<98>ert werden. Die Feldwachen müssen sehr hurtig, wenn Seine Königliche Majestät oder ein General kommt die Posten zu visitiren, zu Pferde sein, bei Tage immer ein Glied nach dem andern füttern, das andere aber aufgezäumt haben, und eine Stunde vor dem Abend abgefüttert; alsdann nicht mehr die Pferde müssen abgezäumt werden, und die ganze Nacht hindurch muss ein Glied um das andere aufgesessen sein. Alle Feldwachen halten nur in zwei Gliedern.

24.

Wenn die Pferde nach Wasser reiten, soll nicht das ganze Regiment auf einmal, sondern eine Compagnie nach der andern, und von jeder Compagnie muss ein Officier mitreiten, damit solches ordentlich geschieht und keiner nicht mit den Pferden jagt; wie denn alles Rennen, sowohl von Officieren als Knechten, in der Armee verboten wird.

Wenn nach Fourage geschickt wird, empfängt selbige der Regiments-Quartiermeister oder in dessen Abwesenheit ein Officier, und wird, wie oben gesagt, kein Reiter, viel weniger einer mit dem Gewehre dahin eommandirt.

26.

Sobald ein beständiges Lager, werden Ställe für die Pferde gebaut.

27.

Wenn marschirt wird, wird befohlen werden, in wie viel Colonnen die Bagage marschirt und wie die Equipage der Regimenter auf einander folgen soll, als worauf die Auditeurs und Capitaines d'armes wohl Acht haben müssen, dass die Wagen nicht anders als in solcher Ordnung fahren und sich aufeinander folgen, widrigens sie von dem, so solche Colonne Equipage führt, sehr hart werden gestraft werden, und wird noch einmal repetirt, dass nur ein Stabswagen per Regiment und per Com-