<4>Brod gestrafet werden. Wenn zum Exempel ein Cadet seine Stunde versäumet, so soll derselbe auf einen Tag oder was bei Wasser und Brod in das Stockhaus gesetzet, aber nicht mehr geschlossen werden. Fängt ein Cadet ungebührliche Händel an, oder passiren Kinderstreiche, dass etwa ein Cadet dem andern in die Haare fället, so muss ein solcher Cadet zweimal vier und zwanzig Stunden bei Wasser und Brod sitzen; jedoch muss zugleich auf das Alter und die Constitution des Cadets gesehen und die Strafe darnach proportionirt werden. Was Bagatellen sind, die sollen nicht anders als mit Reprimanden gestrafet werden.

3.

Der Dienst muss den Cadets gelehret werden wie es Soldaten gehöret und gebühret; der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz aber muss dabei nie aus dem Sinne lassen, dass die Cadets keine Musketiere von Profession sind, sondern dass solche Officiere werden sollen, und ob sie schon den Dienst mit aller Exactitude erlernen und das Exerciren noch besser wie die andern Regimenter thun müssen, so sollen sie doch dabei nicht stehen bleiben, sondern solches so erlernen, wie Leute, welche dereinsten commandiren sollen.

4.

Alle Abend kurz vor dem Schlafengehen sollen zwei Unter-Officiere von den Cadets alle Kammern zu visitiren gehen, die Cadets, so darin liegen, abrufen und zusehen ob noch alles richtig ist, worauf sie an den Oberst-Lieutenant von Oelsnitz ordentlich rapportiren müssen. Des Morgens, eine halbe Stunde vor dem Aufstehen, soll das Visitiren von den beiden Unter-Officieren von den Cadets wieder geschehen und dem Oberst-Lieutenant davon gehöriger Rapport gethan werden.