<155>lässet; 3. dass man Husaren-Patrouillen rund um das Lager gehen lässet; 4. wenn man des Nachts Jäger in das Getreide postiret und gegen den Abend die Feldposten von der Cavallerie doubliren lässet, damit die Chaine von solchen um so viel dichter zusammenkomme; 5. wenn man nicht leidet, dass der Soldat sich debandiret, sondern dass man die Officiere obligiret, wenn Stroh oder Wasser geholet wird, ihre Leute allemal in Reihen und Gliedern zu führen; 6. wenn das Marodiren sehr ernstlich bestrafet wird, als welches die Quelle von den grössesten Desordres ist; 7. wenn an den Marschtagen die Wachen in den Dörfern nicht eher zurückgezogen werden, bis das Corps sich schon völlig formiret hat; 8. wenn man des Nachts nicht marschiret, es sei denn, dass eine importante Ursache solches erfordert; 9. wenn rigoureux verboten wird, dass bei Marschtagen kein Soldat sein Peloton verlassen darf; 10. dass man seitwärts Husaren-Patrouillen gehen lässet, wenn die Infanterie durch ein Holz passiret; 11. dass, wenn Défilés zu passiren sind, man alsdann am Ein- und Ausgang der Défilés Officiere placiret, welche die Truppen gleich wieder formiren müssen; 12. dass, wenn man sich obligiret siehet mit den Truppen ein Mouvement rückwärts zu machen, man ihnen solches sorgfältig cachiret, oder es doch mit einem solchen Prätexte bekleidet, welcher den Soldaten Plaisir machet; 13. wenn man jederzeit aufmerksam ist, damit es den Truppen an keinem Nöthigen fehle, es sei an Brod, Fleisch, Brandwein, Stroh oder dergleichen mehr; 14. dass man sogleich die Ursachen examiniret, wenn die Desertion bei einem Regimente oder bei einer Compagnie einreissen will, um zu wissen, ob der Soldat seine Löhnung und andere ihm ausgemachte Douceurs richtig bekommt, oder ob sein Capitain Malversationes darunter begehet.a

Auf dem Marsche muss der General das Auge daraufhaben, dass die Officiere, Regimenter und Bataillons, so ihm untergeben sind, ordentliche Distances halten, derowegen er seine Altention auf alles richten, insonderheit aber, wenn durch Défilés und


a Das sind dieselben vierzehn Regeln, welche sich auch in des Königs Schrift: Die General-Principia vom Kriege, 1753, S. 7-9, finden. Siehe Band XXVIII., S. 5 und 6.