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DISPOSITION FÜR DIE SÄMMTLICHEN REGIMENTER INFANTERIE, WIE SOLCHE SICH BEI DEM VORFALLENDEN MARSCHE GEGEN DEN FEIND UND BEI DER DARAUF FOLGENDEN BATAILLE ZU VERHALTEN HABEN.

1.

Die Regimenter kommen zusammen bei Selowitz, Nuslau und Raygern, und werden alsdann die Ordre de bataille empfangen, welchergestalt sie künftig marschiren sollen.

2.

Wofern es nicht express befohlen wird, können die Regimenter und Bataillons alle ihre Zelte und schwere Equipage in Olmütz und Wischau zurücklassen, die Brodwagen aber sollen sie mitnehmen. Es ist auch einem jeden Stabs-Officier erlaubt noch einen Wagen für sich mitzunehmen. Die Regimenter sollen auch auf vierzehn Tage Löhnung bei sich haben, mehr aber nicht, und soll das übrige Geld bei der schweren Equipage bleiben.