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INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.

AN DEN GENERAL-MAJOR VON BOSSE.

Potsdam, den 5. August 1781.



Mein lieber General-Major von Bosse,

Da Ich für nöthig befunden für die Inspecteurs der Cavallerie eine nähere Instruction zu ertheilen, welche hauptsächlich die Officiere bei den Regimentern angehet, dass sie nämlich fleissig sind, zum Dienst sich appliciren und vornehmlich auf alles was Patrouillen angehet völlig eingeschossen sein sollen, damit sie in den Sachen geübt und geschickt gemacht werden, um hiernächst im Kriege, wenn die Gelegenheit dazu ist, davon den besten Gebrauch mit Vortheil zu machen zu wissen, so übersende Ich Euch anliegend diese Instruction mit der Aufgabe, solche den Commandeurs der Cavallerie-Regimenter Eurer Inspectiona in Abschrift mitzutheilen und sie darauf zu verweisen, dass sie sich darnach achten und auf das darin Vorgeschriebene ernstlich halten sollen; wie Ihr denn auch Eures Orts selbst dahin zu sehen, dass solcher gehörig nachgelebet wird, und wenn Ihr Officiere dabei findet, die sich distinguiren und vorzüglich fleissig sind und sich appliciren, so habt Ihr Mir solche bekannt zu machen. Ich bin übrigens Euer wohlaffectionirter König,

Friderich.


a Der General-Major Friedrich Leopold von Bosse (Band VI., S. 178) wurde den 16. Mai 1780 zum General-Inspecteur der Ober-Schlesischen Cavallerie ernannt.