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INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.

AN DEN GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN.

Breslau, den 27. August 1785.



MEIN LIEBER GENERAL-MAJOR VON GÖTZEN,

Da Ich den General von Tauentzien auf sein Ansuchen von der bisher gehabten Inspection über die schlesischen Infanterie-Regimenter degagiret und nun für gut gefunden habe, diese Inspection zwischen Euch und Meinem General-Lieutenant Grafen von Anhalt zu theilen, dergestalt, dass Ihr folgende Regimenter unter Eure Inspection bekommen sollet, nämlich Euer unterhabendes Regiment, ferner das Regiment von Hager, von Rothkirch, von Schwarte und von Zaremba, benebst den Garnison-Regimentern von Heyking, von Kenitz, und von Sass zu Cosel, so habe Ich Euch solches zu Eurer Achtung hiedurch bekannt machen wollen, um Euch deshalben zu arrangiren. Was das Regiment von Sass betrifft, so ist es genug, wenn Ihr des Jahres einmal dahin gehet nach Cosel, um es zu besehen, dagegen die andern Regimenter Euch näher an der Hand sind, die Ihr denn auch schon öfter, nachdem es nöthig ist, besehen könnet. Uebrigens aber werde Ich Euch wegen alles dessen, was bei der Inspection zu beachten und worauf Ihr dabei zu sehen habt, noch eine besondere Instruction ertheilen. Ich bin, u. s. w.