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XXX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER- UND HUSAREN REGIMENTER.[Titelblatt]

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INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER-UND HUSAREN-REGIMENTER.

1.

Bei einem bevorstehenden Kriege, da gleich anfangs in die Cantonnirungs-Quartiere marschirt wird, müssen die Stabs-Officiere die grösste Aufsicht haben, dass kein Feuer in den Dörfern, wo sie liegen, auskommt. Es muss daher wohl darauf gesehen werden, dass die Bursche nicht mit angezündeten Tabackspfeifen in die Ställe, Scheunen oder andere solche Orte laufen, wo es Stroh, Heu oder dergleichen Sachen giebt.

2.

Der Ein- und Ausgang der Dörfer muss mit abgesessenen Leuten besetzt werden, und wenn Dörfer nahe zusammen liegen, muss eine kleine Feldwache nach der Seite, wo der Feind ist, ausgesetzt werden.

3.

Es müssen keine Plündereien und keine Unordnungen statuirt werden, so wenig in den Dörfern als bei Märschen, Fouragirungen oder bei was für Gelegenheit es sein möge.

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4.

Wenn die Armee zusammenkommt, müssen die Officiere ordentlich bei ihren Zügen bleiben, auf dass der Marsch in gleichem Zuge bleibt und nichts aufgehalten wird.

5.

Sobald die Armee in Colonnen marschirt, müssen Seiten-Patrouillen gegeben werden.

6.

Bei Avantgarden, Recognoscirungen und dergleichen Art Operationen, die vorkommen können, wird von der reitenden Artillerie ein Detachement mit bei dem Corps gegeben werden. Sollte der Feind Kanonen mit bei seinem Corps haben, so kann man von den unsern Gebrauch machen; sollte er aber keine haben, so wollen wir damit nicht den Anfang machen.

7.

Allerwegen, wo Detachements sind, werden Distancen zwischen den Escadrons genommen; und sollten Attaquen vorkommen, wie es geschehen muss und kann, so muss das zweite Treffen, es sei dass die Cuirassiere die Husaren souteniren, oder die Dragoner die Cuirassiere souteniren, auf den Intervallen der Escadrons halten und wohl attent sein, dass denselben nichts in die Flanke kommt, sondern den Feind gleich wieder herausschmeissen.

8.

Bei wirklichen Attaquen von den Flügeln, Cavallerie gegen Cavallerie, müssen die Commandeurs von den Regimentern und Escadrons die grösste Attention haben, dass, wenn sie ihn geschmissen, <369>nicht alles ihn verfolge; der vierte Zug von einer jeden Escadron ist genug dazu, und müssen sie die Escadrons alsdann nur gut schliessen lassen, die Intervallen offen behalten und verfolgen, weil sie noch mit einem zweiten Treffen choquiren müssen. Sind Husaren oder Bosniaken369-a bei der Hand, müssen diese, wo es am nächsten, durchgelassen werden und können die aus einander, wie sie wollen, verfolgen; die Cavallerie aber muss solche im starken Trabe souteniren, und wenn sich was von dem Feinde setzet, solches über den Haufen werfen.

9.

Sollte es sein, dass in einer Bataille, um die Sache geschwinde zu decidiren, wenn unsere Infanterie schon eine Weile gegen den Feind geschossen hat und einige Confusion entstehet, dass alsdann die Cavallerie darauf attaquiren muss, so müssen sie nicht in der Linie, sondern im Keil attaquiren, wie sie es schon öfters gemacht. Wenn die Cavallerie also in die feindliche Infanterie penetriret ist, so hat sie alle die nebenstehenden Bataillons in der Flanke und kann eine gräuliche Ravage in der feindlichen Armee machen, davon sie die Beispiele hat : bei der Bataille von Friedeberg, wo das Regiment von Baireuth allein ein und zwanzig österreichische Bataillons gefangen machte; bei der Bataille von Zorndorf, wo das Regiment von Zieten, Gensd'armes, Seydlitz und Wulffen die ganze russische Infan<370>terie in die Flucht brachten; und in der Bataille von Torgau, wo das Regiment von Zieten, Friedrich und Dalwig den ganzen linken Flügel der österreichischen Infanterie schlugen.

10.

Was den kleinen Krieg angehet, Partien und dergleichen Sachen, da werden die Cuirassiere, Dragoner und Husaren alle gleich gebrauchet werden, mit dem Unterschiede, dass, um die Pferde der Cuirassiere nicht zu fatiguiren, sie nicht so viel als die andern dabei werden gebraucht werden.

11.

Die Patrouilleurs werden, müssen wohl Acht haben, um alles zu sehen, zu hören und zu erfahren, damit die Officiere gleich avertirt seien. Wenn sie was vom Feinde sehen, müssen sie gleich aufmarschiren, wo möglich die Dörfer evitiren und lieber um dieselben herum marschiren. Alle Dörfer, Wälder, Gründe müssen patrouillirt werden, um sich zu bewahren auf alle Art surprenirt zu werden.

12.

Wenn sie den Feind schmeissen, so müssen sie nothwendigerweise, es sei, dass ein Weg durch ein Dorf gehe, es sei über eine Brücke oder sonst ein Défilé, ihn bis dahin pressen; aber nichts Unvernünftigeres kann ein Cavallerie-Officier thun, als über ein Défilé zu gehen, was der Feind jenseits besetzt hat, weil er nicht anders als den grössten Schaden davon tragen kann.

13.

Die feindlichen Feldwachen zu enleviren ist eine gute Sache, wodurch die feindliche Cavallerie intimidiret wird. Verstecke zu machen und seine Patrouillen zu enleviren ist eine excellente Sache, <371>wo durch kleine Sachen man zuletzt sich einen grossen Vortheil machet.

14.

Sollten Officiere dergleichen Sachen absehen, die zu machen wären, so sollen sie sich deswegen bei Seiner Majestät oder bei dem commandirenden Officiere in der Armee melden, wodurch sie sich äusserst werden recommandirt machen.

15.

Aber der grösste Nutzen und was man zum meisten von der Cavallerie fordern muss, ist wenn nach einer gewonnenen Bataille der Feind auf das heftigste von ihr verfolgt wird, bis wo Défilés sind, die den Verfolgungen Einhalt machen. Unsere Infanterie kann die feindliche in Unordnung bringen und schlagen, aber Gefangene können nicht anders als durch die Cavallerie gemacht werden. Und weil eine gewonnene Bataille, da man nur das Lager von dem Feinde gewinnet, nicht von grossem Nutzen sein kann, so wäre dabei nichts gewonnen, wenn nicht bei solcher Gelegenheit die Cavallerie die feindliche Armee ruiniret und durch Gelangenmachen und Niederhauen schwächet, dass deren so wenig als möglich übrig bleibet; wodurch die Officiere der Cavallerie sich am meisten verdient machen können. Bei solchen Gelegenheiten müssen die Pferde nicht geschont, sondern die äussersten Kräfte daran gesetzet werden, damit der Feind durch den Verlust einer solchen Bataille ausser Stand gesetzet wird, sich dieses Jahr im Felde zu zeigen.

16.

In dem Lager selber müssen die Feldwachen des Nachts vigilant sein und, wenn es nahe am Feind ist, des Nachts nicht absitzen lassen. Die Patrouillen von einer Feldwache zur andern müssen von <372>halben Stunden zu halben Stunden gehen, wo zugleich auch Achtung gegeben wird, dass die Vedetten vigilant seien.

17.

Von den Husaren-Patrouillen muss alle Morgen Seiner Majestät oder dem commandirenden Generale Rapport gemacht weiden: sogar, sollte des Nachts observiret werden, dass der Feind in seinem Lager Lärm macht, es sei um sich zurück zu ziehen, es sei gar die Armee zu attaquiren, so muss sogleich des Nachts der Rapport geschehen, und müssen von den Officieren von der Feldwache beständig neue Patrouillen geschickt werden und neue Rapports, damit man weiss was es ist.

18.

Alle Officiere dieser Corps, so sich hervorthun und distinguiren, werden bei einer jeden schönen Action, die sie thun, einen Grad avanciret werden; wenn imgleichen Unter-Officiere sein sollten, die sich distinguiren, so können sie dadurch das Adels-Patent erwerben und zu Officieren gemacht werden; imgleichen, sind Gemeine, die sich hervorthun, müssen solche zu Unter-Officieren gemacht werden; imgleichen

19.

Wenn die Regimenter in Campagne marschiren, so sollen sowohl Cuirassiere, Dragoner und Husaren, die Pauken haben, solche nach den ihnen nächsten Festungen, bis nach geendigtem Kriege, in Verwahrung schicken.


369-a Im Sommer 1745 brachte ein Armenier eine Compagnie desertirter türkischer Bosnier in das Lager des Königs bei Königingrätz. Der Major von Warnery (Band IV., S. 110), welcher dieses Corps unter seinen Befehl bekam, giebt darüber Nachricht in den Commentaires sur les Commentaires du comte de Turpin sur Montecuculi. A St. Marino, 1779, Bd. III., S. 36. Nach dem Dresdener Frieden wurden die Bosniaken den schwarzen Husaren (Regiment Nr. 5) zugetheilt und im Jahre 1760 wurden sie auf zehn Escadrons vermehrt. Nach dem Hubertsburger Frieden auf den alten Stamm vermindert, wurden die Bosniaken 1771 auf ein Regiment von zehn Escadrons gebracht. Der König gedenkt des Bosniaken-Corps Band V., S. 189. Im Jahre 1800 ging aus dem Regimente Bosniaken das Corps Towarzysz hervor.
     Die Ulanen-Regimenter Nr. 1 und 2, welche ihren Ursprung von dem Bosniaken-Corps herleiten, haben im August 1845 ihr hundertjähriges Jubelfest gefeiert.