<512>« Ich überlasse meinem lieben Neffen, Friedrich Wilhelm, als erstem Thronfolger, das Königreich Preußen, die Provinzen, Städte, Schlösser, Forts, Festungen, alle Munition, Arsenale, die von mir eroberten oder ererbten Länder, alle Edelgesteine der Krone, die Gold- und Silberservice die in Berlin sind, meine Landhäuser, Bibliothek, Münzkabinett, Bildergalerie, Gärten u. s. w. Auch überlasse ich ihm außerdem den Schatz, in dem Zustande, in welchem er sich an meinem Sterbetage befinden wird, als ein dem Staate zugehöriges Gut, das nur zur Verteidigung oder zur Unterstützung des Volkes angewandt werden darf. »

« Sollte es sich nach meinem Tode zeigen, daß ich einige kleine Schulden hinterlasse, an deren Zahlung mich der Tod gehindert, so soll mein Neffe sie entrichten. Das ist mein Wille. »

« Der Königin, meiner Gemahlin, vermache ich zu den Einkünften, die sie schon bezieht, noch jährlich 10,000 Taler als Zulage, zwei Faß Wein jährlich, freies Holz und Wildbret für ihre Tafel. So hat die Königin versprochen, meinen Neffen zu ihrem Erben einzusetzen. Da sich übrigens kein schicklicher Ort findet, ihr denselben zur Residenz anzuweisen, so mag es Stettin dem Namen nach sein. Doch fordre ich zugleich von meinem Neffen, ihr eine standesmäßige Wohnung im Berliner Schlosse frei zu lassen; auch wird er ihr seine Hochachtung beweisen, die ihr, als der Witwe seines Oheims und als einer Fürstin, die nie vom Tugendpfade abgewichen ist, gebühret. »

« Nun zur Allodialverlassenschaft. Ich bin nie weder geizig noch reich gewesen und habe folglich auch nicht viel eigenes Vermögen, worüber ich disponieren kann. Ich habe die Einkünfte des Staats immer als die Bundeslade betrachtet, welche keine unheilige Hand berühren durfte. Ich habe die öffentlichen Einkünfte nie zu meinem besondern Nutzen verwendet. Meine Ausgaben haben nie in einem Jahre 220,000 Taler überstiegen. Auch läßt mir meine Staatsverwaltung ein ruhiges Gewissen, und ich scheue mich nicht, öffentlich Rechenschaft davon abzulegen. »

« Mein Neffe Friedrich Wilhelm soll Universalerbe meines Vermögens sein. »

Hierauf folgen die besondern Bedingungen für die letztere Bestimmung und die Legate, welche der Nachfolger bezahlen solle. Dann heißt es weiter:

« Ich empfehle meinem Thronerben mit aller Wärme der Zuneigung, deren ich fähig bin, jene braven Offiziere, welche unter meiner Anführung den Krieg mitgemacht haben. Ich bitte ihn, auch besonders für diejenigen Offiziere Sorge zu tragen, die in meinem Gefolge gewesen sind; daß er keinen derselben verabschiede, daß keiner von ihnen, mit Krankheit beladen, im Elende umkomme. Er wird geschickte Kriegs- »