<81>

IX. INSTRUCTION FÜR DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN, WEGEN DES DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO'S IN OBER-SCHLESIEN.[Titelblatt]

<82><83>

INSTRUCTION FÜR DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN, WEGEN DES DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO'S IN OBER-SCHLESIEN.

1.

Ertheilen Seine Königliche Majestät des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden hierdurch Vollmacht und Plein-pouvoir, mit den Truppen, welche Dieselben in Ober-Schlesien unter Dero Commando bekommen, alle Mouvements zu thun, und zwar sonder bei Seiner Königlichen Majestät deshalb vorhero anzufragen, wie Sie solches am erspriesslichsten finden, um den Feind zu verhindern, dass solcher weder in Ober-Schlesien, am allerwenigsten aber in Nieder-Schlesien eindringen könne.

2.

Von den Truppen, welche des Fürsten Liebden in Ober-Schlesien zu commandiren bekommen, stehen

3.

Ueber dieses bekommen des Fürsten Liebden unter Dero Commando :

Hierzu das Grenadier-Bataillon von Kleist, das Grenadier-Bataillon, so der Oberst Fouque bisher commandiret hat, welcher aber durch einen andern Officier abgelöst werden wird.

Wofern es des Fürsten Liebden nöthig finden werden, so sollen Selbige annoch die zehn Escadrons Ulanen91-a dazu bekommen.

4.

<85>In Nieder-Schlesien soll der General-Lieutenant von Marwitz das Commando haben, und stehet in

Das Regiment von Persode hat Ordre bekommen, nach Schlesien zu marschiren und jenseits der Oder den Posten von Namslau zu besetzen, wohin denn auch acht Escadrons von dem schwarzen Husaren-Regimente marschiren und sich da herum verlegen sollen, um die Gränze auf jenseits der Oder rein zu halten.

5.

Es wird gesaget, dass sich bei Teschen ein Corps ungarischer Miliz zusammenziehen soll; Seine Königliche Majestät aber sind persuadiret, dass des Fürsten Liebden mit Dero unterhabendem Corps stark genug sein werden, wider alles defensive zu agiren.

6.

Die einzigen drei Passagen, so aus Mähren nach Schlesien gehen, sind die von Troppau, von Jägerndorf und von Zuckmantel.

Es ist nicht zu befürchten, dass der Feind über Zuckmantel gehen dürfte, indem er dorten lauter besetzte Festungen findet, welche ihn an Ausführung einiger Desseins behindern; überdem würde auch der Feind dadurch zwischen Neisse und des Fürsten <86>Liebden zu stehen kommen, mithin sich in eine übele Situation setzen. Was aber den Feind am meisten von dergleichen Demarches abhalten muss, ist, dass Seine Königliche Majestät mit Dero Armee gegen die mährischen Gränzen stehen, und also der Feind befürchten muss, dass, wenn er zu weit, vorrückte, Seine Königliche Majestät ihn von Brunn coupiren würden; weshalb denn vielmehr zu glauben stehet, dass der Feind über das Teschensche einige Desseins auf Troppau auszuführen suchen werde. Des Fürsten Liebden haben demnach Ihre Praecautiones, so viel als möglich ist, dieserwegen wohl zu nehmen, auch die Stadt Troppau mit Ammunition und Proviant zu versehen und durch Anlegung kleiner Demi-lunes diese Stadt in solchen Stand zu setzen, dass sie sich so lange wehren kann, bis des Fürsten Liebden mit der Armee dazu kommen können.

7.

Bei diesem defensiven Kriege müssen auch des Fürsten Liebden sich durch avantageuse Läger und Posten, dergleichen es in Schlesien hundertweise giebt, allemal so zu setzen suchen, dass auch ein superieurer Feind Ihnen nichts anhaben kann.

8.

Des Fürsten Liebden müssen dabei am meisten darauf bedacht sein, sich durch kleine Avantages über feindliche Partien, es mögen nun Husaren oder Tolpatschen sein, einige Vortheile zu verschaffen, folglich durch viele kleine Vortheile Dero Armee in Respect zu halten suchen, wie denn aus vielen kleinen Avantages zuletzt grosse Vortheile erwachsen.

9.

Was die Husaren-Partien und dergleichen angehet, welche des Fürsten Liebden ordonniren werden, da können Dieselben sich des General-Lieutenants Prinzen Dieterich mit gebrauchen. Es müssen aber niemals Husaren-Partien ausgeschicket werden, wo nicht ein starker Rückhalt dahinter bleibet, es sei von Dragonern oder Infanterie.

<87>10.

Wenn die feindlichen Truppen etwa durch falsche Manœuvres von ihrer Generalität des Fürsten Liebden einige Gelegenheit geben sollten etwas mit Avantage über sie zu entrepreniren, es sei solches gegen die Arrieregarde, gegen Detachements, oder gegen was es sonsten wolle, so haben des Fürsten Liebden in diesen Stücken freie Hände und Plein-pouvoir, ohne bei Seiner Königlichen Majestät zuvor anzufragen, alles dasjenige zu thun, was Sie darunter für diensam finden werden.

11.

Weil des Fürsten Liebden mit vielen feindlichen legeren Truppen zu thun haben, welche nichts mehr suchen, als eine Armee zu incommodiren und zu beunruhigen, so müssen des Fürsten Liebden entweder jedesmal um die Armee rings herum ein kleines Retranchement aufwerfen lassen, oder sich an ein Wasser und solche sichere und avantageuse Oerter setzen, woselbst die Armee sicher stehen kann, ohne Gefahr zu laufen, dass der Feind des Nachts in solche herein prallen könne.

Die Fahnenwachen und die Piquets vom ersten Treffen von der Infanterie können deshalb vorwärts an das Retranchement oder Fluss gesetzet werden, und die Fahnenwachen und Piquets von der Infanterie vom zweiten Treffen hinterwärts.

12.

Die Dorfwachen müssen aparte gegeben und in den Dörfern so postiret werden, dass, wenn der Feind etwa ein solches Dorf anstecken sollte, die Wachen sich dennoch souteniren können, es sei durch eine Redoute, so bei dem Dorfe aufzuwerfen, oder auf einem mit Mauern umgebenen Kirchhofe, bei welchem letztern jedoch die Precaution genommen werden muss, dass die zunächst gelegenen Häuser abgebrochen werden; wie denn überhaupt die Posten von Infanterie allemal so gesetzet weiden müssen, dass der Feind solche nicht durch Feuer oder Ansteckung der Häuser incommodiren könne. Die Posten von Cavallerie müssen allemal so gesetzet werden, dass sie unter Protection <88>von der Infanterie stehen, und dass der Feind solche mit seiner grossen Menge Husaren nicht enleviren kann.

13.

Wenn des Fürsten Liebden nöthig finden, Escorten von der Armee thun zu lassen, so muss solches mehrestens mit Infanterie, niemalen aber allein mit Cavallerie oder Husaren geschehen, und wird es von gutem Effect sein, wenn solcher Infanterie alsdann einige kleine Kanonen mitgegeben werden.

14.

Für die Conservation der Cavallerie müssen des Fürsten Liebden, so viel möglich ist, sorgen und derowegen die Reiter- und Dragonerpferde, wenn es sich thun lassen will, dann und wann in den Dörfern, so in der Armee gelegen, cantonniren lassen. Die Fourage wird sonsten durch Bauerpferde angeschleppet werden müssen, um die Officier- und Reiterpferde zu menagiren.

15.

Von der Verpflegung der in Ober-Schlesien stehenden Regimenter hat der General-Lieutenant Prinz Dieterich den Etat; imgleichen ist derselbe von allen übrigen Umständen, auch wegen der Magazine vollkommen instruiret, wie denn demselben gleichfalls bereits bekannt ist, welchergestalt die oberschlesischen Stände kleine Magasins hie und da fourniren und dass, wenn solche nicht zureichen, alsdann aus Nieder-Schlesien zugefahren werden soll. Gedachter General-Lieutenant Prinz Dieterich ist überdem bereits weitläufig informiret, wie es wegen der Cassengelder, und woher solche einkommen, gehalten werden muss. Weswegen denn Seine Königliche Majestät sich hier der Kürze wegen auf solchen beziehen.

16.

Gleichwie Seine Königliche Majestät des Fürsten Liebden überhaupt die Conservation der Truppen auf das möglichste recommandiren, so haben Dieselben wegen des Lazarethes solche Veranstaltungen zu machen, damit dasselbe an bequemen Or<89>ten, wo die Kranken sicher und in Ruhe sein können, angeleget werde: die dazu erforderlichen Anstalten, Utensilien und dergleichen müssen von den oberschlesischen Landen fourniret weiden.

Seine Königliche Majestät überlassen alles Vorstehende und was sonsten zu Dero Dienste, zum Besten Dero Armee und zur Gloire der Waffen bei diesen Umständen gereichen kann, lediglich zur Disposition des Fürsten Liebden, indem eines Theils die Zeit und die Umstände es nicht allemal leiden dürften, bei Seiner Königlichen Majestät vorhero darüber anzufragen und Dero Resolutiones abzuwarten, andern Theils aber, weil wegen der sehr grossen Menge Husaren, deren sich der Feind bedienen kann, auf die Sicherheit der Correspondance nicht viel Staat zu machen sein wird, so dass Seine Königliche Majestät sich nicht viel um des Fürsten Liebden und Diese um Seiner Königlichen Majestät Corps d'armée zu bekümmern haben werden. Wenn inzwischen Hauptsachen oder besondere Evenements vorfallen, so haben des Fürsten Liebden alsdann, so viel mit Sicherheit geschehen kann, Seine Königliche Majestät davon umständlich zu avertiren. Ueberhaupt dienet des Fürsten Liebden zur Nachricht, dass Seine Königliche Majestät mit der bei sich habenden Armee ohngefähr in der Gegend von Hohenmauth zu stehen kommen werden, und wenn Dieselben alsdann nöthig finden sollten zu operiren, alsdann sich Dero Operationes über Teutsch-Brod, Teltsch, u. s. w. nach Nieder-Oesterreich dirigiren dürften.

17.

Sollte der Prinz Carl von Lothringen durch die künftigen Umstände obligiret werden, mit seinem Corps d'armée ganz und gar aus Mähren wieder heraus zu gehen, so wollen Seine Königliche Majestät alsdann zu des Fürsten Liebden Gutfinden ausstellen, ob Dieselben alsdann Olmütz wieder occupiren wollen, massen es von einem guten Effect sein würde, wenn die Truppen sodann daselbst wiederum sichern Fuss fassen könnten.

Uebrigens reposiren Seine Königliche Majestät sich in allen und jeden Stücken auf die Dexterite, Wissenschaft und vieljährige Kriegserfahrenheit des Fürsten Liebden und haben zu Dero<90>selben das vollkommene Vertrauen, Sie werden, nach Dero jederzeit rühmlichst bezeigten Eifer für den Dienst des Königlichen Hauses und für die Gloire der preussischen Waffen, alles dasjenige thun, was von einem ehrliebenden, vernünftigen und erfahrenen General und Officier erfordert wird; wohergegen Sie des Fürsten Liebden alle Marquen Dero Hochachtung und Affection zu geben nie ermangeln werden.

Hauptquartier Chrudim, den 20. April 1742.

(L. S.)Friderich.


90-a Gewiss ist die mährische Enclave Maidelberg, südwestlich von Hotzenplotz, gemeint.

91-a Georg Christoph von Natzmer warb 1741, als Oberst-Lieutenant, auf des Königs Befehl in Preussen ein Ulanen-Regiment an, welches im Juni schon mit tausend Pferden in Berlin ankam und alsobald ins Feld rückte, aber nach einem grossen Unfall, 1742, in ein Husaren-Regiment, Nr. 4 der Rangliste von 1806, umgewandelt wurde. Natzmer starb, 1751, als General-Major in Breslau. Die Ulanen werden in dem Briefwechsel des Königs mit dem Fürsten von Dessau genannt. Siehe L. von Orlich, Geschichte der schlesischen Kriege, Band I., S. 368, 371, 373 und 421.