<346> dem commandirenden Officiere der Artillerie Anzeige thun, um es, wenn er fehlt, zu ändern und zu corrigiren. Diese Batterien in der zweiten Parallele müssen gleich, wie in der ersten, Tag und Nacht feuern. Wenn die dritte Parallele gemacht wird, pflegen die Kanonen stehen zu bleiben wie sie gestanden, und werden aus der dritten Parallele die Zickzacks poussiret und die Sappen gegen die Capitalen, um dadurch die Minen, wenn vor der Festung welche sind, so der Mineurs und Ingenieurs ihre Sache, Avegzunehmen, bis man an den bedeckten Weg kommen kann. Sobald aber als die Infanterie Meister vom bedeckten Wege ist, werden die Bresch-Batterien angelegt. Diese müssen im bedeckten Wege, hart am Graben angelegt werden, da alsdann schon zu supponiren, wenn man bis dahin avancirt, dass die Brustwehren durch die Demontir-Batterien rasirt und weggeschossen und der Feind keine Leute mehr hinter die Brustwehren stellen kann, die Kanonen zu bedienen, solche alsdann auch ganz frei stehen und nicht mehr agiren können. Weil man nun keine Bresche schiessen kann, wenn man nicht den Fuss von der Mauer fasst, so müssen die Bresch-Batterien dergestalt eingesenkt werden, und wenn auch ein Stück vom Revetissement weggesprengt werden muss, bis auf den Fuss von der Mauer, so viel es sich thun lässt, zu sehen. Zu diesen Bresch-Batterien werden Vierundzwanzigpfünder gebraucht, und anstatt dass die Zwölfpfünder, so zum Demontiren gebraucht werden, einer nach dem andern gelöset wird, so müssen die Bresch-Batterien immer mit einer ganzen Lage abgefeuert werden, da solches in der Mauer mehr Erschütterung macht, wenn die Kugeln zugleich ankommen. Alles Uebrige, so bei Belagerungen für die Artillerie vorkommt, läuft auf dasselbe heraus, was bereits gesagt ist, und bleiben alle diese Regeln dieselben. Muss vorhero Bresche in die Face eines Ravelins gemacht werden, so geschiehet solches auf vorgeschriebene Art, wenn die Infanterie Posto darauf gefasst und sich darauf versichert und postiret hat; sodann werden die vier und