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NEUNTES KAPITEL Die Vermählung.

Der Friede zwischen dem Könige und seinem Sohne war nunmehr geschlossen. Aber ebenso wie der Kronprinz war auch der Vater bemüht, die Gelegenheiten zu neuem Bruche zu vermeiden. Und weil er wohl erkannt hatte, daß die Natur dem Charakter seines Sohnes eine andere Richtung als dem seinigen gegeben hatte und daß es unmöglich sein würde, ihn ganz zu seinem Ebenbilde umzugestalten, so hielt er fortan eine Trennung des gewöhnlichen Aufenthaltes, wie solche schon im verflossenen Jahre so vorteilhaft gewirkt hatte, für notwendig. Dies war der Grund, weshalb dem Kronprinzen das 9 Meilen entfernte Ruppin zum künftigen Wohnorte angewiesen war. Hier mußte ihm natürlich eine größere Freiheit in seinem Tun und Treiben verstattet sein, vorausgesetzt, daß er im übrigen die Anordnungen seines Vaters, namentlich seine Ausbildung für den Soldatendienst, die ihm jetzt als wichtigste Pflicht oblag, befolgte. Diese weise Maßregel bewährte sich in solchem Maße, daß von jetzt an das Vertrauen zwischen Sohn und Vater nur im Zunehmen begriffen blieb, und daß augenblickliche Mißverhältnisse, die allerdings bei so verschiedenen