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XXIX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER REGIMENTER UND BATAILLONS.

Diese Instruction ist zuerst bekannt geworden durch (des Majors von Seidl) Versuch einer militärischen Geschichte des Baierschen Erbfolgekrieges, Königsberg, 1781, Theil 1., S. 79-84, wo sich, unter dem ungenauen Titel: Instruction für die Commandeurs und Bataillons, die Zeitangabe findet: Erhalten den 12. April 1778. G. Scharnhorst hat diese Instruction aus dem von Seidlschen Werke in den Unterricht des Königs von Preussen an die Generale seiner Armeen, S. 277-282, aufgenommen; sie findet sich auch in der neuen Ausgabe dieses Buchs, besorgt « von einigen deutschen Officieren » (von Schütz und Schulz), Leipzig, in der Baumgärtnerschen Buchhandlung, 1819, Theil II., S. 287-293. Das einzige uns bekannte Original-Exemplar der Instruction für die Commandeurs (Potsdam, den 5. Februar 1778 datirt) befindet sich in dem Nachlasse des Grafen Henckel von Donnersmarck; Herr Major Zabeler hat uns davon eine genaue Abschrift gegeben, welche unser Text wiederholet.

Diese Instruction erinnert an die Règles de ce q'uon exige d'un bon commandeur de bataillon en temps de guerre, Band XXIX., S. 61-73.

XXX. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CUIRASSIER-, DRAGONER- UND HUSAREN-REGIMENTER.

Diese Instruction, welche der Major von Seidl in der Geschichte des Baierschen Erbfolgekrieges, Theil I., S. 74-79, zuerst bekannt gemacht hat, und welche daraus in beide Ausgaben des Scharnhorstschen Buchs übergegangen ist,a findet sich auch in W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, Breslau, 1841, S. 319-322. Beide Texte, der von Seidlsche und der Förstersche, stimmen bis auf unbedeutende sprachliche Verschiedenheiten, welche in Correcturen der Ausgabe von 1841 ihren Grund zu haben scheinen, genau überein. Unter dem Försterschen Abdrucke steht der Name des Königs; über der Instruction selbst ist bemerkt, dass sie den 14. April 1778, während der Cantonnirungen, bei dem Regimente von Arnim, dem damaligen vierten, jetzigen ersten


a Ausgabe von 1794, S. 271-276; Ausgabe von 1819, Theil II., S. 281-287.