<8> der Herausgeber dieser Blätter besitzt, ist handschriftlich bemerkt: "Der Entwurf in Französischer Sprache ist von Sr. Majestät dem Könige, diese Übersetzung von Rammler und beide zum Druck befördert, auf Se. Majestät Befehl von Sr. Excellenz dem Herrn General-Lieutenant von Buddenbrock").

April.

A.

1. April 1770

Der König in Potsdam (Sanssouci); bei ihm der Fürst von Lobkowitz, Kaiserl. General-Feldmarschall.

3. April 1770

Schreibt der König die Epistel: "Ueber meine Genesung," an seine Schwester ***.

3. April 1770

Der König schreibt an d'Alembert, der in Bezug auf des Königs Schrift, über die Selbstliebe etc., einige Zweifel über die uneingeschränkte Anwendbarkeit dieses Princips der Moral geäußert hatte, und besonders den Einwurf macht, ob z. B. diejenigen, die nichts haben, die der bürgerlichen Gesellschaft Alles geben, und nicht so viel besitzen, ihre Familie zu ernähren, denen aber die Gesellschaft Alles versagt etc., ob diese Menschen einen andern moralischen Grundsatz haben können, als das Gesetz? etc. Hierauf bestreitet der König zuerst die Möglichkeit eines solchen Falles, und sagt dann: "Aber diesen unmöglichen Fall gesetzt, es fände sich eine Familie, die alles Beistandes beraubt und in der schrecklichen Lage wäre, in der Sie sie schildern, dann würde ich kein Bedenken tragen, mich in Rücksicht derselben für die Rechtmäßigkeit des Diebstahls zu erklären. Und das aus folgenden Gründen: 1) Weil man ihr Ansuchen abwies, anstatt ihr zu helfen. 2) Weil es ein viel größeres Verbrechen ist, sich selbst, sein Weib, seine Kinder umkommen zu lassen, als einem Andern etwas von seinem Ueberfluß zu entwenden. 3) Weil die Absicht dieses Diebstahls tugendhaft, und dessen Ausübung unumgänglich notwendig ist. Auch bin ich versichert, daß es keinen Ge-