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Kabinetsordre des Königs an den Großkanzler von Carmer:

"Mein lieber Großkanzler von Carmer! Es kann Euch nicht unbekannt sein, daß Ich schon im Jahr 1746 und vorher, bei Verwaltung der Justiz, in Meinem Königreich und Staaten, den bemerkten Unordnungen und Mängeln abzuhelfen bekümmert gewesen, und besonders verordnet habe:

1) daß die Justiz-Kollegia auf einen beßren Fuß eingerichtet, mit geschickten und ehrlichen Männern besetzt,

2) daß die Prozeß-Ordnung von unnützen Formalitäten gereinigt, die Prozesse in einem Jahre zu Ende zu bringen möglich gemacht, und

3) die bisher noch zu sehr zerstreute unbestimmte und zweideutige Gesetze mit möglichster Precision und Deutlichkeit bestimmt und gesammlet werden sollen.

Was nun den ersten Artikel hiervon betrifft; so zweifele Ich gar nicht, daß durch die eingeführte bessere Subordination in denen Kollegien durch bestimmtere Ordnung in allen Geschäften, und besonders durch die Anweisung, nach welcher die sich der Justiz widmenden Kandidaten durch scharfe Examina geprüft, durch mehrere Jahre als Referendarien in denen Kollegiis zu aller Arbeit angeführt, und derselben Denkungsart und Konduite genau erforscht werden sollen, ein hinlängliches Genüge geschehen.

Allein diese der Sache so angemessene Verordnung würde fruchtlos sein, wenn nicht die Präsidenten und Obern eines jeden Kollegii zu genauester Befolgung dieser Vorschrift mit Ernst angehalten werden.

Es ist also Eure Sache, darauf zu sehen, daß Meine Willensmeinung hierin aller Orten aufs genaueste befolgt werde, und müßt Ihr zu solchem Ende von denen Präsidenten und Direktoren der Justiz-Kollegien eine zuverlässige unparteiische und genaue Konduiten-Liste von sämmtlichen Mitgliedern und Subalternen einfordern, auch bei denen Visitationen besonders auf diesen Punkt aufs genaueste inquiriren lassen. Denn es ist nicht genug, wenn ein Justiz-Bedienter sich vor groben Bestechungen hütet, sondern er muß auch in allen Handlungen seines Amtes ohne die geringste Paßion zu Werke gehn, und allen Schein einer Parteilichkeit vermeiden.