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IV. Regeln für einen guten Bataillonskommandeur im Kriege
(3. April 1773)

Ein guter Bataillonskommandeur soll seine Truppe stets in Ordnung halten, damit er sich auf sie verlassen kann, wenn es zum Kriege kommt. Die Subordination muß mit dem Major anfangen und mit dem letzten Trommler aufhören.

Wenn die Armee ins Feld rückt, bezieht sie Kantonnementsquattiere, bis sie versammelt wird. Während des Kantonnierens muß in jedem Hause, in das Soldaten gelegt werden, ein Unteroffizier oder wenigstens ein Gefreiter die Aufsicht führen und am folgenden Tage, wenn das Bataillon weitermarschiert, mit der ganzen Mannschaft angerückt kommen.

Auf dem Marsche hält der Kommandeur darauf, daß die Spitze weder zu rasch noch zu langsam marschiert, damit das Bataillon nicht auseinanderreißt, sondern in guter Ordnung bleibt. Beim Durchmarsch durch Defileen hat er dort stets so lange zu halten, bis das Bataillon hindurch ist; dann setzt er sich wieder an die Spitze.

Wenn die Armee lagert, hat er fortwährend auf den Nachtdienst der Lagerund Schildwachen zu sehen. Es zeugt von Unwissenheit, wenn der Offizier sich vor Überfällen sicher wähnt. Er muß stets darauf gefaßt sein und im übrigen ein Auge darauf haben, daß alles, was ins Lager kommt oder es verläßt, gemäß dem Befehle des Höchstkommandierenden einem strengen Verhör unterworfen wird.