecteurs der Infanterie in das Jahr 1781. Dagegen ist sie in der Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Krieges, herausgegeben von C. von Decker, F. von Ciriacy und L. Blesson, Berlin, 1826, Band VII., Heft 5, S. 226-231, in das Jahr 1785 gesetzt. Dabei befinden beide Angaben sich in einem Widerspruche mit sich selber; denn die Scharnhorstschen Texte sagen, bald zu Anfange: « Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der schon länger als zwanzig <XL>Jahre gedauert hat, u. s. w.; » dagegen liest man in der Zeitschrift: « Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der beinahe zwanzig Jahre gedauert. »

Die Bibliothek des Generalslabes der Armee besitzt (F. Nr. 4) eine anscheinend sehr unzuverlässige Copie dieser Instruction; indess bemerken wir von derselben, dass, ohne Angabe von Ort und Datum, oben bei dem Titel das Jahr 1781 als die Zeit der Abfassung angegeben ist, und dass der bei den oben genannten Ausgaben seltsam unrichtige Satz hier so lautet:« .... der beinahe zwanzig Jahre gedauert. »

Wir haben, in Ermangelung der Original-Handschrift, den frühesten Scharnhornstschen Text, aus dem Neuen Militairischen Journal, copirt und mit dem in der Zeitschrift gegebenen Abdrucke verglichen.

Die Instruction für die Inspecteurs der Infanterie ist gewiss das Gegenstück zu der folgenden Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie, vom 5. August 1781.

XXXIV. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.

Unser Text dieser Instruction (Potsdam, den 5. August 1781) ist, in Ermangelung eines Original-Exemplars, von W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, S. 334-339, entlehnt.

XXXV. DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, im Fall sie sollte attaquirt werden.

Den 14. November 1781 hat der König den Militair-Befehlshabern von Breslau, Brieg, Neisse, Cosel, Glatz, Silberberg, Schweidnitz und Glogau neue Dispositionen zur Verteidigung ihrer Plätze gegeben. Diese Schriften sind nach der Oertlichkeit der genannten Festun<XLI>gen verschieden. Unsere Copie der Disposition für Schweidnitz verdanken wir dem Obersten im Ingenieur-Corps und Pionier-Inspecteur Herrn Lehmann.

Diese Disposition gewinnt noch an Interesse, wenn man sie mit der Instruction (XXXI) für den General-Major von Buddenbrock, was bei Schweidnitz zu thun ist, vom 7. Mai 1778, vergleicht.

XXXVI. INSTRUCTION FÜR MEINE ARTILLERIE, wie sie bei Gelegenheit ihr Feuer einrichten soll.

Diese Instruction, welche der König mit Cabinets-Ordre vom 10. Mai 1782 an den General-Major von Holtzendorff sandte, findet sich gedruckt in der Oesterreichischen militärischen Zeitschrift, Wien, 1819, Band III., S. 100-104, und in Louis von Malinowsky und Robert von Bonin Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 77-80.

Der Spectateur militaire, Paris, 1828, Band IV., S. 55-60, giebt eine französische Uebersetzung von dieser Schrift unter dem Titel : Instruction du grand Frédéric pour l'artillerie de son armée, A Potsdam, le 10 mai 1782, adressée au général-major de Holtzendorff.

Unser Text ist eine Wiederholung des Abdrucks in der Oesterreichischen militärischen Zeitschrift.

Georg Ernst von Holtzendorff, geboren 1714 zu Calbe an der Saale, ein Sohn des General-Chirurgus Holtzendorff, ward 1771 Oberst, 1777, nach des General-Lieutenants von Dieskau Tode, Chef und General-Inspecteur der ganzen Artillerie, und 1779 General-Major. Er starb 1785. Den 21. Januar 1767 hatte der König ihm den Adel verliehen.

<XLII>XXXVII. INSTRUCTION FÜR DIE FREI-REGIMENTER ODER LEICHTEN INFANTERIE-REGIMENTER.

Unser Text dieser Instruction, vom 5. December 1783, stammt aus dem Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck; wir verdanken ihn dem Herrn Major Zabeler.

Die Bildung der drei leichten Infanterie-Regimenter, für welche die Instruction bestimmt war, ist erst im Todesjahre des grossen Königs vollendet worden; es waren das die Regimenter von Chaumontet, in Bunzlau und Löwenberg, Arnauld de la Periere, in Conitz, Friedland und Tuchel, und das Schweizer Frei-Regiment von Müller von Adolfingen, in Xanten und Goch. Bei dem Regimente des General-Majors von Chaumontet, in Löwenberg, ist damals unser nachheriger Feldmarschall Graf von Gneisenau, als achter Premier-Lieutenant, mit Patent vom 11. August 1786, eingetreten; er hatte zuvor unter den ansbachischen Truppen in Nord-Amerika gedient, wo sich, seit 1776, ausser der Volksbewaffnung, auch das zerstreute Gefecht, das Tirailleur-System, entwickelt hatte, bei welchem die leichte Infanterie zu besonderer Geltung kam.

XXXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.

Der König hat diese Instruction, vom 28. August 1785, sammt Zubehör, dem General-Major Friedrich Wilhelm von Götzen gegeben, als er denselben zum General-Inspecteur der Ober-Schlesischen Infanterie-Regimenter ernannt hatte. Unser Text ist aus dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band IV., S. 243-248. Nr. 25, 26, 27 und 28 entnommen.

Wir können von diesem Schatze militairischer Lehrschriften des grossen Königs uns nicht trennen, ohne seines schönen militairi<XLIII>schen Lehrgedichtes, l'Art de la guerre (Band X.), zu gedenken, welches er 1749, unmittelbar nach den Principes généraux de la guerre, verfasste und in dessen sechs Gesängen er die gesammte Kunst der Helden mit der ergreifendsten Klarheit vor die Seele des Lesers stellt.

Dem Inhalts-Verzeichnisse dieses Bandes folgt die Table générale des matières für die militairischen Werke.

Vierzehn zu diesem Bande gehörige Tafeln sind hinten angehängt.

Berlin, den 5. November 1856.

J. D. E. Preuss,
Doctor der Philosophie, Königlicher Professor
der Geschichte und Historiograph von Brandenburg,
auch Ehrenmitglied der militairischen
Gesellschaft.


III-a General-Major Ludwig Schimmelfennig von der Oye, seil 1800 Chef des sechsten preussischen Husaren-Regiments in Gleiwitz, gestorben, ausser Dienst, im Jahre 1812.

IX-a Herr Heilmann hat in dem angeführten Buche acht Instructionen Friedrichs des Grossen, alle nach bekannten Texten, wieder abdrucken lassen.

IX-b Siehe Band XXVIII., S. VIII und oben, S. V.

V-a In der von dem Obersten von Schulz und dem Hauptmann Schulz, Leipzig, 1819, besorgten Ausgabe des Scharnhorstschen Buchs steht der Geheime Unterricht Band II., S. 181-278.

VI-a Achte Ausgabe, Paris, 1831.

VIII-a Siehe Band XXII., S. 331.

VIII-b Siehe Friedrich Nicolai's Anekdoten von König Friedrich II., Heft V., S. 3-20. Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an die erdichtete Nachricht von einem Hagelwetter in Potsdam, welche Band XV., S. 221, zu finden ist.

XI-a Siehe Band II., S. 125 ff.

XIII-a Siehe Band II., S. 127.

XIII-b Siehe Geschichte der schlesischen Kriege, von L. von Orlich, Band I., S. 358.

XIX-a Dieser General fiel in der Nacht vom 25. zum 26. Juli 1758 in einer Affaire in der Vorstadt von Königingrätz. Siehe Band IV., S. 227 unserer Ausgabe.

XV-a Carl Wilhelm Ernst Baron von Canitz und Dallwitz, auch im diplomatischen Fache ausgezeichnet, ist an verschiedenen Höfen Gesandter gewesen, zuletzt in Wien, vom Jahre 1841 bis 1845, in welchem Jahre er, den 29. November, zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt wurde. Nach der Mitte des Monats März 1848 schied er aus diesem Amte aus. Den 30. März 1844 war er General-Lieutenant geworden.

XVI-a Siehe Nichtamtliche Beilage zu Nr. 11 des Militair-Wochenblattes pro 1854, S. 1-4.

XVII-a Der Verfasser der Mondstein-Würfe ist Friedrich Gustav Schilling.

XVII-b Siehe Band XXVIII., S. 187.

XXIII-a Siehe Band VI., S. 110, und Band XXIX., S. VI.

XXIII-b Siehe Band XXVI., S. 610.

XXV-a Siehe Band XXVIII., S. XV, 185-191, und 196.

XXVII-a Ausgabe von 1794, S. 271-276; Ausgabe von 1819, Theil II., S. 281-287.