"<253> Verlust des Adels, des Bürgers und des Landmanns, abscheulich herunter und ihrem Ruine nahe gekommen ist. etc."

18. Januar 1781

Kabinetsordre des Königs an den Kaufmann Apitsch als Deputirten der (vier) Gemeinen der Dreifaltigkeits-, Jerusalems, Gertraud- und Kölnischen Vorstadt-Kirche (jetzigen Louisenstädtschen-Kirche) in Berlin: "Se. Königl. Maj. von Preußen etc. kennen den großen Werth einer vernünftigen Toleranz in Religionssachen zu genau, um auf die von den hiesigen vier Gemeinen unter dem 14ten d. angegebene Neuerung Rücksicht zu nehmen +, noch weniger dagegen zu verordnen. Höchstdieselben haben es Sich vielmehr aus völliger Ueberzeugung, daß es die Pflicht eines jeden guten Landesvaters ist, zum unveränderlichen Gesetz gemacht, jedem Dero Unterthanen völlige Freiheit zu lassen, zu glauben und seinen Gottesdienst zu verrichten wie er will; nur daß seine Lehrsätze und Religionsübungen weder der Ruhe des Staats, noch den guten Sitten nachtheilig sein müssen.

Höchstdieselben wollen dahero auch, daß in den Kirchen kein Zwang in Ansehung des Katechismus noch des Gesangbuchs herrschen, sondern jede Gemeine hierunter ganz freie Hände haben und behalten soll. Vermuthlich ist der neue Katechismus, so wie das neue Gesangbuch verständlicher und vernünftiger, und dem wahren Gottesdienste angemessener, weil so viele andere Gemeinen, bei welchen in allgemeinem Ruf stehende Männer sich befinden, solchen den Vorzug eingeräumt haben. Gedachte vier Gemeinen haben dahero dabei sich gänzlich zu beruhigen; indem, wie bereits gedacht, ihnen so-


+ Die Gemeinen hatten darauf angetragen: ihnen das alte Porstsche Gesangbuch zu lassen, sie wider die neuen Reformatoren der Bibel und des Katechismus zu schützen, und zu befehlen, daß alle von den Predigern eigenmächtig gemachte Lehrbücher abgeschafft und der Luthersche und Heidelberger Katechismus wieder eingeführt werden.