<115>10.

Alle Plackereien und alles Geldnehmen, sowohl in den Städten, als auf dem platten Lande, wird bei schwerster Strafe verboten.

11.

Die Stabs-Officiere müssen eine sonderbare Attention auf die Conservation der alten Soldaten haben, auch auf die Zucht der neuen Ober- und Unter-Officiere, und solche mit der grössten Schälle zu ersinnlichster Accuratesse im Dienste anhalten.

12.

Von den alten Grenadieren, so die beiden Campagnen mitgethan haben, soll keiner ohne Seiner Königlichen Majestät Vorwissen verabschiedet werden.

13.

Was Leute unter selbigen sind, so glatt invalide sind, die sollen allemal gegen den 20. Februar nach Berlin geschicket werden, dass Seine Königliche Majestät solche allda besehen und, wofern sie zum Dienste untüchtig, für deren Unterkommen sorgen können.

14.

Dafern sich aber darunter welche finden, so noch zu gebrauchen, so sollen solche auf des Commandeurs Unkosten wieder nach dem Regimente geschicket werden.

15.

Auf sonderbare Accuratesse in Paraden und Wachen muss scharf gehalten werden, um so viel mehr, da sich der Nutzen davon gezeiget hat.