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70. AN DENSELBEN.

Ruppin, den 22. October 1732.



Allergnädigster König und Vater,

Gestern bin ich im Dorf Bechlin und Dabergotz gewesen, worselbst ich Alles in Augenschein genommen, und wird mich das Dorf Bechlin lange aufhalten, indem ich befunden, dass sie keine Korn-Prästations geben, ohngeachtet alle andere Dörfer sie ertragen und das Dorf Bechlin schönen Acker hat. Nunmehro muss ich examiniren, ob sich solche Freiheit auf alte Concessions gründe, oder ob es aus Negligence der Kammer nicht ist abgefordert worden; und wenn es sich nach letztern Umständen befinden sollte, so wird ein considerables Plus herauskommen. Der Landmesser, so mein allergnädigster Vater so gnädig gewesen und mir geschicket hat, dem habe ich gleich seine Arbeit committiret, und habe ich derentwegen auf ihn so stark bestanden, weilen ich bin benachrichtiget worden, dass der vorige Landmesser sich soll mit dem Amtskastner wohl gestanden haben, und dass ohne Zweifel unterschiedene Defraudations hierunter werden vorgegangen sein; ich habe aber diesem es scharf recommandiret, sich auf keinerlei Weise in dergleichen Betrügereien einzulassen, und bin ich gut dafür, dass es nicht geschehen wird, indem ich unterschiedene Leute an der Hand habe, die auf ihn passen.

Hier ist, Gottlob, noch Alles gut beim Regiment, und ist die Sache wegen der Diebe, davon ich meinem allergnädigsten Vater vor sechs Wochen berichtet, nunmehro zum Kriegsrecht gekommen, und wird morgen darüber gesprochen werden. Uebrigens empfehle mich ganz unterthänigst in meines allergnädigsten Vaters beständige Gnaden und ersterbe in unterthänigster Devotion, Treue und Respect, u. s. w.