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AN FRAU VON MANTEUFFEL.

Gegeben Cüstrin, den 18. December 1730.

Seiner Königlichen Hoheit Unserm gnädigsten Kronprinzen und Herrn wird so eben unterthänigst vorgetragen, dass die Frau Landräthin von Manteuffel, wider ihr Versprechen, sich dennoch unterstehen wolle, ihren Stab fortzusetzen und von hier nach Pommern zu gehen. Wie nun Höchstgedachte Seine Königliche Hoheit an solchem strafbaren Unternehmen nicht anders als Missfallen bezeigen können, da Sie der Frau Landräthin Gegenwart höchst ungern entbehren wollen; so protestiren Sie wider die intendirte Desertion nicht allein hierdurch auf das feierlichste, sondern werden auch bei dem Gouvernement alles wider solche vorzunehmende Echappade dienliche anzuwenden nicht ermangeln. Welches Sie der Frau Landräthin nicht verhalten wollen, der Sie übrigens, wofern sie sich eines Bessern besinnet, mit Gnaden gewogen bleiben.

Friderich.