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3. AN DEN STAATS-MINISTER VON WERDER.

Potsdam, den 22. Januar 1786.

Da Mein Freund der Oberst von Troschke gestorben, so will Ich, dass die Wittwe die Amtshauptmannschaft, so er gehabt, behalte. Hiernächst will Ich ihr ein in der Neumark gelegenes Gut kaufen und die dazu erforderlichen zwanzig tausend Thaler anweisen. Sämmtliche bei den westphälischen Fräuleinstiften entstehende Vacanzen sollen weder verkauft noch auf irgend eine andere Art vergeben, sondern für die Troschkeschen Töchter aufgehoben werden. Wenn sie heirathen, will Ich zwei derselben ausstatten.

Friderich.

4. AN DAS GENERAL-DIRECTORIUM.

Potsdam, den 23. Januar 1786.

Die Wittwe des Obersten von Troschke, Alt-Woldeckschen Regiments, geborne von Oppell, in Berlin, soll die Einkünfte von fünf hundert Thalern jährlich aus dessen Amtshauptmannschaft Carzig in der Neumark zu ihrem Unterhalt und Erziehung ihrer Kinder fernerhin erhalten und damit auf den Etat gebracht werden, und Seine Königliche Majestät von Preussen etc. Unser allergnädigster Herr