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4.

Die Aussenwerke sollen so viel als möglich vor Surprisen und dem Angriff in der Kehle gesichert sein.

5.

Die Vertheidigung der Festungen muss nicht nur durch ein starkes Seitenfeuer, das sich vor den angegriffenen Werken häufig kreuzen muss, verstärkt werden, sondern es muss auch die Brustwehr der Werke dergestalt angelegt sein, dass das Feuer von derselben den attaquirenden Ort beständig in gerader Richtung beschiesse, weshalb der Talus der Brustwehr hierzu gehörig eingerichtet sein muss.

6.

Gegen die Enfiladen muss man sich vor allen Dingen in Sicherheit setzen, dergestalt, dass nirgends ausserhalb der Festung eine Linie der Länge nach beschossen, noch weniger im Rücken gesehen werden kann. Die Festungslinien müssen daher mit aller Vorsicht dagegen angelegt und diejenigen Oerter, wo dies unmöglich zu bewerkstelligen ist, mit Bonnets oder Traversen gedeckt, und wenn dieses nicht hilft, die Brustwehr zickzackförmig aufgeführt werden.

7.

Alle detachirte Werke, Tetes de pont und vorliegende Forts müssen mit der Hauptfestung eine gedeckte Communication haben.

8.

Der Commandant muss den Feind durch grosse detachirte Werke, es mögen Flechen, Redouten oder kleine Forts sein, in der Belagerung aufzuhalten suchen, so dass derselbe genöthigt ist, diese erstlich wegzunehmen, ehe er die Laufgräben gegen die Festung eröffnen