<182>Die Generale müssen im Felde sowohl, als bei allen andern Gelegenheiten daraufhalten und ein wachsames Auge haben, dass nicht so viele Montirungs-Stücke liederlicherweise verquistet werden und verloren gehen. Nach der Erfahrung, so Ich von den vorigen Zeiten gehabt habe, ist es schändlich gewesen zu sehen. Was für eine Menge von Sätteln, Halftern, Pistolen und Schabracken verloren gegangen sind. Wenn Meine Generale von der Cavallerie darauf nur einige Attention gehabt hätten, so würden sie selbst gefunden haben, dass es eine wahre Unmöglichkeit, so viel von dergleichen Sachen wiederum anzuschaffen, als davon mehrentheils leichtsinnigerweise verloren gegangen ist; dahero Ich ihnen mehrere Attention darauf zu haben, als bisher geschehen ist, bestens recommandire.

Uebrigens ist Meine Methode, den Cuirassieren, so viel nur immer möglich ist, des Winters Ruhe zu geben, weil alsdann die Pferde gut ausgefüttert, die jungen Leute und Recruten aber, wie auch die jungen Pferde, gut dressiret werden müssen.

Alle Berichte, so von einem Generale an den König oder an den Chef der Armee gehen, müssen mit Fundament und mit Vorsichtigkeit abgefasset sein, damit ein General nicht solche ohnzuverlässige Rapporte erstatte, als zum öftern die Husaren thun. Alles was passiret und was sie gehöret und in Erfahrung gebracht haben, können sie als Zeitungen schreiben, jedennoch aber müssen sie am Ende des Berichtes ihr Raisonnement und ihre Meinung darüber beifügen, was ihnen nämlich davon wahrscheinlich vorkommet, oder aber was ihnen ihre Spione lügenhaftes berichtet haben möchten; insbesondere müssen sie attent sein zu erfahren, wo die grossen Magasins des Feindes errichtet werden, indem man daraus am füglichsten dessen Desseins errathen kann.

Wenn die Armee im Frühjahr in das Feld rücket, so werden sich diejenigen Generale sehr bei Mir recommandiren, die ihre Brigaden oder Detachements in gutem Stande und Ordnung vorführen und die allen gegebenen Ordres am besten werden nachgelebet haben.

Potsdam, den 14. August 1748.

(L. S.)Fch.