<390> Königliche Majestät so viel Gutes von den andern nicht sagen können, so haben sie sich es allein zuzuschreiben und müssen sich nothwendig corrigiren.

Um die Fehler absonderlich bei den Husaren zu corrigiren, so sind die nachfolgenden Stücke unumgänglich nothwendig, als : 1. dass nicht eine solche Menge junger Windbeutel als Officiere sich bei den Regimentern befinden, sondern dass bei selbigen hier und da alte gediente gute Wachtmeister zu Lieutenants vorgeschlagen werden, damit bei den Husaren-Regimentern immer solche Officiere bleiben, welche den Dienst wissen, Patrouillen zu machen verstehen und in andern Fällen gebraucht werden können; 2. dass Seiner Königlichen Majestät sehr wohl bekannt ist, dass im Frühjahr, um das Korn zu schonen, nicht die Gelegenheit sei, rechte Patrouillen zu machen, oder andere dergleichen Dinge vom Husarendienst ordentlich vorzunehmen; deshalb müssen diese Exercitien vornehmlich bei den Herbst-Manœuvres geübt werden, wenn die Pferde von der Grasung gekommen sind; alsdann müssen die Chefs der Regimenter, wenn sie dereinst im Felde Ehre einlegen wollen, ihre Officiere nicht nur in allen Stücken und vorzüglich wegen der Patrouillen recht instruiren, wie sie selbige vorsichtig und ordentlich machen müssen, es sei auf den Flanken eines Corps oder wenn sie allein geschickt werden; bei welchem Exercice alles dasjenige beobachtet werden muss, was Seine Königliche Majestät in dem Reglement vorgeschrieben haben, nämlich, wie niemals eher über das Défilé müsse gegangen werden, bevor die andere Seite nicht vollkommen sei recognosciret worden; desgleichen, dass man allezeit ein Dorf müsse zuvor durch etliche Patrouilleurs beschicken und recognosciren, ehe man sich in selbiges mit der ganzen Patrouille hineinbegebe, als welche Unvorsichtigkeit niemals geschehen muss.

Wenn die Regimenter im Herbst zum Exerciren in den Cantonnirungs-Dörfern stehen, so müssen sie Surprisen gegen einander