<31>8.

In dergleichen langen Dörfern sollen auch von Viertelstunde zu Viertelstunde Patrouillen in dem ganzen Dorfe auf- und niedergehen, dass nicht das geringste geschehen könne, wovon nicht sogleich Lärm gemacht wird, dass also, wenn alle diese Anstalten richtig und wohl observiret werden, es unmöglich ist, ein Dorf zu surpreniren.

9.

Wenn ein Officier in einer Schanze oder Redoute commandiret ist, da er entweder mit fünfzig oder mit hundert Mann darin lieget, so muss derselbe alerte und fleissig sein, seine Ronden und Patrouillen an die Oerter, so ihm diese angewiesen werden, ordentlich und oft beschicken, wenn er aber feindliche Truppen entweder auf ihn, oder auf die Posten, welche die Schanze oder Redoute bedecken sollen, exempli gratia eine Brücke, Circumvallations-Linie, u. s. w., zukommen siehet, so muss er, sobald die feindlichen Truppen auf ihn oder neben ihn kommen und er solche wirklich für Feinde erkennt, anlangen auf sechs hundert Schritt zu feuern und damit continuiren so lange der Feind auf ihn avancirt; er muss alsdann auf Ehre und Reputation seinen Posten bis auf den letzten Blutstropfen defendiren, wo er nicht entweder von Mir oder dem Officier, der ihn commandiret hat, Ordre bekommt, solchen Posten zu verlassen. Es kann ein dergleichen Officier, wiefern er sich nicht überfallen lässt, nichts zu befürchten haben, indem man ihn nie weiter setzet, als dass man im Stande ist, ihn bei dem ersten Lärm zu secundiren.

10.

Wenn ein Officier von der Infanterie mit einem Detachement etwas zu escortiren commandiret wird, und zwar entweder Munitions-Karren, Proviant, Bäckereien, Korn, oder was es sonsten ist, so marschiret er mit der Hälfte seines Commandos vorn, mit der andern Hälfte aber hinter demjenigen, so ihm zur Escorte gegeben wird.